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Zoll News: Haftstrafe für Geschäftsinhaber.



Dresden, 10. März 2017
Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt Sozialbetrug auf

Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dresden verurteilte das Amtsgericht Dresden den Unternehmer einer Dresdner Baufirma zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Der Firmeninhaber beschäftige über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mehrere Mitarbeiter, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Weiterhin sah das Amtsgericht es als erwiesen an, dass er zwischen den Jahren 2011 und 2013 zum Zweck der Einsparung von Sozialabgaben vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigte, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihm standen.

"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 200.000 Euro, für die der Beschuldigte aufkommen muss", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Dresden, Johann Pechthold.

Das Urteil des Amtsgerichts Dresden ist rechtskräftig.