header-placeholder


image header
image
justitia vector logo

Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.01.2018

Die Familiensenate des OLG Dresden werden ab 01.01.2018 die bereits veröffentlichte Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt übernehmen.

Dabei sind gegenüber der früheren Fassung der Tabelle die Einkommensgruppen zum Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen um eine volle Tabellenstufe (d.h. um 400 Euro) verschoben. Die erste Einkommensgruppe reicht daher jetzt bis 1.900 Euro (statt bisher 1.500 Euro); entsprechend verschieben sich die höheren Einkommensgruppen. Die Neufassung der Einkommensgruppen, die seit 2008 unverändert waren, entspricht in etwa der seither eingetretenen Entwicklung der Tabellenbedarfssätze, orientiert sich also letztlich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und Sozialleistungen. Bei Neuberechnungen des Kindesunterhaltes ab 2018 führt dies dazu, dass der geschuldete Zahlbetrag ab der bisherigen Einkommensgruppe 2 um die Differenz zur nächstniedrigeren Einkommensgruppe geringer ausfällt.

Die Bedarfssätze der vierten Altersstufe – ab 18 Jahren – sind gegenüber 2017 gleich geblieben.

Im Übrigen bleiben die Unterhaltsleitlinien unverändert.

Unterhaltstabelle, Stand 01.01.2018

anrechenbares Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

0-5

6-11

12-17

ab 18

Gruppe

Alle Beträge in Euro

1.

bis 1.900

348

399

467

527

100

2.

1.901 - 2.300

366

419

491

554

105

3.

2.301 - 2.700

383

439

514

580

110

4.

2.701 - 3.100

401

459

538

607

115

5.

3.101 - 3.500

418

479

561

633

120

6.

3.501 - 3.900

446

511

598

675

128

7.

3.901 - 4.300

474

543

636

717

136

8.

4.301 - 4.700

502

575

673

759

144

9.

4.701 - 5.100

529

607

710

802

152

10.

5.101 - 5.500

557

639

748

844

160

Über 5.500 Euro nach den Umständen des Falles

Quelle: OLG Dresden Nr. 46/2017 v. 18.12.2017