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Was sich für Autofahrer und Radfahrer 2018 ändert

Das Jahr 2018 bringt für Auto- und Fahrrad­fahrer einige Änderungen mit sich, unter anderem bei der Abgas­untersuchung und den Winter­reifen. Radler können nun auch im ICE ihr Zweirad mitnehmen, müssen sich aber bei der Beleuchtung auf Neuerungen einstellen.

Der schlechten Luft geht es gleich zu Jahres­beginn an den Kragen. Denn einige Neuerungen für Autofahrer betreffen die Abgase.

Abgasuntersuchung mit der sogenannten Endrohrmessung

Ab dem 1. Januar 2018 reicht es bei der Abgas­untersuchung (AU) nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen. Dann ist die sogenannte Endrohr­messung Plicht. „Bislang war es so, dass auf die Endrohr­messung verzichtet werden konnte, wenn beim Auslesen der Onboard-Diagnose kein Fehler fest­gestellt wurde“, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE).

„Durch die Endrohr­messung kann jetzt sicher erkannt werden, wenn die Abgas­reinigung nicht mehr einwandfrei funktioniert.“ Eine Neuerung, die nicht zuletzt auch im Zuge der „Dieselgate“-Affäre von Volkswagen schneller den Weg in die Gesetzes­bücher gefunden habe.

Neues Berechnungsverfahren für Kfz-Steuer

Ab dem 1. September wird zudem die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet. „Das WLTP-Verfahren soll realitäts­nähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrs­recht. Denn während der bisher verwendete Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah, werden bei dem WLTP-Verfahren 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeits­profile getestet. „Für viele Neuwagen wird die Kfz-Steuer dadurch steigen.“

Verschärfte Abgasuntersuchungen

Bei den Schadstoff­klassen müssen ab 1. September alle Neu­fahrzeuge die Schadstoff­klasse 6c erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten: „Denn den Rußp­artikel­grenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkt­einspritzung wohl nur mit einem Partikel­filter schaffen“, schätzt Anja Smetanin. Es gilt dann ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTP-Zyklus von 60 mg pro Kilometer.
Wird bereits nach dem ab 1. September 2019 geltenden RDE-Verfahren (Real Drive Emission) gemessen, also im Realverkehr, liegt der Grenzwert bei 126 mg.

Neue Kennzeichnung für Winter- und Ganzjahresreifen

Eine neue Kenn­zeichnung bringt 2018 für Winter- und Ganz­jahres­reifen. „Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, einer Schnee­flocke vor einem Berg“, erläutert Fachanwalt Tobias Goldkamp. Bisher war es auch ausreichend, wenn entsprechende Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet waren. Hierzu gibt es nun eine Übergangsf­rist bis zum 30. September 2024. Bis dahin dürfen alte Reifen weiter genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichend Profil haben. Wer neue nach dem Jahres­wechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kenn­zeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Notrufsystem-Pflicht für Neuwagen

Verpflichtend wird für alle Neuwagen ab dem 1. April 2018 der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notruf­system besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standort­daten und einer Mobilfunk­einheit. „Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standort­daten an die Rettungs­leitstelle, wodurch die Einsatz­kräfte im Zweifels­fall schnell an den Unfallort gelangen“, sagt Anja Smetanin. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Daneben kann er aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprach­verbindung zur Rettungs­leitstelle hergestellt.

Fahrradstellplätze im ICE

Die Bahn hat das Fahrradjahr 2018 bereits zum Winter­fahrplan im Dezember eingeläutet. Denn mit der Einführung der ICE-4-Züge gibt es erstmals überhaupt auch Fahrrad­stellplätze in einem ICE. „Das ist ein Novum, denn bisher war die Mitnahme normaler Fahrräder im Fernverkehr nur in Intercity-Zügen möglich“, sagt David Koßmann vom Presse­dienst Fahrrad (pd-f). „Wollte man ein Fahrrad im ICE mitnehmen, brauchte man ein Faltrad, welches übrigens kostenlos mitfährt.“ Mit acht Fahrrad­plätzen pro Zug sei das Angebot zwar noch recht überschaubar, aber immerhin ein Anfang. 

Neue Regeln für Fahrradanhänger

Strengere Regeln gelten ab 2018 für Fahrrad­anhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind. „Sie benötigen künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie „Z“ an der Rückseite“, sagt der Radexperte. Vorgeschrieben ist auch eine rote Rück­leuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrrad­rücklichts verdeckt. „Das trifft im Grunde auf alle Kinder­anhänger zu.“ Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Front­leuchte installiert werden.

Grüne HU-Plakette läuft 2018 ab

Aufpassen heißt es 2018 für Autofahrer mit grüner HU-Plakette. Sie müssen im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wer diesen um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit Bußgeldern ab 15 Euro rechnen, so der der ACE. Bei mehr als acht Monaten ist zudem ein Punkt fällig.