Berlin: (hib/CHB) Mit der Frage, wer für von US-Truppen verursachte Umweltschäden aufkommt, befasst sich die Bundesregierung in der Antwort (19/25893) auf eine Kleine Anfrage (19/25436) der Linksfraktion. Insbesondere geht es dabei um den in Löschschaum enthaltenen Schadstoff PFAS (auch PFC genannt). Dessen Eigenschaften bedingen nach Angaben der Bundesregierung erhebliche finanzielle Aufwendungen. Es gehe zunächst darum, einen vollständigen Überblick über das Ausmaß der PFAS-Kontaminationen zu erhalten und daraus die technischen und administrativen Möglichkeiten für eine Lösung des Problems abzuleiten.
In Bezug auf die PFAS-Belastung der bis 2005 von US-Truppen genutzten Rhein-Main Air Base in Frankfurt (Main) erklärt die Bundesregierung, Teilbereiche der Air Base seien gemeinsam von der Fraport AG und den US-Streitkräften genutzt worden. Eine eindeutige Zuordnung der auf dem Areal festgestellten Bodenverunreinigungen sei deshalb nicht in allen Fällen möglich. Allerdings hätten die US-Streitkräfte die von ihnen nach einer Vereinbarung mit dem Bund geschuldeten Zahlungen für die Beseitigung von Altlasten vertragsgemäß geleistet.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat in der Vergangenheit auch die Bundeswehr Übungen mit PFAS-haltigem Löschschaum durchgeführt. Diese seien jedoch bereits 2009 eingestellt worden.
Berlin: (hib/CHE) Vom 1. Januar bis 30. November 2020 sind in rund 15.000 Fällen Vollstreckungsersuche wegen rückständiger Beitragszahlungen für die Künstlersozialkasse (KSK) an das jeweilige Hauptzollamt gerichtet worden. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25871) auf eine Kleine Anfrage (19/25467) der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter, dass im genannten Zeitraum 8.464 Ruhensmahnungen an Versicherte versandt worden seien. Im durchschnittlichen Mittel pro Monat habe deren Anzahl unter dem Mittelwert des Vorjahres (2020: 769 Ruhensmahnungen pro Monat, 2019: 779 Ruhensmahnungen pro Monat) gelegen.
Berlin: (hib/STO) In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2019 sind laut Bundesregierung 245 weibliche Opfer eines vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikts sowie 22 weibliche Opfer einer vollendeten Körperverletzung mit Todesfolge erfasst worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25876) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25512) weiter hervorgeht, wurden in der PKS 2019 ferner zwei weibliche Opfer eines vollendeten Sexualdelikts mit Todesfolge erfasst, acht weibliche Opfer einer vollendeten Brandstiftung mit Todesfolge sowie ein weibliches Opfer eines vollendeten Raubdelikts mit Todesfolge.
Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 4. Januar dieses Jahres sind im Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie" laut Bundesregierung 607 Personen als Gefährder und 530 als "Relevante Personen" eingestuft gewesen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25939) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25515) weiter ausführt, hielten sich Ende vergangenen Jahres mit Stand 4. Januar 346 Gefährder und 462 Relevante Personen aus dem genannten Phänomenbereich in Deutschland auf. In Deutschland in Haft befanden sich den Angaben zufolge Ende 2020 (Stand: 4. Januar) nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes 102 Gefährder und 24 Relevante Personen aus diesem Phänomenbereich.
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind mit Stand vom 23. Dezember laut Bundesregierung 252 politisch motivierte Straftaten gegen Medien registriert worden, darunter 30 Gewaltdelikte. Davon entfielen 144 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, darunter acht Gewalttaten, und 42 auf die politisch links motivierte Kriminalität, darunter zehn Gewalttaten, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25940) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25546) hervorgeht. Danach wurden im Phänomenbereich der "Politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie" insgesamt neun Straftaten gegen Medien verzeichnet, von denen zwei Gewaltdelikte waren, im Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie" zwei Straftaten und Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - nicht zuzuordnen" 55 Straftaten, darunter zehn Gewaltdelikte,
Registriert wurden laut Vorlage unter anderem 22 Fälle von Körperverletzungen, 33 Fälle von Sachbeschädigungen, 29 Fälle von Nötigung beziehungsweise Bedrohung, 26 Fälle von Volksverhetzung und 81 Fälle von Beleidigung, Die genannten Fallzahlen haben den Angaben zufolge "vorläufigen Charakter und sind durch Nach- und Änderungsmeldungen teilweise noch deutlichen Änderungen unterworfen".
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Personenfahndungen im Schengener Informationssystem (SIS II) hat laut Bundesregierung Anfang dieses Jahres bei 933.061 gelegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25941) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25575) weiter hervorgeht, lag die Zahl der Sachfahndungen im SIS II zum Stichtag 1. Januar 2021 bei 86.735.049.
Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2019 sind in Deutschland laut Bundesregierung insgesamt 1.519 Personen wegen sexueller Belästigung nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuches verurteilt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25938) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25486) weiter hervorgeht, lag diese Zahl im Jahr 2018 bei 1.313 und im Jahr 2017 bei 530.
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass der Straftatbestand der sexuellen Belästigung 2016 eingeführt worden sei und erst seit 2017 in der Statistik erfasst werde. Verurteilte seien "Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde".
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, erfasst die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Strafverfolgungsstatistik die rechtskräftigen Ab- und Verurteilungen eines Berichtsjahres. Diese Statistik weise die Entscheidungen differenziert nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts sowie nach den verhängten Sanktionen aus. Dabei werden laut Vorlage die Entscheidungen jeweils nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das der jeweiligen Entscheidung zugrunde liegt.