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Sachsen-Anhalt-News: Zukunftsfonds Morsleben: Gelder für die Menschen vor Ort

Dienstag, den 28. Januar 2020

Nachteilsausgleich für die Region – Gesetz Voraussetzung für den Erhalt von Bundesgeldern

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des „Zukunftsfonds Morsleben“ beschlossen. Die Errichtung dieser staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts ist erforderlich, um aus dem Bundeshaushalt Gelder für einen Nachteilsausgleich für die Region um das Endlager Morsleben zu bekommen. Bis zum Jahr 2023 sollen 1,6 Millionen Euro in den Morsleben-Fonds fließen.

„Mittlerweile wird in der Schachtanlage nichts mehr eingelagert. Doch das Endlager ist weiterhin eine Belastung für die Bevölkerung. Deshalb wollen wir, dass die Menschen vor Ort ihre Dörfer attraktiver gestalten und die soziale Gemeinschaft stärken können. Die Gelder aus dem Morsleben-Fonds ermöglichen sowohl soziale als auch Umweltprojekte und selbstverständlich auch die Umsetzung von Ideen für den Tourismus. Die Menschen können so aktiv etwas für ihre Heimat tun und ihre konkreten Ideen umsetzen. Das stärkt das Heimatgefühl und macht die Region attraktiv“ erläutert Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) den Sinn und Zweck der Stiftung.

„Mit der Gründung der Stiftung kommt der Bund einem Wunsch der Region nach, finanziellen Ausgleich für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Bundesrepublik zu erhalten“, ergänzte Innenminister Holger Stahlknecht.

Diese Ausgleichszahlungen leistet der Bund. Nach dem Modell der Zukunftsstiftung Asse in Niedersachsen wird eine staatliche Stiftung öffentlichen Rechts gegründet. Träger der Stiftung sind die betroffenen Gebietskörperschaften: die Verbandsgemeinde Flechtingen und die dieser Verbandsgemeinde angehörende Gemeinde Ingersleben, in deren Ortsteil Morsleben liegt. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Börde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stiftung zum Ausgleich von Belastungen durch die Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Morsleben in die regionale Landesentwicklung investiert, insbesondere in folgenden Bereichen:

·         Wohnen, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung,

·         Arbeit und Wirtschaft,

·         Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales und Gesundheit,

·         Erneuerbare Energien, Umwelt und Klimaschutz,

·         Mobilität, Freizeit und Tourismus,

·         Kultur, Sport und Engagementförderung sowie

·         Wissenschaft und Forschung.