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Polizei Auto Front

Polizei-News: Die aktuellen Polizeimeldungen der Bundespolizei

17. Oktober 2022

Kinder wollen sich Züge anschauen und bringen sich damit in Lebensgefahr
Halle (ots). Am Samstag, den 15. Oktober 2022 wurde das Bundespolizeirevier Halle gegen 14 Uhr durch die Notfallleitstelle Leipzig darüber informiert, dass sich im Tunnelbahnhof Halle-Neustadt Kinder im Gleis aufhalten sollen.
Eine eingesetzte Streife begab sich umgehend mit Blaulicht und Martinshorn zum Ereignisort. Vor Ort wurden drei Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren festgestellt, die vorerst abstritten sich im Gleisbereich bewegt zu haben. Nach einer Gefährderansprache gaben sie es jedoch zu und äußerten, dass sie nur die Züge aus der Nähe sehen wollten. Glücklicher-weise blieben die zwei Mädchen und der Junge unverletzt. Die Bundespolizisten stellten die Personalien der Minderjährigen fest und belehrten diese eindringlich über die Gefahr, in die sie sich mit ihrem unüberlegten Handeln begeben hatten. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Kinder begeben sich mit ihrem Handeln in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Die Bundespolizei bittet darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen.

Mehrere Rinder im Gleisbereich
Burg (ots). Am Samstag, den 15. Oktober 2022 informierte die Notfallleitstelle der Bahn gegen 08:40 Uhr die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über mehrere freilaufende Rinder im Bereich der Bahnstrecke bei Burg.
Parallel erhielt die Landespolizei jene Information und entsandte ebenfalls eine Streife zum Ereignisort. Der Zugverkehr wurde unverzüglich eingestellt. Die Beamten stellten drei Rinder im Gleisbereich fest. Sie konnten wohlbehalten aus diesem geführt und dem, in der Zwischenzeit informierten, Besitzer übergeben werden. Bei der Begutachtung der Umzäunung wurde ein offener Bereich festgestellt, aus denen die Vierbeiner wahrscheinlich den Weg in Richtung der Gleise wählten. Die Umzäunung wird umgehend repariert. Zudem wurde der Eigentümer darauf hingewiesen, dass bei der Haltung von Nutz - und Weidetieren auf eine sichere Unterbringung zu achten ist. Die Bundespolizei verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau- und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht werden. Glücklicherweise kam es zu keiner Kollision eines Zuges mit einem der Tiere. Durch diesen Sachverhalt und der damit verbundenen einstündigen Streckensperrung erhielten drei Züge im Nahverkehr insgesamt 47 Minuten Verspätung, sowie drei Züge einen Teilausfall.

35-Jähriger mit 1,64 Promille versucht Teppich zu stehlen - Anzeigen und Hausverbot folgen
Halle (ots). Am Samstag, den 15. Oktober 2022 wurde das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle durch Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn gegen 04:20 Uhr über einen versuchten Diebstahl informiert.
Eine alarmierte Streife begab sich umgehend in die Haupthalle des Bahnhofes. Nach ersten Informationen versuchte ein 35-Jähriger einen Teppich der Deutschen Bahn nahe des Haupteinganges zu entwenden. Er wurde durch die verständigten Bundespolizisten kontrolliert. Nach Überprüfung seiner Personalien durchsuchten die Beamten seine mitgeführten Sachen nach weiterem möglichen Diebesgut. Hierbei stellten sie circa 4,5 Gramm vermutlich der Droge Cannabis fest und anschließend sicher. Ein durchgeführter Atemalkoholtest brachte einen Wert von 1,64 Promille. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen konnte der Deutsche seinen Weg, ohne Teppich, jedoch mit Strafanzeigen wegen des versuchten Diebstahls sowie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, fortsetzen. Die aufgefundenen Drogen werden zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben. Neben den Anzeigen erhält er zudem ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle.


Text / Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg / pixabay