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Magdeburg-News: Alternativen zum Hausbesuch • digitale Pflegebegutachtung fortsetzen • Schneider und Krull (CDU)

Donnerstag, 23. Juni 2022

Magdeburg. Zum Schutz von vulnerablen Gruppen wurde im Zuge der Corona-Pandemie Leistungsprüfern von Pflegeleistungen ermöglicht, die Begutachtung von Pflegebedürftigen durch alternative Methoden durchzuführen. Dazu zählen unter anderem Video- oder Telefoninterviews. Diese Regelung gilt per Gesetz bis einschließlich 30. Juni 2022. Auf Initiative der CDU-Fraktion wird es nun durch das Land Sachsen-Anhalt zeitnahe Bestrebungen geben, diese Regelung zu verlängern. Gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen konnte heute ein entsprechender Antrag im Landtag verabschiedet werden.
 
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Anja Schneider, erklärt dazu: „Nicht nur die anhaltende Pandemie hat verdeutlicht, dass die Pflege und deren Fachkräfte ein unschätzbares Gut für unsere Gesellschaft ist. Die Erfahrungen des Medizinischen Dienstes in Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die Qualität der Pflegebegutachtung mit der Einführung von alternativen beziehungsweise digitalen Begutachtungsformen im Vergleich zu vergangenen Jahren vergleichbar geblieben sind. Auch die Akzeptanz aller Beteiligten wird Umfragen zufolge als positiv empfunden. Unser Ziel ist, die alternative Begutachtung perspektivisch als Erweiterung der bisherigen Begutachtungsformen zu implementieren.“
 
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull, ergänzt: „Es ist uns gelungen, ein bedarfsgerechtes Konzept zur Fortführung von alternativen Begutachtungsformen zu erarbeiten. Nicht nur unter Pandemiebedingungen ist es in der heutigen Zeit notwendig, digitales Potenzial im Gesundheits- und Pflegesektor auszuschöpfen. Es ist uns wichtig, dass die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit möglichst schnell, unkompliziert und ressourcenschonend erfolgen kann. Dabei schützen wir gleichzeitig die Bedürfnisse und Wünsche der pflegebedürftigen Person. Sie kann im Einzelfall entscheiden, ob eine Begutachtung konventionell oder digital stattfinden soll.“
 
Text: Büro von Tobias Krull/Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Foto: © CDU