Donnerstag, den 14. Oktober 2021
Bei Erkältungssymptomen sind telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Die Regelung gilt bis Ende Dezember.
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Es sei das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, so der Gemeinsame Bundesausschuss.