Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Januar 2020 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/32363) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32052) der AfD-Fraktion hervor.
Berlin: (hib/PK) Desinformation ist nach Einschätzung der Bundesregierung ein Grund für die Verweigerung von Corona-Schutzimpfungen. Im Zusammenhang mit dem Vertrauen in die Sicherheit der Impfungen sei das Thema Desinformation sehr bedeutsam, heißt es in der Antwort (19/32507) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32106) der FDP-Fraktion, die sich auch auf Ergebnisse einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) stützt.
Wenn Menschen über wesentliche Fakten gezielt falsch informiert würden, schmälere dies ihr Vertrauen in die Impfung und beeinflusse ihre Impfentscheidung. Ein relevanter Anteil der Befragten habe Fragen zum Wissen über die Impfung falsch beantwortet.
So erklärten 61 Prozent der Befragten, sie seien unsicher, ob die Corona-Impfung auch bei Menschen mit Kinderwunsch sicher sei. Ferner waren den Angaben zufolge 43 Prozent unsicher, ob die Impfung womöglich Allergien verursacht, und 36 Prozent waren unsicher, ob die Impfung Chemikalien in giftigen Dosierungen enthalten könnte.
Berlin: (hib/PK) Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch der Anspruch auf eine Entschädigung bei Impfschäden geregelt. Die Länder führten die Vorschriften des IfSG über die Versorgung bei Impfschäden als eigene Angelegenheit aus, heißt es in der Antwort (19/32376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32109) der AfD-Fraktion.
Die Entscheidung über Anträge auf Versorgungsleistungen obliege den jeweils zuständigen Landesbehörden. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, sei Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Land.
Berlin: (hib/STO) Die Wahlbeteiligung deutscher Staatsbürger im Ausland ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32355) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32103). Danach lassen sich keine Aussagen darüber treffen, aus welchen Ländern wie viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben haben, da Briefwähler statistisch nicht nach dem Ort oder Land erfasst werden, von dem aus sie den Wahlbrief zurückgesandt haben, sondern nach den Gemeinden und Wahlbezirken, in denen sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und gewählt haben.
Berlin: (hib/STO) Die Zahl illegaler Grenzübertritte von Österreich nach Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli dieses Jahres ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32291) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32102). Danach haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden im genannten Zeitraum „insgesamt 5.828 unerlaubt eingereiste Personen (inklusive Versuche) über die deutsch-österreichische Grenze festgestellt“. Davon wurden laut Vorlage 4.237 Personen an Grenzübergangsstellen, 1.348 Personen im 30-Kilometer-Grenzgebiet und 243 Personen im Inland festgestellt.
Berlin: (hib/STO) Um die Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/32277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32108). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden die fachlichen Prüfungen der umfangreichen Empfehlungen der Kommission aufgrund der besonderen Komplexität bis in die nächste Legislaturperiode hineinreichen. Entscheidungen mit Blick auf mögliche konkrete Umsetzungen der Forderungen und Empfehlungen der Kommission oblägen dementsprechend einer neu gebildeten Bundesregierung.
Berlin: (hib/HAU) „Die Bundesregierung bedauert jeden einzelnen Fall sexualisierter Gewalt und setzt sich für rückhaltlose Aufklärung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt und anderer Gewaltformen ein.“ So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/32529) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32344). Die Liberalen hatten in der Anfrage unter anderem auf einen offenen Brief von ehemaligen Mitgliedern der Deutschen Boxnationalmannschaft sowie ehemaligen hochrangigen Offiziellen aus den Boxverbänden verwiesen, in dem „Chauvinismus und Sexismus in einer leistungs- und frauenfeindlichen Atmosphäre im Boxsport“ beklagt werden.
Der Brief liege dem BMI vor, wird mitgeteilt. Das BMI werde weiterhin auf die Aufklärung entsprechender Sachverhalte hinwirken. Grundsätzlich gelte, „dass die Verbände ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Verbandsautonomie selbst regeln“. Das BMI prüfe jedoch beim Aufkommen von Indizien auf Regelverstöße, „ob dem Verband ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist“.
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/32612) zu Korrekturbitten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Januar 2020 gestellt. Es geht darin um die Gründe für etwaige Korrekturen medialer Berichterstattung mit und ohne anwaltliche Hilfe.