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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. September 2021

  1. Ausgründungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  2. Regierung sieht keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  3. Sicherer Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Evakuierungseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan
    Auswärtiges/Kleine Anfrage
  6. FDP fragt nach EU-Warnsystem gegen Desinformation
    Auswärtiges/Kleine Anfrage
  7. AfD-Nachfrage zur Erdgasleitung Nord Stream 2
    Sport/Kleine Anfrage


01. Ausgründungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Insgesamt 746 Ausgründungen verzeichneten außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (AuF) in Deutschland von 2005 bis 2020. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32278) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31834) hervor. Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Instituten entfallen 311 Ausgründungen auf die Fraunhofer-Gesellschaft, 250 auf die Helmholtz-Gemeinschaft, 95 auf die Max-Planck-Gesellschaft und 90 auf die Leibniz-Gemeinschaft. Die Bundesregierung wirkt unter anderem „über ihre Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien und im Zuge des jährlichen Monitorings auf eine Intensivierung des Ausgründungsgeschehens hin“.



02. Regierung sieht keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland nicht gefährdet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32240) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31945) zu einer möglichen Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen hervor. Da die Wissenschaftsfreiheit umfänglich gewährleistet sei, sieht die Bundesregierung nach eigener Auskunft auch keinen Handlungsbedarf.



03. Sicherer Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Maßnahmen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Förderung eines sicheren Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32246) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31809). Danach setzt sich das BSI als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes zum Schutz der Bürger unter anderem für die Etablierung grundlegender Sicherheitsstandards und die Information sowie Sensibilisierung der Bevölkerung ein.

Dies umfasse wichtige Sicherheitsempfehlungen, Informationen zu aktuellen Sicherheitsrisiken beziehungsweise Angriffsmethoden sowie Kontakt- und Beteiligungsmöglichkeiten, schreibt die Bundesregierung weiter. Insbesondere die Förderung von Verschlüsselungstechniken ermögliche, dass Bürger in Deutschland kommunizieren können, ohne dass diese Kommunikation auf der Verbindungsstrecke abgehört werden kann. Weiterhin veröffentliche das BSI Hinweise und Warnungen, mit denen auch Bürger ihre IT-Systeme besser gegenüber Angriffen schützen können. Und schließlich informiere das BSI täglich Betroffene in Deutschland darüber, falls auf ihren IT-Systemen Schadprogramme installiert sind.



04. Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der Einrichtung des Deutschen Marktüberwachungsforums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist laut Bundesregierung eine Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden erreicht worden, „um gemeinsam auf eine stetige Verbesserung und einheitliche Anwendung der Marktüberwachungsbestimmungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und auf faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtsklarheit für die Wirtschaftsakteure hinzuwirken“. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/32224) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31812). Die neue europäische Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 enthalte Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten Non-Food-Produktbereich. Sie gebe den nationalen Marktüberwachungsbehörden die notwendigen Befugnisse und Kompetenzen an die Hand, um gegen nicht konforme und insbesondere nicht sichere Non-Food-Produkte vorzugehen und diese erforderlichenfalls auch vom Markt zu nehmen.

Die Marktüberwachungsverordnung enthalte jedoch keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich, also insbesondere für Verbraucherprodukte, die nur der Produktsicherheitsrichtlinie (RL 2001/95/EG) unterfallen, schreibt die Bundesregierung weiter. Unter Federführung des BMWi seien deshalb die maßgeblichen Bestimmungen aus der Marktüberwachungsverordnung für den nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich in das Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG) in deutsches Recht übertragen worden. Das Gesetz sei am 16. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit ihm werde in Deutschland eine einheitliche Marktüberwachung für harmonisierte und nicht harmonisierte Non-Food-Produktbereiche sichergestellt. Damit werde der Verbraucherschutz insbesondere im Online-Handel maßgeblich gestärkt, heißt es in der Vorlage.



05. Evakuierungseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Den Evakuierungseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32338). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, auf welcher Sachgrundlage die Bundesregierung entschieden hat, dass „Gefahr im Verzug“ bestehe und inwiefern sie „die mehrfach von Seiten der Taliban-Führung ausgesprochene Amnestie für alle Personen, die mit ausländischem Militär oder ausländischen Organisationen zusammengearbeitet haben, bei ihrer Entscheidung berücksichtigt“ hat. Außerdem soll sie mitteilen, in wie vielen Fällen der im Rahmen der Evakuierungsaktion nach Deutschland eingeflogenen Personen es Warnungen von deutschen Sicherheitsbehörden gegeben hat.



06. FDP fragt nach EU-Warnsystem gegen Desinformation

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das EU Rapid Alert System (RAS) gegen Desinformationskampagnen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32415). Die Plattform soll den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, sich über Fälle von Desinformationen und Desinformationskampagnen auszutauschen und gegenseitig zu alarmieren, schreiben die Abgeordneten. Trotz vieler Falschnachrichten zu diversen Themen, die seit der Gründung der Plattform 2019 in der Öffentlichkeit europaweit kursierten, habe das Warnsystem des RAS bis 2020 kein einziges Mal angeschlagen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, über welchen jährlichen Haushalt das EU Rapid Alert System verfügt, wie viele Personen für die Plattform arbeiten und wie viele in der zuständigen Kontaktstelle im Auswärtigen Amt beschäftigt sind.



07. AfD-Nachfrage zur Erdgasleitung Nord Stream 2

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Zu der Erdgasleitung Nord Stream 2 hat die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/32392) vorgelegt. Die Abgeordneten verweisen auf die im Juli 2021 veröffentlichte „Gemeinsame Erklärung der USA und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“. Sie wollen unter anderem wissen, warum die Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit sieht, „mit dem Drittstaat USA“ Verhandlungen über das europäische Projekt Nord Stream 2 zu führen. Gefragt wird auch, aus welchem Grund die laut AfD-Fraktion erfolgte Verpflichtung der Bundesregierung im Rahmen der Erklärung notwendig gewesen sei, insgesamt mindestens 175 Millionen US-Dollar für den sogenannten Grünen Fonds für die Ukraine und 70 Millionen US-Dollar für die Förderung bilateraler Energieprojekte mit der Ukraine aufzuwenden.