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Bundesregierung und DIHK vereinbaren Unterstützung der Auslandshandelskammern bei der Fachkräfteeinwanderung

Samstag, den 28. August 2021

Die Bundesregierung und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag haben gestern eine Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung bei der Vorbereitung des Visumsverfahrens unterzeichnet. Danach sollen die Auslandshandelskammern Fachkräfte, die nach Deutschland einwandern möchten, hinsichtlich der Einwanderungsvoraussetzungen beraten und so die Visastellen des Auswärtigen Amts unterstützen.

Die konkrete Unterstützung kann insbesondere die Zusammenstellung vollständiger Unterlagen, die Beratung zum korrekten Ausfüllen der Antragsformulare sowie Hinweise im Hinblick auf den richtigen Aufenthaltszweck und die damit einhergehende korrekte Terminbuchung umfassen. Die hoheitlichen Befugnisse der Antragsprüfung verbleiben vollständig bei den Visastellen des Auswärtigen Amts.

Dr. Philipp Birkenmaier, Leiter des Arbeitsstabs Mittelstandsstrategie im Bundeswirtschaftsministerium: „Qualifizierte Fachkräfte sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland essenziell. Ich begrüße sehr, dass das Netzwerk der Auslandshandelskammern sich engagiert, um Unternehmen bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte aus dem Ausland zu unterstützen.“

Benjamin Leipold, DIHK-Bereichsleiter AHK-Netz | Koordination DEinternational, Internationale Projekte: „Diese Vereinbarung beruht auf der guten Zusammenarbeit zwischen den Auslandsvertretungen und Auslandshandelskammern an den jeweiligen Standorten und kann sie weiter vertiefen. Wir schließen damit eine Beratungslücke beim für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland so wichtigen Thema der Fachkräftegewinnung.“


Symbolfoto/pixabay