header-placeholder


image header
image
judgment 3667391 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Dessau-Roßlau: Urteil wegen Mordes an Rentner rechtskräftig

Mittwoch, den 12. Mai 2021

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 55-Jährigen Mannes aus dem Landkreis Wittenberg gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau verworfen, mit dem gegen ihn am 05.11.2020 eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängt worden ist

(2 Ks 115 Js 6564/20).

Das Schwurgericht hatte es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 27.01.2019 in Zahna einen 77-Jährigen Rentner, der gerade mit seinem Hund unterwegs war, zunächst mit seinem Transporter zu seinem Grundstück verbracht und in der darauffolgenden Nacht an den Füßen mit einem Netz gefesselt in einem entlegenen Wassergraben zurückgelassen hat. Dort wurde das Opfer am 28.01.2019 im Rahmen einer großangelegten Suchaktion tot aufgefunden.

Nach den rechtsmedizinischen Feststellungen ist der Tod durch Ertrinken eingetreten. Das Opfer wies zudem Spuren erheblicher äußerlicher Gewalteinwirkung auf, unter anderem wurde eine Rippenserienfraktur festgestellt.

Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte entweder aus Rachsucht und damit aus niedrigen Beweggründen oder aber zur Verdeckung einer anderen Straftat gehandelt hat. Der Geschädigte hatte Jahre zuvor, ohne allerdings den Angeklagten namentlich zu belasten, eine Strafanzeige erstattet, in deren Folge dieser 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.