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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 7. Mai 2021

  1. Bewährte Lohnkostenzuschüsse
    Arbeit und Soziales/Antwort
  2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  3. Mehr als 13 Millionen Testergebnisse übermittelt
    Gesundheit/Antwort


01. Bewährte Lohnkostenzuschüsse

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführten Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose die richtige Zielgruppe erreichen. Dies würden wissenschaftliche Evaluationen bestätigen, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/29176) auf eine Kleine Anfrage (19/27973) der Fraktion Die Linke. Mit den Änderungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) wurden der Eingliederungszuschuss umgestaltet und neue Lohnkostenzuschüsse eingeführt, um Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Dezember 2019 rund 9.000 nach Paragraf 16e SGB II "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" geförderte Beschäftigte, wie aus der Antwort hervorgeht. Demnach lagen die Gesamtausgaben für diese Förderungen im Jahr 2019 bei rund 63 Millionen Euro. Die durchschnittliche Förderhöhe je Förderfall lag monatlich bei 1.241 Euro.

Über die Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsmarkt" wurden zu diesem Zeitpunkt rund 34.000 Teilnahmen gefördert. Die Gesamtausgaben für Leistungen zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" ohne Berücksichtigung von Passiv-Aktiv-Transfers betrugen im Jahr 2019 rund 286 Millionen Euro. Die durchschnittliche Förderung je Förderfall für diese Maßnahme belief sich auf monatlich 1.207 Euro.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass es darüber hinaus noch zahlreiche andere Fördermaßnahmen, wie das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, gebe und die Mittel für solche Förderungen in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden sind.



02. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/2912619/2915819/2917819/2917919/2918119/2918919/29190). Dabei ging es unter anderem um den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts, den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.

In ihrer Antworten erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass die Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmungen sowie der Länder- und Verbändeanhörungen Änderungen erfahren hätten. Auch zu dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung zu externen Dritten wird Auskunft erteilt.

Die Bundesregierung erklärt, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt haben. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.



03. Mehr als 13 Millionen Testergebnisse übermittelt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Corona-Warn-App (CWA) hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in der Pandemie bewährt. Über die App seien bislang mehr als 13,4 Millionen Testergebnisse (positiv und negativ) an die Nutzer übermittelt worden, heißt es in der Antwort (19/29177) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28227) der AfD-Fraktion. Mehr als 415.000 Nutzer hätten ihr positives Ergebnis geteilt und damit ihre Kontaktpersonen über die App warnen können.