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Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird ab heute aufgehoben

Mittwoch, den 5. Mai 2021

Risiko zur Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest hat sich verringert

Die seit dem 19. Dezember 2020 geltende Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird zum 5. Mai aufgehoben. Damit müssen Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.
 
"Das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel für das Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg hat sich deutlich verringert", begründet Amtstierarzt Dr. Bodo Lüthke. "Daher wurde entschieden, die Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg aufzuheben."
 
Allerdings rät der Amtstierarzt trotzdem zu erhöhter Aufmerksamkeit. Trotz Aufhebung der amtlichen Maßnahmen sind Geflügelhalter*innen weiterhin aufgerufen, die Bestände durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Dazu gehört insbesondere die Unterbindung der Möglichkeit für Wildvögel an Tränkwasser und Futter des Hausgeflügels zu kommen.
 
Unabhängig von der Stallpflichtaufhebung sind alle Geflügelhalter*innen in Magdeburg generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt in der Lübecker Straße 32 anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Für nähere Auskünfte steht der Veterinärbereich des Amtes unter der Rufnummer zur Verfügung 03 91/5 40 62 33.



Symbolfoto/pixabay