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7-Tage-Inzidenz in Magdeburg unter 100 gesunken / OB Dr. Trümper: Danke für die Disziplin!

Montag, den 3. Mai 2021

Das Robert-Koch-Institut verzeichnet für Magdeburg seit gestern eine 7-Tage-Inzidenz unter 100. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass in der Landeshauptstadt die Bundes-Notbremse bald außer Kraft gesetzt werden kann. Dann würden wieder die Regelungen der geänderten 11. Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus gelten. Unter allen kreisfreien Städten und Landkreisen in Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) war Magdeburg am 2. Mai die einzige Region mit einer Inzidenz unter 100.
 
"Ich freue mich über die gesunkenen Werte", so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. "Auch im 14. Monat der Corona-Pandemie können sich die Magdeburger*innen aufeinander verlassen und darauf, dass sie sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten und damit die Zahl der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus sinken lassen. Genau so muss es jetzt weitergehen, damit die strengen Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes, der sog. Bundes-Notbremse, für Magdeburg aufgehoben werden können und wir einige Lockerungen genießen können."
 
Seit dem 24. April 2021 gilt in der Landeshauptstadt die Bundes-Notbremse, weil davor für mindestens drei Tage eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 festgestellt worden war. Zu den Maßnahmen, die mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten, gehören unter anderem Ausgangssperren von 22.00 bis 5.00 Uhr sowie Kontaktbeschränkungen, bei denen sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf. Beim Einkaufen jenseits von Lebensmittel- und Drogeriewaren sowie vom Buch- und Blumenhandel können Geschäfte Kund*innen nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Der Unterricht in den allgemein- und berufsbildenden Schulen muss im Wechsel erfolgen.
 
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, muss die Landeshauptstadt mit einer neuen Bekanntmachung dies verkünden. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Tage nicht. Am übernächsten Tag tritt dann die Bundes-Notbremse außer Kraft und die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes gilt wieder.