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Sachsen-Anhalt-News: Kulturstaatssekretär Schellenberger: Anträge für Neuauflage von „Kultur ans Netz“ bis 5. Juni 2021 stellen

Sonntag, den 2. Mai 2021

Kulturstaatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger (Foto) erinnert alle Kulturschaffenden im Land daran, dass noch bis zum 5. Juni 2021 per Onlineverfahren Anträge für die zweite Runde des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden können.

Er sagte: „In der gegenwärtigen pandemischen Lage sind leichte Anzeichen für eine Trendumkehr und ein Wirksamwerden der getroffenen Lockdown-Maßnahmen zu erkennen. Jeder jetzt geplante Öffnungsschritt muss auch ein Element der Kultur enthalten. Mit der Neuauflage unseres Programms wollen wir den künstlerischen Schaffensprozess und die Wiederaufnahme des Kulturbetriebes ideenreich fördern.“

In der zweiten Runde des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten.

Die Fördermaßnahme richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

Zuwendungsvoraussetzungen sind u. a. ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie der Nachweis einer freischaffenden hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK) oder die Vorlage einer künstlerischen Vita. Darüber hinaus ist ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht, einzureichen. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird nach Abschluss des Programms auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Foto © Staatskanzlei