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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 14. April 2021

  1. BaFin-Spitze erneut vorgeladen
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Kosten für soziale Sicherung bei Berechnung des BAföG-Satzes
    Petitionen/Ausschuss
  3. Folgen für die Armutsentwicklung
    Arbeit und Soziales/Antwort
  4. Weniger Regelleistungsberechtigte
    Arbeit und Soziales/Antwort
  5. Sicherheit der Bahnhöfe und Züge im Saarland gegeben
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Keine Autobahnsperrungen aufgrund von Winterschäden
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Baurecht per Gesetz für vier Bundesfernstraßenvorhaben
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. BaFin-Spitze erneut vorgeladen

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Zu einer Fakten-Nachlese sind zwei Exekutivdirektoren sowie der scheidende Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag, 13. April 2021 noch einmal in den Zeugenstand des 3. Untersuchungsausschusses ("Wirecard") gerufen worden.

Nachdem der Ausschuss in den vergangenen Wochen durch die Aufnahme neuer Beweismittel und weitere Zeugenbefragungen seinen Wissensstand rund um den Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard ausgebaut hatte, wollte das Gremium die BaFin-Spitze noch einmal mit Nachfragen zu konfrontieren.

Kooperativ, um Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes und Verbesserungen für die Zukunft bemüht, erschien als erster Zeuge Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht bei der BaFin.

Die Ausschussmitglieder gingen in vier Fragerunden noch einmal auf sämtliche Aspekte rund um die Rolle der BaFin bei der Beaufsichtigung der Wirecard AG und der Wirecard Bank ein: auf eingespielte Prozeduren bei der BaFin, deren Zusammenarbeit mit Bundesbank, Deutscher Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und Europäischer Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Arbeit an der Schnittstelle von nationalen Vorschriften und Europarecht, den Umgang mit der kritischen Medienberichterstattung, die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft München, das im Februar 2019 verhängte Leerverkaufsverbot oder das Umhängen der Bank in die AG im Rahmen des sogenannten Inhaberkontrollverfahrens.

"Die Entscheidung der BaFin, die Wirecard AG nicht als Finanzholding einzustufen, hat den Betrug massiv mit begünstigt", sagte der Abgeordnete Hans Michelbach (CSU) und auch weitere Mitglieder des Untersuchungsausschusses konfrontierten Röseler nochmals mit der Frage, warum die BaFin nicht energischer darauf hin gearbeitet habe, Wirecard zügig als Finanzholding einzustufen, um den ganzen Konzern der Kontrolle seines Hauses unterstellen zu können.

Röseler erläuterte anhand eines Kriterienkatalogs noch einmal, dass es sich bei der Frage, ob die Wirecard AG als Finanzholding einzustufen sei, wofür die BaFin zu keinem Zeitpunkt eine Grundlage sah, sehr wohl um eine Ermessensentscheidung gehandelt habe. Und warum man sich dagegen habe entscheiden müssen.

Man habe diese Entscheidung 2020 auch nochmals geprüft, aktuellere Zahlen herangezogen, Tochtergesellschaften der Wirecard einbezogen, und sei zu demselben Ergebnis gekommen. "Wir hätten die Wirecard AG gerne zur Finanzholding erklärt", um die Holding in ihrer Gesamtheit prüfen zu können und nicht nur die Wirecard Bank. Die Kriterien hätten dies jedoch nicht hergegeben. Man hätte sich zunächst noch zahlreiche Daten aus sämtlichen Unternehmensteilen ansehen müssen, ein längerer Prozess wäre dies gewesen.

Röseler gestand, seit den Anfang 2019 von der Financial Times formulierten Vorwürfen "war uns die Wirecard AG zutiefst unheimlich. Dass die AG als wesentlicher Bürge für hohe konzerninterne Kredite auftrat, war uns unheimlich."

Dabei habe es für Wirecard zu dieser Zeit ja noch immer weiterhin große Vorschusslorbeeren, und weiterhin testierte Jahresabschlüsse gegeben. Das Unternehmen sei in den Deutschen Aktienindex aufgestiegen, "die Ratings waren top", die Wirecard-Vorstände Braun und Marsalek nicht vorbestraft. "Wir dachten: Da muss sich die Financial Times schon sehr sicher sein."

Nach diesen Vorwürfen der Presse "hatten wir Bauchschmerzen" - aber "nichts in der Hand". Kein Mensch habe sich einen solchen Betrug damals vorstellen können. Bei Wirecard habe vieles komisch ausgesehen, "aber Sie müssen auf Basis von Fakten handeln. Die Polizei verhaftet ja auch niemanden, nur weil der komisch aussieht."

Der Zeuge schilderte noch einmal die verschiedenen Kontrollen, die dann erfolgten, im Zusammenspiel mit anderen Institutionen. Die Wirtschaftsprüfer prüften die Jahresabschlüsse, bei der KPMG wurde ein Sondergutachten in Auftrag gegeben, ebenso wurde die DPR mit einem Prüfauftrag betraut. 2019 habe sich die BaFin zudem die konzerninterne Kreditvergabe angeschaut und 13 Proben gezogen: "Neun Kredite entsprachen dabei der höchsten Risikoklasse , vier der zweithöchsten".

Gab es damals schon Argumente und Momente, wo er sich gesagt habe: Das überzeugt mich nicht, fragte Fabio de Masi, Obmann der Linksfraktion, den Zeugen noch einmal. "Als das ganze Wirecard-Konstrukt im Sommer 2020 zusammenstürzte, da haben wir genau geschaut: Wer von uns hat im Vorfeld was genau gemacht", so Röseler. Vorher aber sei rund um dieses Unternehmen eigentlich alles sehr unauffällig verlaufen.

Bundesbank und BaFin hätten ihre arbeitsteilige Kontrolle ausgeführt. Als Wirecard dann erkennbar in Schieflage geriet, sei auch bei der BaFin Hektik ausgebrochen. "Wir haben in diesen Wochen 16 Stunden am Tag gearbeitet."

Dass die Aufsicht über Wirecard zwischen Bundesbank und BaFin veteilt gewesen sei - "das war in diesem Fall falsch". Röseler zeigte sich bemüht, auf die Lehren des Falles für die Finanzaufsicht hinzuweisen. Ja, man hätte die strategischen Kredite von Wirecard genauer anschauen müssen. Man hätte das Kontrollverfahren bei der DPR nicht abwarten dürfen. "Das war mir zu wenig", so der Zeuge, und wies damit auch auf Differenzen im eigenen Haus hin. "Mir ging es um das Risiko, das in dieser Bank drin war. Ich wollte da tiefer rein schauen." Im Mai 2020 sei man damit dann schon zu spät gewesen. "Hier hätten wir auch aktiver sein müssen." Insgesamt habe man dieses Institut als nicht riskant und wenig relevant eingestuft.

Nun komme es aber in der BaFin und in der Finanzaufsicht insgesamt zu einem "Kulturwandel". Man müsse künftig stärker auf die Rotation von Mitarbeitern setzen, auch zwischen Aufgabenbereichen. Da hätten manche in der Vergangenheit sicher "die kritische Distanz verloren".

Auch der Abgeordnete Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen) forderte Röseler zu einem Blick nach vorn auf. "Wie bekommen wir das denn künftig hin?" Ein Schlüssel sei die "Fokus-Aufsicht" und, "dass nicht ein einzelner immer nur für eine einzelne Bank zuständig ist", so die Antwort. Stattdessen müsse mehr im Team gearbeitet werden. "Dann müssen Sie viel intensiver an der Bank dran sein." Im Team müsse man die Mitarbeiter zudem dazu bringen, mehr Mut zu zeigen, und vermehrt aktiv zu werden. Gepaart mit der Rotation werde dies zu einer automatischen Kontrollfunktion führen, erklärte Röseler.



02. Kosten für soziale Sicherung bei Berechnung des BAföG-Satzes

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der pauschalisierten Anrechnung abzugsfähiger Kosten für die soziale Sicherung bei der Einkommensermittlung von Unterhaltspflichtigen zur Berechnung des BAföG-Satzes. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Bildung und Forschung als Material zu überweisen, "soweit die Anwendung der bisherigen Pauschalregelungen zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die soziale Sicherung zu unverhältnismäßigen Ergebnissen führt", und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

In seiner Eingabe schreibt der Petent, dass er den größten Teil seines Einkommens als selbständiger Musiker beziehe, für die Dauer von Gastverträgen mit Theatern gelegentlich aber in Angestelltenverhältnisse wechsle. Die einheitliche Zuordnung zu nur einer der vier Gruppen von Einkommensbeziehern nach Paragraf 21 Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - das sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte, Selbständige und Nichterwerbstätige - bewirke nun, dass auf sein gesamtes Einkommen im Berechnungszeitraum jeweils aufgrund der kurzen Phasen als Angestellter die niedrigere Sozialpauschale für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als von seinem Einkommen abzugsfähig angerechnet werde. Seinen beiden studierenden Söhnen entgehe durch diese einheitliche Zuordnung gegenüber einer anteiligen Zuordnung zu verschiedenen Gruppen von Einkommensbeziehern ein Förderbetrag von jährlich insgesamt 4.000 Euro, kritisiert der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, dass das gewählte typisierende Verfahren zur Abgeltung von Aufwendungen für die soziale Sicherung "ein im Regelfall hohes Maß an individueller Gerechtigkeit mit der für ein Massenleistungsgesetz wie dem BAföG notwendigen verwaltungsökonomischen Pauschalierung erreicht". Das vom Petenten vorgeschlagene Verfahren der Zuordnung zu mehreren Einkommensgruppen sei hingegen nicht in vergleichbarer Weise verwaltungsökonomisch. Bei gegebenenfalls mehrfach wechselnder Zuordnung innerhalb eines Kalenderjahres je nach in einzelnen Zeiträumen veränderter Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Einkommensbeziehern könnten nicht mehr wie bisher die Daten aus dem Steuerbescheid als maßgebend herangezogen werden, da dieser grundsätzlich nur Daten für das gesamte Kalenderjahr ausweist.

Im vorliegenden Einzelfall gebe es dennoch Handlungsbedarf, urteilen die Abgeordneten. Die bisherige zwingende und einmalige Zuordnung zu einer Einkunftsart führe insbesondere dann zu unangemessenen Ergebnissen, wenn - wie hier - diese Einkunftsart von völlig untergeordneter Bedeutung im maßgeblichen Zeitraum war und vielmehr andere Einkünfte das verfügbare Einkommen und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten geprägt haben. So könne es beispielsweise sein, dass bereits ein Euro Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit dazu führt, dass möglicherweise 50.000 Euro Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit mit dem viel geringeren Prozentsatz für die soziale Absicherung als Arbeitnehmer berücksichtigt werden, "obwohl der Betroffene viel höhere Aufwendungen für seine soziale Sicherung als Selbständiger erbringen musste". In solchen Fällen überwiegt aus Sicht des Petitionsausschusses die angemessene Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse das Interesse an einer verwaltungsökonomischen pauschalierenden Behandlung des BAföG-Vollzuges.



03. Folgen für die Armutsentwicklung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Welche Folgen von der COVID-19-Pandemie langfristig auf die Verteilung der Einkommen und andere Indikatoren für die soziale Lage ausgehen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagbar. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28246) auf eine Kleine Anfrage (19/27637) der AfD-Fraktion.

"Die Bundesregierung hat früh in der Pandemie reagiert und umfassende Maßnahmen zu deren Eindämmung ergriffen. Mit ihren Sozialschutz- und Konjunkturpaketen hat sie in historischem Umfang Maßnahmen umgesetzt und damit dafür Sorge getragen, dass eine effektive Eindämmung der Pandemie nicht zu wirtschaftlicher Not führt. Diese Sofortmaßnahmen wurden im weiteren Verlauf durch eine Vielzahl weiterer Hilfen ergänzt und erweitert", heißt es in der Antwort weiter.



04. Weniger Regelleistungsberechtigte

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl der Regelleistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende von rund 7,09 Millionen im Jahresdurchschnitt 2007 auf rund 5,42 Millionen im aktuell gleitenden Jahresdurchschnitt gesunken. Das entspreche einem Rückgang um rund 1,67 Millionen beziehungsweise 23,5 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28247) auf eine Kleine Anfrage (19/27060) der AfD-Fraktion.

Der monatliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten auf Regelleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ist demnach von rund 2,47 Milliarden Euro im Jahresdurchschnitt 2007 auf rund 2,43 Milliarden Euro im aktuell gleitenden Jahresdurchschnitt gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um rund 37 Millionen Euro oder 1,5 Prozent, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.



05. Sicherheit der Bahnhöfe und Züge im Saarland gegeben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Bahnhöfe und Züge im Saarland sicher. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/27946) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27134) hervor. Aufgabe der Sicherheitsbehörden, der Bundespolizei und der Betreiberunternehmen sei es, diese Sicherheit zu gewährleisten und auszubauen, schreibt die Bundesregierung. Hierzu zählten unter anderem der Ausbau und die Modernisierung der Videotechnik sowie die lageangepasste Fortentwicklung bestehender Maßnahmen unter Berücksichtigung technischer Neuerungen.

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) seien rund 10.000 Mitarbeiter des Unternehmens für die Kunden am Bahnhof und auf Strecken im Einsatz, heißt es weiter. Dazu zählten rund 4.200 Sicherheitskräfte der DB AG, die sich um die Sicherheit der Reisenden kümmern. Auch die Präsenz von 3.000 Mitarbeitern im Service sowie die rund 2.100 Beschäftigten in den Reisezentren vor Ort erhöhten das Sicherheitsgefühl der Reisenden und Bahnhofsbesucher. Der Einsatz der Sicherheitskräfte im Saarland sei Bestandteil eines zentralen Sicherheitskonzepts, teilt die Bundesregierung mit.



06. Keine Autobahnsperrungen aufgrund von Winterschäden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind seit dem 1. Januar 2021 keine Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung aufgrund von Wintereinflüssen oder -schäden teilweise oder komplett gesperrt gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28001) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27401). Lediglich einzelne Fahrstreifen seien beispielsweise für Reparaturen im Bereich von Schadstellen temporär, also in der Regel maximal zwei bis vier Stunden, für den Verkehr gesperrt gewesen, heißt es in der Antwort.

Die Störungen und Einschränkungen im Bundesautobahnnetz seien in Folge des extremen Wintereinbruchs im Nordwesten und in Mitteldeutschland Anfang Februar 2021 mit 20 bis 40 cm Neuschnee, Eisregen und Frost sowie Tiefsttemperaturen zwischen -15 und -20 Grad Celsius und durch fehlerhaftes Verhalten von einigen Verkehrsteilnehmern verbunden mit nicht ausreichend für winterliche Verhältnisse ausgestatteten Fahrzeugen entstanden, teilt die Regierung mit. Insbesondere liegengebliebene und querstehende LKW, die zum Teil Fahrverbote ignoriert hätten, seien häufige Auslöser von Stauereignissen gewesen und hätten den Winterdienst massiv behindert.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werde derzeit gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes ein Konzept für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung bei Extremwetterereignissen erarbeitet, heißt es weiter. "Dabei sollen weitere Potenziale erschlossen werden, die sich durch den Wegfall der Ländergrenzen in der neuen Bundesverwaltung ergeben." Bei den Bundesstraßen in Auftragsverwaltung werde den Ländern weiterhin größtmögliche Variabilität bei der Organisation des Winterdienstes eingeräumt, um auch bei regional auftretenden Extremwetterereignissen situationsgerecht agieren zu können, schreibt die Regierung.



07. Baurecht per Gesetz für vier Bundesfernstraßenvorhaben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) sieht laut Bundesregierung für vier Bundesfernstraßenvorhaben die Möglichkeit der Baurechtsschaffung per Gesetz statt durch einen Verwaltungsakt vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/27999) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27412) hervor. Vorher seien diese Projekte planerisch zu entwickeln, schreibt die Regierung. Der Antwort zufolge handelt es sich um vier in Paragraf 2a Satz 1 Nr. 13 bis 16 MgvG aufgeführte Projekte in Mittel- und Ostdeutschland "mit dem Ziel der Strukturförderung der ehemaligen Kohleregionen".