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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 31. März 2021

  1. Linke: Befristungspraxis im Wissenschaftssystem beenden
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag
  2. Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2000 bis 2020
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung
  3. Mittelabfluss des Förderprogramms Digitalpakt Schule
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  4. SprinD GmbH fördert Sprunginnovationen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  5. Maskenkauf bei Emix thematisiert
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  6. Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  7. Qualitätsmanagement RT-PCR-basierter Sars-CoV-2-Testungen
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Linke: Befristungspraxis im Wissenschaftssystem beenden

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Befristungspraxis soll beendet werden und akademische Karrierewege sollen reformiert werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/27963). Die Fraktion tritt dafür ein, dass in Abstimmung mit den Ländern die Politik der durch temporäre Pakte befristeten Finanzierung des Wissenschaftssystems beendet und stattdessen eine dauerhafte, umfängliche Finanzierung sichergestellt wird. Diese müsse die wachsenden Aufgaben der Hochschulen, die aktuelle Unterfinanzierung und die Preis- und Einkommensentwicklung berücksichtigen. Es soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um mittelfristig die Einnahmesituation der Länder durch die stärkere Besteuerung von Vermögen und hohen Einkommen, insbesondere durch die Ausschöpfung des Aufkommenspotentials der Erbschaftsteuer sowie die Wiedererhebung der Vermögensteuer, zu verbessern. Zudem soll ein Entwurf für die Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt werden. Ferner soll gemeinsam mit den Ländern darauf hingewirkt werden, dass Beschäftigte, die gemäß Paragraf 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aufgrund der Förderung einer eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung befristet beschäftigt sind, in der Regel eine Vollzeitstelle angeboten werden soll. Zudem sollen Stipendien zugunsten von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen reduziert werden.



02. Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2000 bis 2020

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Immer mehr junge Menschen studieren. Dieser Trend hält nach wie vor an, auch wenn es bei den Studienanfängerzahlen einen leichten Rückgang im Vergleich zum Jahr 2019 gibt. Das wird aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung "Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2000 bis 2020" (19/27965) deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Wintersemester 2019/2020 insgesamt knapp 2,9 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Das entspreche einer Steigerung von rund 1,1 Millionen Studierenden im Vergleich zum Wintersemester 1999/2000.

Laut Bundesregierung zeigt diese Zunahme die Wirksamkeit der von Bund und Ländern initiierten Maßnahmen und der Anstrengungen der Hochschulen zur Steigerung der Studierenden- und Akademikerinnen- beziehungsweise Akademikerquote sowie der Öffnung der Hochschulen für neue Zielgruppen. Bund und Länder wollen daher die Programme zur Unterstützung der Hochschulen weiterführen.

Insgesamt stelle die Corona-Pandemie auch die Hochschulen, die Hochschulverwaltung, die Lehrenden, die Studierenden und das ganze Wissenschaftssystem in Deutschland und Europa vor Herausforderungen neuen Ausmaßes, da ab dem Frühjahr 2020 die meisten Veranstaltungen nur noch online oder hybrid stattfinden konnten. Gleichwohl habe das auch die Digitalisierung vorangetrieben. "Vor Beginn der Pandemie wäre es undenkbar gewesen, den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in vergleichbarem Umfang auf digitale Formate zu übertragen", heißt es in der Antwort. Nun gelte es, diesen Weg weiter zu gehen und gleichzeitig die Innovationen, deren Nutzen sich in der Krise gezeigt hat, sinnvoll in Lehre und Forschung, aber auch in die Verwaltung, zu integrieren.

Nichtsdestoweniger strebt die Bundesregierung an, Präsenzveranstaltung und Forschungstätigkeiten vor Ort sowie den internationalen wissenschaftlichen Austausch und akademischen Disput dem jeweiligen Infektionsgeschehen entsprechend möglichst umfassend wieder aufzunehmen. Gerade die Krise habe verdeutlicht, dass die internationale Kooperation der Wissenschaft von immenser Bedeutung sei.

Diesem Gedanken folge die europäische Bildungslandschaft spätestens seit 1998 mit der Sorbonne-Erklärung und ab 1999 mit dem Beginn der Umsetzung des Bologna Prozesses. Damals hatte Deutschland gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien die Grundlage eines gemeinsamen Rahmens für die europäische Hochschulbildung geschaffen. Diesem Rahmen gehören inzwischen 49 Staaten an. Über die vergangenen beiden Jahrzehnte habe sich der Europäische Hochschulraum mit seinen vergleichbaren Studienstrukturen, gemeinsam genutzten Standards bei der Qualitätssicherung, der besseren, europaweiten Anerkennung von Studienleistungen, der adäquaten Nutzung von ECTS und den dazugehörigen, bewerteten Lernergebnissen zu einem weltweit beachteten Raum mit Vorbildfunktion entwickelt. Zu den Kernzielen des Bologna-Prozesses gehört die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen.

Die Anteile der Abschlussarten der Studiengänge haben sich laut Unterrichtung in den letzten 20 Jahren, eben auch durch die Umsetzung der im Bologna-Prozess vereinbarten Reformen, deutlich verschoben. Die 18.704 Studiengänge, die mit einem Bachelor- oder Masterabschluss enden, machten 91,5 Prozent aller Studiengänge in Deutschland aus, in denen rund 60 Prozent der Studierenden eingeschrieben sind. Das Studienangebot an deutschen Hochschulen sei somit inzwischen überwiegend durch international vergleichbare Bachelor- und Masterstudiengänge geprägt. Noch vor rund 20 Jahren hätte die überwiegende Mehrzahl der Studiengänge, zu einem Diplom-, Staatsexamen- oder Magister-Abschluss geführt, der Anteil der Bachelor- und erst recht der Masterstudiengänge habe zusammen unter einem Prozent gelegen.

In diesem gemeinsamen Hochschulraum habe sich entsprechend die Mobilität deutlich erhöht: Die Zahl der Auslandsstudierenden hat sich laut Unterrichtung seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2017 studierten 140.000 Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit laut "Wissenschaft weltoffen" im Ausland. Auch die Anzahl der durch das Erasmus-Programm Geförderten sei auf über 40.000 gestiegen. 26 Prozent der deutschen Studierenden in höheren Semestern hätten demnach einen Auslandsaufenthalt absolviert. Die Erreichung des gesetzten 50-Prozent-Mobilitätsziels erfordert laut Bundesregierung jedoch weitere Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Studienfächer und Herkunftsgruppen der Studierenden, wie etwa Studierenden aus Nicht-Akademikerhaushalten.

Aber auch umgekehrt hat die Internationalisierung deutliche Effekte: Nach Angaben des DAAD aus "Wissenschaft weltoffen" waren 2019 an deutschen Hochschulen knapp 320.000 internationale Studierende eingeschrieben. Das entspreche einem Anteil von rund elf Prozent aller Studierenden in Deutschland.

Wie auch die Mobilität der Studierenden hat sich auch die der internationalen Wissenschaftler erhöht: Im Jahr 2018 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes an den deutschen Hochschulen insgesamt 49.124 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ausländischer Staatsangehörigkeit beschäftigt. Im Vergleich zu 2005 bedeute dies einen Anstieg von knapp 30.000 Personen oder rund 61 Prozent.

Als eine wichtige Aufgabe für den nächsten Zyklus (2021 bis 2024) sieht die "Konferenz der für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums 2020" das Thema Wissenschaftsfreiheit. Dazu soll ein umfassendes Monitoring-System zur Wissenschaftsfreiheit im Europäischen Hochschulraum entwickelt werden. Dieses Monitoring soll sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wissenschaftsfreiheit und Autonomie der Hochschulen wie auch Verstöße dagegen beinhalten. Die Bundesregierung schreibt dazu: "Es bleibt abzuwarten, wie dieses Monitoring faktisch vollzogen werden kann. Selbstberichterstattung der Staaten, Peer Learning und Support, internationale Dialogforen, Erhebung durch unabhängige, wissenschaftliche Expertengruppen etc. sind denkbar. Dieses diplomatisch schwierige Feld werden die Bundesregierung und die Länder der Bundesrepublik Deutschland aktiv mit bearbeiten."



03. Mittelabfluss des Förderprogramms Digitalpakt Schule

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Mittelabfluss des Förderprogramms Digitalpakt Schule beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2020 rund 488 Millionen Euro. Gemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms von 5,5 Milliarden Euro durch den Bund (Basis-DigitalPakt und Sofortausstattungsprogramm) sind dies 8,9 Prozent der Fördersumme. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27605) auf eine Kleine Anfrage (19/27139) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zudem sei zum Stichtag 31. Dezember 2020 dem Bund von den Ländern mitgeteilt worden, dass insgesamt 40.930 mobile Endgeräte über den Digitalpakt Schule angeschafft worden seien. Aus keinem Bundesland hätten zum Stichtag Schlussrechnungen vorgelegen. Die Bundesregierung betont, dass es sich daher um vorläufige Angaben handle.



04. SprinD GmbH fördert Sprunginnovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Seit der Gründung der bundeseigenen Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen im Jahr 2019 (SprinD GmbH) sind 481 Projektideen zur Förderung von Sprunginnovationen eingereicht worden. Davon wurden bisher 13 Projekte von der SprinD GmbH als grundsätzlich förderfähig identifiziert. Sie gehören zu den Bereichen IT, Umweltschutz, Energieerzeugung und -speicherung sowie Gesundheit, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27052). Die SprinD GmbH nutze die Möglichkeit, Validierungsaufträge zu vergeben, um ausgewählte Projektideen tiefergehend auf Sprunginnovationspotential zu prüfen.



05. Maskenkauf bei Emix thematisiert

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung Auskunft darüber, ob Berichte des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zutreffen, "dass das Bundesministerium für Gesundheit bis zum Herbst bei der Firma Emix FFP2-Masken zum Preis von 5,40 Euro einkaufte, obwohl es im selben Zeitraum im Rahmen seines Open-House-Verfahren lediglich einen Preis von 4,50 Euro auslobte". Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/27797) unter anderem danach, welche Mengen gegebenenfalls von der Firma Emix "zu einem über 4,50 Euro liegenden Preis pro Maske bezogen" wurden.



06. Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27796). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob bei der Vergabe von Aufträgen an die Firma Emix im Kontext der Beschaffung von Schutzmasken ein Vergabeverfahren angewendet wurde. Auch will sie unter anderem wissen, "zu welchen Konditionen (Artikel, Preis, Menge, Lieferzeitraum, Vertragszeitraum, Zertifizierung)" das Bundesgesundheitsministerium persönliche Schutzausrüstung von der Firma Emix beschafft hat.



07. Qualitätsmanagement RT-PCR-basierter Sars-CoV-2-Testungen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Qualitätsmanagement RT-PCR-basierter Sars-CoV-2-Testungen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27801). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, ob dem Robert Koch-Institut Informationen zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung in den einzelnen Laboratorien vorliegen, die mit den PCR-Testungen zur Feststellung von Sars-CoV-2-RNA beauftragt sind. Auch wollen sie unter anderem wissen, ob es gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung in den Laboratorien, in denen diese Testungen vorgenommen werden, Vorgaben bezüglich Temperatur, Luftfeuchte und Sterilität der Laborräume gibt.