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Bekämpfung von sexualisierter Gewalt: Besserer Schutz für Kinder

Freitag, den 26. März 2021

Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird verstärkt. Der Bundestag hat das von der Bundesregierung dazu auf den Weg gebrachte Gesetz beschlossen. Unter anderem sollen das Strafrecht verschärft und die Aufklärung von Straftaten verbessert werden.

Das es notwendig ist, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern, damit sie ihre Schutzfunktion für Kinder besser entfalten können - das zeigen die bekanntgewordenen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung sowie des Besitzes von Kinderpornografie.

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Sexualisierte Gewalt kann Kinder für ihr gesamtes Leben traumatisieren und ihr Leben zerstören. Mit den neuen Regeln zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sollen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Das Gesetz verfolgt dafür einen umfassenden Ansatz und enthält ein Bündel weitreichender Maßnahmen. Die geltenden Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden neugefasst. So wird zum Beispiel der Straftatbestand künftig als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" begrifflich abgeändert, um das schwere Unrecht der Taten klarer zu beschreiben.

Wird es Verschärfungen beim Strafrahmen geben?

Die Strafrahmen der neuen Straftatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornografie sollen deutlich angehoben werden. Auch sollen bereits die Grundtatbestände als Verbrechen ausgestaltet werden, das heißt es wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Mit dem Gesetz wird auch das Anliegen verfolgt, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. 

Was wird noch neu geregelt?

Mit dem Gesetz wird zudem das Anliegen verfolgt, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Deshalb werden die strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse unter anderem im Bereich der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung sowie bei der Erhebung der Verkehrsdaten erweitert. In der Strafprozessordnung soll außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden. Verschärfungen im Strafrecht und Änderungen in der Strafprozessordnung allein sind für die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder aber nicht ausreichend. Deshalb sind auch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die den präventiven Bereich betreffen, enthalten.

Außerdem sollen die Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte verbessert und die Prävention durch Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfahren und im Bundeszentralregistergesetz verstärkt werden.

Darüber hinaus werden eine Vielzahl weiterer Regelungen getroffen, die einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten soll.