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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 25. Februar 2021

  1. Rechtssichere Gütesiegel wichtig für öffentliche Beschaffung
    Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss
  2. Lob und Detailkritik für Datenstrategie der Bundesregierung
    Ausschuss Digitale Agenda/Anhörung
  3. Erfassung christenfeindlicher Straftaten
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Umsetzungsstrategie Digitalisierung gestalten
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. In Deutschland befindliche Hongkong-Chinesen
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Rechtssichere Gütesiegel wichtig für öffentliche Beschaffung

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Mit klaren, transparenten und rechtssicheren Gütesiegeln kann bei den öffentlichen Beschaffungsstellen der Aufwand gesenkt und ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit geleistet werden. In dieser Einschätzung waren sich die am Mittwochabend zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geladenen Sachverständigen einig. Gerade kleine Beschaffungsstellen sollten mit Gütesiegeln arbeiten, befand Ilse Beneke vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Leiterin der Stabsstelle "Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung". Anders als im privaten Bereich sei die öffentliche Beschaffung schließlich darauf angewiesen, dass Bieter von sich aus formell korrekte Angebote abgeben - auch hinsichtlich der Aussagen zur Nachhaltigkeit, sagte sie.

Tim Bagner, beim Deutschen Städtetag Referent für Energie-, Abfall- und Wasserpolitik, betonte, viele Kommunen engagierten sich in der nachhaltigen Beschaffung unter der Verwendung allgemein anerkannter Siegel wie FairTrade, ILO, Grüner Knopf, Blauer Engel und anderen. Diese Siegel würden sorgfältig vergeben. Ihnen lägen Berechnungen und klare Vorgaben für die Hersteller oder Inverkehrbringer der Produkte zugrunde, was auch für die Beschaffungsämter Vertrauen schaffe. Auch schütze es die Ämter vor Rechtsunsicherheiten und möglichen Haftungsrisiken.

Teilweise, so machte der Kommunalvertreter deutlich, fehle es aber an nachhaltigen Angeboten. Ihm sei ein Fall erinnerlich, bei dem die Ausschreibung zur Beschaffung ganz klar die Nutzung von Recycling-Beton vorsah, der aus der Region kommen sollte. "Es gab aber keinen Anbieter, der das Bauvorhaben unter diesen Voraussetzungen umsetzen konnte", sagte Bagner. Auf Nachfrage der Abgeordneten räumte er aber auch ein, dass in einigen Fällen aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit die Ausschreibungen der Kommunen explizit nicht auf nachhaltige Baustoffe - etwa Holzbau - ausgerichtet seien. Hier gelte es zum einen die Architekten stärker zu sensibilisieren und zum anderen gute Beispiele besser zu kommunizieren, sagte er.

Zur Beantwortung der Frage, ob Nachhaltigkeit ein verpflichtendes Kriterium für die öffentliche Beschaffung sein sollte, verwies die Leiterin der "Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung", auf entsprechende schon vorhandene Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Klimaschutzgesetz. "Wir sind massiv damit beschäftigt, tausend Fragen dazu zu beantworten, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll", sagte Beneke. "Das wird uns in den kommenden Jahren viele Erfahrungen lehren", prognostizierte sie.

Auch die Einbeziehung der Lebenszykluskosten in die Vergabeverfahren sei "eigentlich" schon geregelt, sagte Beneke weiter - nämlich in den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern. Die öffentliche Hand müsse demnach vor jedweder Investition die Gesamtlebenszykluskosten betrachten. Es gehe darum, welche Anschaffung am Ende - nicht nur in der Jahresscheibe betrachtet - die wirtschaftlichere ist. Der Teufel liege aber im Detail, so die Leiterin der Stabsstelle. Es sei sehr schwierig, vergleichbare Daten für eine Kostenanalyse zu bekommen und diese dann so vergleichbar in das Beschaffungsverfahren mit einzubeziehen, "das man am Ende keine Wettbewerbsverzerrung hat", sagte sie.



02. Lob und Detailkritik für Datenstrategie der Bundesregierung

Ausschuss Digitale Agenda/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Der Ausschuss Digitale Agenda hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit der Datenstrategie der Bundesregierung (19/2645019/16075) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion zur Datenpolitik (19/26538) befasst. Viel Lob gab es von den sieben Sachverständigen für die Grundrichtung der Strategie, aber auch Detailkritik, vor allem an den konkreten Maßnahmen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), sagte, die Vorlage schaffe Orientierungspunkte für Bürger, die Bilanz falle jedoch gemischt aus. Positiv sei das Bekenntnis zu Datenschutz und Selbstbestimmung, andererseits kämen beide Punkte im Maßnahmenkatalog zu kurz. Der Verweis auf das "Unberührtbleiben" der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angesichts der Dimension der geplanten Handelbarkeit von Daten erscheine ihm nicht zutreffend, denn die Veränderung erschließe sich erst aus der Zusammenschau mit dem Gesamtpaket an Maßnahmen auf europäischer Ebene, sagte Kelber. Er verwies darauf, dass der gesetzliche regulatorische Rahmen, auch für die vorliegende Datenstrategie, im Wesentlichen aus Brüssel komme.

Die Sachverständige Louisa Specht-Riemenschneider (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) sagte, dass "die Grundrichtung der Strategie" stimme und es wichtige Problemidentifikationen gegeben habe. Es mangele jedoch an einer Problemlösungsstrategie. Sie betonte, Datenzugangsansprüche sollten nicht horizontal, sondern grundsätzlich sektorspezifisch und auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs vorgesehen werden. Daneben brauche es auch zweckgebunden intersektorale Datenzugangsansprüche für die Wissenschaft. Datentreuhandlösungen nannte sie "die zentrale Einheit zur Lösung einer Reihe von Problemen in der Datenwirtschaft und -forschung". So könnten diese eine wesentliche Rolle etwa für das Trainieren Künstlicher Intelligenzen mit geteilten Daten oder bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung von Datenbeständen einnehmen.

Ausdrückliches Lob für die Strategie kam von Dirk Heckmann (TUM School of Governance München): "Ich halte die Strategie für sehr gelungen und angemessen konkret", sagte Heckmann. Zu den Stärken zähle die Ausgewogenheit der strategischen Ziele. Er lobte auch, dass der dringende Forschungsbedarf erkannt wurde. Die Strategie erkenne zudem "auf allen Ebenen" die Herausforderungen für Sachdaten. So sei die Nutzung personenbezogener Daten zu gemeinwohlorientierten Zwecken wie etwa der Forschung oder der Pandemiebekämpfung nicht ausgeschlossen wenn Datenschutz durch Technikgestaltung gegeben sei.

Auch Aline Blankertz von der Stiftung Neue Verantwortung begrüßte die Strategie, bemängelte aber, dass es sich nicht um eine Strategie handele, die einen Rahmen setze: "Sie listet 234 Maßnahmen auf, von denen 62 Prozent bereits laufen", sagte Blankertz. Besonders ausgeprägt sei dies in den ersten drei Themenbereichen der Strategie. Für die Zielsetzung einer Dateninfrastruktur bedürfe es jedoch messbarer Ziele. Im Hinblick auf Möglichkeiten für Verbraucher brauche es Werkzeuge, damit Interessen auch durchgesetzt werden könnten. Dies betreffe etwa Datentreuhandmodelle, die noch stärker gefördert werden sollten. Sie begrüßte zudem das Nutzbarmachen von Daten - ohne vertrauliche Elemente preiszugeben - als wichtigen Forschungsbereich.

Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz betonte, dass Datennutzung auch Datenverantwortung sei. Vordringlichstes Ziel müsse Klarheit im Bereich der Anonymisierung sein. Er befürwortete, dass die Datenkompetenz weiter ausgebaut werden soll. Dies sei die Grundlage für einen bewussten Umgang durch wirtschaftliche Akteure, aber auch Nutzer. Er begrüße außerdem, dass sich die Bundesregierung gegen die Schaffung eines "Dateneigentums" ausgesprochen habe. Ein solches Verfügungsrecht an Daten sei nicht kompatibel mit dem europäischen Datenschutzregime. Mit Blick auf die angestrebte neuen Datennutzungskultur sagte Richter: "Aus meiner Sicht ist dies eine Verbindung aus der Datenschutzkultur, die wir schon lange haben und einer Datennutzungskultur, die noch etwas angefeuert werden muss."

Henriette Litta (Open Knowledge Foundation Deutschland) betonte, dass die Strategie wirtschaftliche Innovationskraft und Datenschutz nicht gegeneinanderstelle. Es gebe jedoch ein Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Gemeinwohl; so würden wirtschaftliche Aspekte überbetont, der Umgang mit Daten aus nicht-wirtschaftlicher Sicht jedoch wenig beleuchtet. Um die digitale Souveränität zu stärken, brauche es eine nachhaltige Förderung von Open-Source-Infrastruktur, sagte Litta. Dem Open-Source-Ökosystem in Deutschland fehlten gezielt Investitionen, besonders im Bereich der offenen Basistechnologien, etwa bei Protokollen oder Code-Bibliotheken. Die Zivilgesellschaft müsse zudem als kompetenter Partner begriffen werden. Um den Staat wirklich zu einem Vorreiter zu machen, brauche es eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz, sagte sie.

Den Blick auf Chancen und Risiken richtete Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband): "Moderne Formen der Datenverarbeitung können einen großen Gewinn darstellen und Lösungen für gesellschaftliche Probleme bieten", sagte sie. Die Strategie suche daher nach Wegen, die Chancen der Digitalisierung durch die Förderung der Datennutzung zu realisieren und gleichzeitig die Schutzbedürftigkeit zu sichern. Bedauerlich sei, dass die aufgeführten Maßnahmen aus Verbrauchersicht "eher enttäuschend" ausfielen, sagte Ehrig. Es seien Vorhaben aufgeführt, die ohnehin praktisch umgesetzt werden müssten, viele Prüfaufträge angekündigt und unverbindliche Absichtserklärungen und Forschungsvorhaben genannt. Der Charakter der Verbindlichkeit fehle. Nötig sei dies etwa bei verpflichtenden Regeln für Nachvollziehbarkeit-by-Design, damit Entscheidungskriterien und -logiken algorithmischer Systeme nachvollziehbar seien.



03. Erfassung christenfeindlicher Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Erfassung christenfeindlicher Straftaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/26669) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26286). Danach erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) die christenfeindlichen Straftaten im Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten (Lapos). Es handele sich dabei um eine Eingangsstatistik; eine Erfassung von Ermittlungsergebnissen erfolge dort nicht, führt die Bundesregierung weiter aus. Nach ihren Angaben erfolgt beim BKA seit Anfang 2019 eine bundesweit einheitliche Erfassung aller politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel Kirche im Lapos.



04. Umsetzungsstrategie Digitalisierung gestalten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben in der laufenden Legislaturperiode erstmals alle ihre Digitalisierungsvorhaben in der Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" gebündelt. Diese führe mehr als 130 "zentrale digitalpolitische Vorhaben in fünf Handlungsfeldern (Digitale Kompetenz, Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen Wandel und Moderner Staat) zusammen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26741) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26448).

Diese Strategie werde regelmäßig aktualisiert und die jeweiligen Umsetzungsfortschritte der Maßnahmen transparent dargestellt, heißt es in der Antwort weiter. Die nächste Aktualisierung sei für Mitte 2021 geplant. Zudem würden die Vorhaben der Umsetzungsstrategie auf www.digital-made-in.de im jeweiligen Stand der letzten Aktualisierung veröffentlicht und über ein Dashboard der Fortschritt grafisch dargestellt.



05. In Deutschland befindliche Hongkong-Chinesen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der derzeit in Deutschland befindlichen Hongkong-Chinesen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26736) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26405). Wie sie dabei erläutert, führt die "Staats- und Gebietssystematik des Statistischen Bundesamts" für verwaltungstechnische Zwecke einen eigenen dreistelligen numerischen Schlüssel zur Kennzeichnung von Staatsangehörigkeiten und Gebieten, den sogenannten HKL- oder Länderschlüssel. Für die chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong und für die Volksrepublik China gebe es eigene Nummern. Da es sich aber in diesen Fällen jeweils um chinesische Staatsbürger handele, könne nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass für Personen aus Hongkong von den zuständigen Behörden in einigen Fällen auch der HKL-Schlüssel für die Volksrepublik China verwendet wurde. In diesen Fällen sei eine statistische Identifizierung von "Hongkong-Chinesen" etwa in der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes, in der Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder im Ausländerzentralregister (AZR) nicht möglich. Ausweislich des AZR seien zum Stichtag 31. Dezember 2020 "insgesamt 712 Personen mit dem HKL-Schlüssel 411 (Hongkong) als in Deutschland aufhältig erfasst" gewesen, davon fünf ausreisepflichtige.