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Reise-News: Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 8. Februar 2021

Aktuelles (Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land)

Dänemark hat die Einreisebestimmungen verschärft. Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt seit 7. Februar 2021 grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10-tägiger häuslichen Quarantäne (Selbstisolation). Einreisen zu rein touristischen Zwecken sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines triftigen  Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer Covid-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Darüber hinaus muss seit 7. Februar 2021 ein weiterer PCR-Test bei Einreise - bei Einreise auf dem Luftweg vor Verlassen des Flughafens und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg innerhalb von 24 Stunden nach Einreise - vorgenommen werden.

Des Weiteren gilt seit 7. Februar 2021 eine Pflicht zur 10-tägigen häuslichen Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland. Die Quarantäne kann frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativ ausfallenden PCR-Test verkürzt werden.

Es gelten verschiedene Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, u.a. für Bewohner des Grenzlandes (Schleswig-Holstein) und Grenzpendler. Ausländer, die aufgrund eines triftigen Grunds nach Dänemark einreisen dürfen, wie z.B. Warentransport, dürfen die Quarantäne zur Wahrnehmung des jeweiligen Zwecks verlassen.


Durch- und Weiterreise

Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Seit 7. Februar 2021 gilt die Testpflicht auch für alle Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.


Beschränkungen im Land

Bis einschließlich 28. Februar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten, Geschäfte,-mit Ausnahme von solchen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken- sowie, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten überwiegend Fernunterricht. Beschäftigte sollen, wo immer möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.