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Reise-News: Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 6. Februar 2021

COVID-19 Testpflicht ab 6.2.2021

Einreise

Ab 6. Februar 2021 muss bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen höchsten 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-Tests, LAMP-Tests und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden nur in englischer, schwedischer, norwegischer oder dänischer Sprache akzeptiert (Bitte beachten: nicht auf Deutsch!/ vgl.  die Webseite der Behörde für öffentliche Gesundheit (Folkhälsomyndigheten - derzeit nur auf Schwedisch verfügbar). 

Vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt auch diesem Personenkreis, sich bei der Einreise testen zu lassen und für sieben Tage abzusondern. Weitere Informationen zum Testerfordernis veröffentlicht die schwedische Regierung.

Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.

Schweden hat ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark, Großbritannien und Norwegen kommend verhängt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 31. März 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige (jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige), Personen, die in Schweden arbeiten oder leben sowie Personen, die dringende familiäre Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen, sowie für Krankentransporte.

Einzelheiten zu möglichen Ausnahmetatbeständen vom Einreiseverbot finden sich auf der Seite der schwedischen Polizei und im Frage- und Antwortkatalog der schwedischen Regierung.


Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Schweden ist nur sehr eingeschränkt für Einreisen mit der Fähre von Deutschland nach Schweden Richtung Finnland und Norwegen möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes und die nur eingeschränkten Rückreisemöglichkeiten beachtet werden müssen. Die Einreise aus Dänemark und Norwegen ist auch zu Transitzwecken grundsätzlich nicht mehr möglich. Auch die Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu.