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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 13. Januar 2021 

  1. Gesundheitsexperten für besseren Schutz von Kindern mit DSD
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  2. Rechtsexperten mahnen Gesetz für Impfreihenfolge an
    Gesundheit/Anhörung
  3. Künftige Modelle zur Finanzierung und Organisation des ÖPNV
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung
  4. Zusammenhang zwischen Wohngeld und Mietendeckel
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage
  5. Unterstützung für Corona-betroffene Brauereien
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage


01. Gesundheitsexperten für besseren Schutz von Kindern mit DSD

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Um den besseren Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) ging es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24686) stieß bei den eingeladenen Experten überwiegend auf Zustimmung. Sachverständige aus der Medizin vertraten dabei teilweise andere Ansichten als Rechtswissenschaftlerinnen und Psychologinnen. Bei der ersten Lesung der Vorlage im Bundestag im vergangenen Monat hatte es vor allem Zustimmung gegeben.

Der pädiatrischer Endokrinologe Oliver Blankenstein von der Charité-Universitätsmedizin Berlin gab zu bedenken, dass der Regierungsentwurf im Falle der zahlenmäßig größten, von der Regelung erfassten Gruppe, nämlich den Patientinnen mit adrenogenitalem Syndrom (AGS), über das Ziel hinaus schieße und mehr schade als nutze. Obwohl AGS anders sei als andere Varianten der Geschlechtsentwicklung, werde es medizinisch als eine solche eingeordnet. Wenn hier die gesetzlichen Anforderungen bis hin zu einem faktischen Behandlungsverbot angehoben würden, drohten erhebliche Schäden für die Kindesgesundheit.

Wiebke Pühler von der Bundesärztekammer bemängelte, dass dem Entwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung medizinischer Leitlinien zur Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung noch Operationen stattfinden, die nicht unbedingt erforderlich sind. Mit dem auf einer nicht belegten Vermutung basierenden Entwurf werde ohne Not eine bürokratische Hürde aufgebaut, die die Behandlung der betroffenen Kinder eher erschweren denn verbessern dürfte. Ein grundsätzliches Operationsverbot bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werde den von einer breiten Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen Betroffenen nicht gerecht und entspreche auch nicht dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.

Annette Richter-Unruh von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Ruhr-Universität Bochum im St. Josef-Hospital sagte, die Kinderendokrinologen begrüßten den Gesetzentwurf als guten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings stelle das Erfordernis einer Genehmigung durch das Familiengericht eine bürokratische Hürde und eine Belastung für die Familie dar. Diese Notwendigkeit sollte daher überprüft werden. Erforderlich sei auch die Meldung von Kindern und Jugendlichen mit DSD und deren Operationen in einem unabhängigen Register.

Auch Konstanze Plett von der Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft, hält eine Meldepflicht an ein auf Bundesebene angesiedeltes zentrales Register für unverzichtbar. Persönlich begrüße sie vor allem den Wegfall einer starren Altersgrenze zur Bestimmung der Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger in die fraglichen Behandlungen, die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Patientenakten auf 30 Jahre ab Volljährigkeit, die Konkretisierungen zur gutachterlichen Kommission sowie die Aufnahme einer Evaluierungsklausel. Gleichwohl blieben einige Kritikpunkte wie das Fehlen von Bestimmungen über eine koordinierte Dokumentation beabsichtigter und durchgeführter medizinischer Behandlungen.

Aus der Sicht von Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat der Regierungsentwurf viele Schwächen des Referentenentwurfs beseitigt, aber zugleich auch sehr viele gravierende neue Schwächen geschaffen. Er sollte zum Wohl der betroffenen Kinder im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden. Sie kritisierte unter anderem einen zu schmalen Anwendungsbereich, eine zu hohe Komplexität sowie Probleme im Hinblick auf das Konzept der Einwilligungsfähigkeit sowie in Bezug auf die interdisziplinäre Kommission und ihre Stellungnahme. Lugani schloss sich der Forderung nach einem Zentralregister an und sprach sich dafür aus, eine Evaluation bereits nach ein bis zwei Jahren durchzuführen.

Ähnliche Forderungen wie Lugani erhob die Geschlechterforscherin Ulrike Klöppel, Mitglied des Beirats der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen. Klöppel zufolge waren feminisierende und maskulinisierende Operationen an Kindern unter zehn Jahren bis Ende 2016 nicht rückläufig. Auch noch in den Jahren 2017 und 2018 seien Operationen durchgeführt worden. Sie kritisierte unter anderem den ihrer Meinung nach beschränkten Schutzbereich des Verbots sowie eine fehlende externe Prüfung der Einwilligungsfähigkeit. Ein verfestigter Behandlungswunsch und psychische Gesundheitsgefahren dürften ohne Erprobung alternativer Problemlösungen keine Ausnahme vom Verbot ermöglichen, und eine Nicht-Aufschiebbarkeit der Behandlung bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes müsse familiengerichtlich geprüft werden.

Auch Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte schloss sich den Forderungen nach einem Register und einer früheren Evaluation an und bemängelte die fehlende Begleitung und Unterstützung bei einwilligungsfähigen Kindern im Falle einer selbstbestimmten Entscheidung. Die Tatsache, dass in diesem Zusammenhang die Einstufung eines Kindes als einwilligungsfähig oder nicht einwilligungsfähig allein den behandelnden Ärzten und Ärztinnen zugemutet werde, sei aus kinderrechtlicher Perspektive höchst bedenklich.

Die Psychologin Katinka Schweizer von der Medical School Hamburg attestierte dem Entwurf ebenfalls erheblichen Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzesentwurf widersprüchlich und schwer verständlich. Der Schwerpunkt der notwendigen Ergänzungen liege auf dem Prozedere der Interdisziplinären Kommission, der Sicherstellung einer unabhängigen psychosozialen Beratung, dem notwendigen Verbot des Bougierens im Kleinkindalter und der Einführung eines Bundeszentralregisters.

Mit dem Gesetz soll das Recht von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Entwurf sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen vor. Er stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann in einen operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes, der eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts zur Folge haben könnte, einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung in einen solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden.



02. Rechtsexperten mahnen Gesetz für Impfreihenfolge an

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Rechtsexperten fordern eine gesetzliche Grundlage des Bundestages für die Prioritätensetzung beim Corona-Impfprogramm. Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sei verfassungsrechtlich unzureichend, erklärten Juristen anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über einen Gesetzentwurf (19/25260) der FDP-Fraktion sowie einen Antrag der Linksfraktion (19/24362). Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte, die Verfahrensgerechtigkeit sei besonders wichtig, wenn Unsicherheit über das künftige Geschehen bestehe oder grundrechtlich relevante Verteilungsentscheidungen gefällt werden müssten, für die es keine allgemein anerkannten Kriterien gebe. Der Parlamentsvorbehalt untersage dem Gesetzgeber, sich bei wesentlichen Entscheidungen, insbesondere bei solchen mit Grundrechtsbezug, seiner Verantwortung durch Delegation zu entledigen. Bei der Reihenfolge der Schutzimpfungen gehe es um eine Zuteilung von Lebenschancen. Der Gesetzgeber müsse die wesentlichen Entscheidungen darüber, wer mit welcher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfungen habe, selbst treffen.

Ähnlich argumentierte die Juristin Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum, die zu dem Schluss kam, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, die das BMG zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtige. Wesentlichkeitstheorie und Parlamentsvorbehalt verlangten, dass die Verteilungsziele und Verteilungskriterien für die Impfstoffe durch ein Parlamentsgesetz festgelegt würden. Sie empfahl, eine solche Vorschrift im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu verankern.

Die Juristin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena vermisst ebenfalls eine eindeutige Rechtsgrundlage. Einen ausdrücklichen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Priorisierung bei der Verteilung eines knappen Impfstoffs enthalte der entsprechende Paragraf 20i Abs. 3 SGB V nicht. Dieser Paragraf könne nicht als Rechtsgrundlage einer Priorisierungsentscheidungen angesehen werden. Die Vorschrift gebe auch nicht an, welchem Zweck eine Priorisierung dienen und welches Ausmaß sie haben solle, wo also Grenzen lägen.

Auch der Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht in der jetzigen Rechtslage ein Problem. Wenn in einer akuten Herausforderung wie der Impfpriorisierung der Bundestag diesen Bereich nicht regele, sei dies demokratietheoretisch und konkret-ethisch als schweres Versäumnis anzusehen. Er warnte, angesichts der erheblichen praktischen Probleme bei der Umsetzung der Impfstrategie drohe ein weiterer Vertrauensverlust der Politik.

Die Caritas machte in dem Zusammenhang auf die besonders kritische Lage für manche Behinderte und Kranke in der Pandemie aufmerksam. Die bisherige Regelung in der Impfverordnung benachteilige unter anderem pflegebedürftige Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung.



03. Künftige Modelle zur Finanzierung und Organisation des ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Über Modelle zur Finanzierung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wurde während einer Expertenanhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch beraten. Dabei wurde die Erhöhung der Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund den Nahverkehr der Länder unterstützt, begrüßt, eine Nutznießerfinanzierung diskutiert und der Aufbau geschlossener Zugangssysteme zur Verminderung des Schwarzfahrens eher kritisch bewertet. Einig waren sich die Sachverständigen, dass der ÖPNV-Anteil im ländlichen Raum zu gering sei.

Timm Fuchs vom Deutschen Städte- und Gemeindebund verwies auf Verluste im ÖPNV in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro durch Schwarzfahrer. Dem gegenüber stünden aber Investitionskosten von etwa zwei Milliarden Euro für Zugangssicherungssysteme, zu denen noch Wartungs- und Betriebskosten kämen. Problematisch sei auch, dass damit sowohl die Zugänge für Menschen mit Behinderungen als auch die Mitnahme von Fahrrädern, die ja gewünscht sei, erschwert werde. "Aus unserer Sicht funktioniert der Zugang zum ÖPNV und das Ticketing derzeit sehr gut", sagte der Kommunalvertreter. Besser sei es, in den Auf- und Ausbau digitaler Angebote zu setzen, wie etwa die Registrierung per Handy.

Dem stimmte Jan Schilling, Geschäftsführer ÖPNV beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, zu. Es gelte Barrieren abzubauen, statt neue zu errichten. Schilling begrüßte den Paradigmenwechsel hin zu einer stärkeren staatlichen Finanzierung der ÖPNV. Er halte die Subsidiarität, die auch im Verkehr stattfinde, "für das richtige strukturierende Element". Die Verantwortung der Kommunen und Länder müsse gestärkt werden, sagte er. Die Länder müssten dem aber auch gerecht werden, fügte Schilling hinzu und sprach von einigen Ländern, "in denen noch eine große Zurückhaltung herrscht".

Dass die Bundesmittel in einigen Ländern nicht sofort umgesetzt werden, hat aus Sicht von Matthias Stoffregen, Geschäftsführer des Verbandes der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr (Mofair), teils gute Gründe. Einige ostdeutsche Flächenländer etwa sähen sich gezwungen, Rücklagen zu bilden, um auch in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre ihre Verkehrsverträge noch bedienen zu können. In einigen westdeutschen Ländern seien es große Infrastrukturvorhaben, für die Geld angespart werde. Ein Rückzug der Länder aus der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sei gleichwohl nicht zu verzeichnen, sagte Stoffregen.

Besonders prekär sei die Lage des ÖPNV im ländlichen Raum, befand Robert Hänsch von der Verkehrsberatungsagentur Interlink. Wichtig sei es, ein verlässliches aber auch sichtbares Angebot zu schaffen. "Wir brauchen einen Taktverkehr auf den relevanten starken Achsen", sagte der Verkehrsplaner. Mit Blick auf die Finanzierung sei klar, dass die Erlöse niemals die Kosten ausgleichen könnten. Geprüft werden sollte das Thema Nutznießer, also die Beteiligung von Dritten. Aktuell sei es so, dass etwa bei der Errichtung eines Einkaufszentrums entsprechende Pkw-Parkplätze verlangt werden, eine ÖPNV-Anbindung aber nicht gefordert werde.

Würde das Parkrecht von Pkw auf öffentlichen Straßen aufgehoben, "hätten wir ganz schnell eine andere Situation", befand Professor Andreas Knie vom Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das private Auto straßenverkehrsrechtlich ein Gemeinwohl darstelle, während Sharingangebote Sondernutzungen seien. Knie kritisierte zudem, dass der Staat die Bereitstellung von Bus- und Zugkilometer finanziere, es aber auf kommunaler Ebene keine finanzielle Kopplung an die tatsächlich transportierten Personenmengen gebe. Damit fehle der unternehmerische Anreiz, das Angebot kundenfreundlich zu gestalten.

Lediglich das Angebot auszudehnen bringt aus Sicht von Professor Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie auch klimapolitisch nicht viel. "Wenn leere Busse herumfahren, spart das kein CO2 ein", sagte er. Eine Grundversorgung als Daseinsvorsorge sollte beibehalten werden, befand er. Darüber hinausgehende Schritte, abseits des vom Bund durchfinanzierten SPNV, sollten durch die Länder finanziert werden, regte er an. Eine maßvolle ÖPNV-Erschließungs- oder Nahverkehrsabgabe für Bewohner und Gewerbe, ähnlich dem "Versement Transport" in Frankreich, als Element einer Nutznießerfinanzierung, sei ebenfalls denkbar.

Mira Ball von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi bezifferte die Kosten für den benötigten Ausbau des ÖPNV-Angebots und das entsprechende Personal dazu auf zehn bis zwölf Milliarden Euro jährlich bis 2030. Gelingen könne dies nur mit einer Investitionsoffensive, an der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beteiligen. Ball verwies auf Personalprobleme beim ÖPNV. Der sehr hohe Altersdurchschnitt der Beschäftigten und die Tatsache, dass es derzeit im Vergleich zum Jahr 2000 15 Prozent weniger Vollzeitbeschäftigte gebe, erforderten 100.000 Neueinstellungen bis zum Jahr 2030. Um die Beschäftigten zu gewinnen, müssten die Arbeitsbedingungen attraktiver werden, forderte die Gewerkschaftsvertreterin.

Der Rechtswissenschaftler Professor Matthias Knauff von der Friedrich Schiller Universität Jena hält die Zurverfügungstellung von Bundesmitteln für den ÖPNV der Länder für rechtlich zulässig, da die zulässige Mittelverwendung jeweils hinreichend deutlich festgelegt werde. Die Schaffung neuer Finanzierungsquellen für den ÖPNV, wie etwa durch eine City-Maut, sei nicht per se ausgeschlossen, sagte Knauff. Sie bedürfe aber einer Einpassung in den finanzverfassungsrechtlichen Rahmen, die nicht "nebenbei" im Rahmen der anstehenden Novelle des Personenbeförderungsgesetzes erfolgen könne.



04. Zusammenhang zwischen Wohngeld und Mietendeckel

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fragt nach Zusammenhängen zwischen Wohngeldberechnung und Mietendeckel in Berlin. Die Abgeordneten möchten in einer Kleinen Anfrage (19/25723) beispielsweise wissen, wie viele Haushalte wegen der durch den Mietendeckel gesenkten Mieten kein Wohngeld mehr erhalten.



05. Unterstützung für Corona-betroffene Brauereien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach Unterstützungsleistungen für Brauereien, deren Geschäft durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt ist. In einer Kleinen Anfrage (19/25757) möchten die Abgeordneten wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung diesbezüglich plant und welche Kenntnis sie über die derzeitige Situation in der Brau-Branche hat.