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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 13. Januar 2021 

  1. Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss
  2. Ausschuss stimmt für Wettbewerbsnovelle
    Wirtschaft und Energie/Ausschuss
  3. Sorge über Corona-Mutationen
    Gesundheit/Ausschuss
  4. Probleme der Schulen im Lockdown im Fokus
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss
  5. AfD-Vorstoß zu Präventivgewahrsam für Gefährder abgelehnt
    Inneres und Heimat/Ausschuss
  6. Radikalisierungstendenzen bei Gegnern der Corona-Politik
    Inneres und Heimat/Antwort
  7. Bekämpfung von gewaltbereitem Rechtsextremismus in der EU
    Inneres und Heimat/Antwort
  8. Todesopfer politisch rechts motivierter Kriminalität
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel "55+5 - Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen" stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

In ihrem Antrag fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen und anschließend sicher geologisch zu speichern. Auf diese Weise kann es nach Ansicht der Antragsteller gelingen, ein zusätzliches CO2-Einsparpotenzial von fünf Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu aktivieren. Aus dem 55-Prozent-Ziel, auf das sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2020 geeinigt haben, könnte so ein 60-Prozent-Ziel werden.

Hauptziel müsse zwar die Reduktion von CO2-Emissionen sein, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion in der Ausschusssitzung. Darüber hinaus müssten aber auch Technologien gefördert werden, die Negativemissionen voranbringen könnten. Dabei müsse allerdings die Sicherheit gewährleistet sein. Norwegen habe mit der Speicherung von CO2 unter dem Meeresboden gezeigt, dass das möglich sei.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion sprach sich hingegen dafür aus, das Potenzial der natürlichen CO2-Senken wie Wälder und Moore in den Mittelpunkt zu rücken. Dafür müssten die Wälder entsprechend bewirtschaftet werden. Ein Vertreter der AfD-Fraktion stellte in Abrede, dass CO2 einen negativen Einfluss auf die Atmosphäre habe. Zudem kritisierte er, die Negativemissionstechnologie sei keine wertschöpfende Industrie, weshalb sie über Steuern bezahlt werden müsse.

"Ausgesprochen skeptisch" zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.

Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm der Umweltausschuss den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union für die Zeit bis 2030 zur Kenntnis. Das Programm soll den EU-Organen und den Mitgliedsstaaten einen Rahmen für die Umwelt- und Klimapolitik geben.



02. Ausschuss stimmt für Wettbewerbsnovelle

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für eine Novelle des Wettbewerbsrechts freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der anderen Fraktionen votierten die Abgeordneten für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz, 19/23492) in geänderter Fassung. Mehrere Oppositionsanträge zu dem Themenkreis fanden keine Mehrheit. Der Entwurf soll am Donnerstag abschließend im Bundestagsplenum beraten werden. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenwirken und zugleich die Voraussetzungen für Innovationen verbessern. Es gehe darum, mit der Entwicklung von Digitalmärkten Schritt zu halten, sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion.

Er hob wie weitere Abgeordnete der Koalition in der Aussprache auf die zuletzt erzielten Änderungen ab. So seien die Vorschriften rund um den Kernparagraf 19 a in ihren Formulierungen präziser gefasst und mit Beispielen belegt worden. Verhaltenspflichten seien punktuell ergänzt worden. Die Umsatzschwelle für die Fusionskontrolle wird den Angaben zufolge angehoben, und zwar auf 50 Millionen Euro (erste Inlandsumsatzschwelle) beziehungsweise 17,5 Millionen Euro (zweite Inlandsumsatzschwelle). So könne das Bundeskartellamt entlastet werden. Außerdem wird dem Bundesgerichtshof die erstinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten gegen Verfügungen des Bundeskartellamts nach Paragraph 19 a zugewiesen. Dies diene der Beschleunigung von Verfahren, hieß es. Man brauche schnelle Entscheidungen, um reagieren zu können.

Vertreter der Oppositionsfraktionen würdigten die Änderungen. Von der AfD-Fraktion hieß es, der Entwurf gehe nun in die richtige Richtung, auch wenn deutsche Unternehmen durch die Vorschriften weiterhin gegenüber internationalen Unternehmen benachteiligt würden. Die FDP-Fraktion bemängelte die aus ihrer Sicht langwierigen Beratungen und bewertete die Zuständigkeitsverlagerung zum Bundesgerichtshof kritisch. Das werde viel Bürokratie nach sich ziehen. Ein Abgeordneter der Linksfraktion wünschte sich, dass der Kernparagraf 19 a als klare Verbotsnorm formuliert wird. Dies hätten sich auch die Grünen gewünscht, die zudem den Verbraucherschutz als "große Leerstelle" im Gesetzentwurf sahen.



03. Sorge über Corona-Mutationen

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich erneut mit der Corona-Infektionslage und dem angelaufenen Impfprogramm befasst. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte den Abgeordneten am Mittwoch den aktuellen Stand.

Spahn betonte, die Infektionszahlen seien viel zu hoch und weit entfernt von den angestrebten Zielvorgaben. Auch in einigen ländlichen Regionen sei das Infektionsgeschehen dynamisch. Dies hänge womöglich mit privaten Kontakten zusammen. Viele Menschen unterschätzten offenbar das Risiko, sich auf privater Ebene zu infizieren.

Spahn ging auch auf die besonders ansteckenden Virus-Mutationen ein, die unter anderem in Großbritannien, Irland und Südafrika aufgetreten sind. In wenigen Tagen seien dort die Inzidenzen stark gestiegen. Mit einer angepassten Einreiseverordnung und speziellen Tests zur Ermittlung der Corona-Varianten (Genomsequenzierung) soll auf die zunehmend verbreiteten Mutationen reagiert werden.

Zuversichtlich zeigte sich Spahn wegen der Impfstoffe, die entweder schon zugelassen sind oder kurz vor einer Zulassung stehen. So werde nun auch der Impfstoff der US-Firma Moderna ausgeliefert. Weitere erfolgversprechende Impfstoffe befänden sich noch in der Pipeline, darunter der von AstraZeneca und von Johnson & Johnson.

Einer Impfpflicht erteilte der Minister erneut eine klare Absage. Spahn kritisierte zugleich Falschmeldungen über angebliche schwere Nebenwirkungen von Corona-Impfstoffen, die unter anderem über Messengerdienste verbreitet würden. Umso wichtiger seien verlässliche Informationen. Die Impfakzeptanz sei zuletzt in der Bevölkerung wieder gestiegen.



04. Probleme der Schulen im Lockdown im Fokus

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Über die Pandemie und die Auswirkungen auf den Schulunterricht debattierte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch. Der Sitzung lagen dazu ein Antrag der FDP-Fraktion (19/23119) und ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/24450) vor. Beide Anträge wurden von der Mehrheit der Fraktionen abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte hingegen beiden Anträgen zu, die FDP enthielt sich ihrer Stimme beim Antrag der Linken.

Der Vertreter der FDP-Fraktion kritisierte, dass man im Sommer und Herbst wertvolle Zeit verloren habe, und sich nicht auf den harten Lockdown mit Schulschließungen vorbereitet habe . Er monierte, dass die Mittel aus dem Digitalpakt Schule in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zu langsam abfließen würden. Er kritisierte insgesamt den Kurs von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in der Coronakrise und erinnerte daran, dass Karliczek anfangs sogar gegen die Ausgabe von Endgeräten für Lehrerinnen und Lehrer und ihren technischen Support im Rahmen des Digitalpaktes Schule gewesen sei.

Ähnlich kritisch äußerte sich eine Vertreterin der Linksfraktion. Sie trat dafür ein, ein Wechselmodell in den Schulen einzurichten, sobald die Infektionszahlen gefallen seien. Außerdem forderte sie Schutzmaßnahmen wie FFP2-Masken für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer. Zudem warf sie die Frage nach dem Umgang von Menschen mit Behinderungen bezüglich der Dringlichkeit von Impfungen und des Präsensunterrichts auf.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion räumte ein, dass viele Ansätze in den Anträgen der FDP und Linken sinnvoll seien, ihre Fraktion den Anträgen aber trotzdem nicht zustimmen könne, da die Zuständigkeit von Schulen laut Verfassung eindeutig im Bereich der Länder liege. Sie bedauerte zudem, dass die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates nicht zustande gekommen sei. Durch diesen sollte die Bildungspolitik in Deutschland einheitlicher gestaltet werden und für mehr Vergleichbarkeiten zwischen den Ländern sorgen. Den Nationalen Bildungsrat hatten die Länder Bayern und Baden-Württemberg nach längerer Diskussion Ende 2019 abgelehnt.

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist der Föderalismus an sich sehr wohl in der Lage, die Probleme in der Pandemie anzugehen, wie ein Vertreter deutlich machte. Es überzeuge nicht, dass eine zentrale Organisation mehr Erfolg haben würde. Er plädierte für eine möglichst schnelle Rückkehr zum Präsenzunterricht. Dabei warb er für ein Rotationsmodell, gerade auch für jüngere Schüler.

Ein Vertreter der SPD forderte, dass es in Zukunft klare Vorgaben des Bundes und er Länder geben müsste, die sich nicht ständig ändern und dann, wie derzeit, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt würden. Er plädierte für eine weitere gute Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und machte zugleich deutlich, dass der Bund nicht der "Aufsichtsrat" der Länder sei. Der Abgeordnete forderte die Stärkung der digitalen Infrastruktur, die Einführung von verlässlichen Betreuungsangeboten und mehr Chancengleichheit auch durch günstige Mobilfunktarife.

Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen nannte das Krisenmanagement im Bund und den Ländern "verheerend". Es brächte nichts, ständig die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu diskutieren. Sie plädierte dafür, "Dogmen" über Bord zu werfen und die Schulen zu unterstützen. Man müsse den Schulen die Mittel und vor allem das Vertrauen entgegenbringen, ihren Schulalltag weitgehend eigenständig vor Ort zu organisieren.

Die Situation in den Schulen und im Bildungsbereich insgesamt bewege in der Coronakrise besonders, betonte Thomas Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Gleichzeitig machte er aber noch einmal deutlich, dass die Zuständigkeit für die Schulen bei den Ländern liege. Zudem unterstrich er, das anders als bisweilen insinuiert, der Digitalpakt Schule kein Pandemie-Hilfspaket sei, sondern weit vor Corona geplant worden sei. Aktuelle Zahlen zum Mittelabfluss gebe es derzeit noch nicht, sie würden gerade in den Ländern erhoben.



05. AfD-Vorstoß zu Präventivgewahrsam für Gefährder abgelehnt

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion ist am Mittwoch in Innenausschuss mit einem Vorstoß zur Schaffung von "Rechtsgrundlagen für einen Präventivgewahrsam auf Bundesebene für Gefährder" gescheitert. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (19/23951), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, lehnte der Ausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) "dahingehend einzuräumen, dass eine Person in Gewahrsam genommen werden kann, wenn aufgrund von Gefährderanalysen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person aufgrund ihres individuellen Verhaltens eine drohende terroristische Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut wie beispielsweise Leib und Leben darstellt".

Die Ingewahrsamnahme soll dabei laut Antrag durch richterliche Anordnung auf Antrag des BKA und nur für den Fall erfolgen, wenn dies zum Schutz "eines überragend wichtigen Rechtsguts und dem Allgemeinwohl unerlässlich ist". Die Anordnung soll auf höchstens drei Monate zu befristen sein. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei Monate durch ein Gericht soll möglich sein, soweit die Anordnungsvoraussetzungen fortbestehen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, soll die Maßnahme unverzüglich beendet werden müssen.

Zugleich fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, "zeitnahe Verhandlungen mit den Bundesländern mit dem Ziel einer Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr aufzunehmen, um die Terrorbekämpfung effizienter auszugestalten". In diesem Rahmen soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Bundeskriminalamtgesetz eine ergänzende Zuständigkeit des BKA einfügen für Fälle, "in denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von einer Person eine terroristische Gefahrenlage für ein überragendes Rechtsgut ausgeht".



06. Radikalisierungstendenzen bei Gegnern der Corona-Politik

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über mögliche Radikalisierungstendenzen unter Gegnern der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25214) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24613). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass im Zusammenhang mit den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus eine Vielzahl von Versammlungen stattfinde, die sich mit der Corona-Politik und den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auseinandersetzen. Als Anmelder fungierten in vielen Städten Teile der Initiative "Querdenken".

Bei diesen Versammlungen sind laut Vorlage auch Rechtsextremisten und Reichsbürger sowie "diesen Spektren nicht klar zuzuordnende aktionsorientierte Einzelpersonen und Gruppen" in Erscheinung getreten. Diese würden im Rahmen des gesetzlichen Auftrags durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet.

Wie die Bundesregierung mit Stand vom 11. Dezember 2020 weiter ausführt, hat sich das heterogene Demonstrationsgeschehen gegen die Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bislang zwar nicht insgesamt radikalisiert, doch lassen sich in diesem Protestrahmen "immer wieder einzelne Aspekte einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen des Teilnehmerspektrums erkennen". Dies war den Angaben zufolge etwa anlässlich der Demonstrationen am 18. November 2020 in Berlin feststellbar, "als es während des Demonstrationsgeschehens zu teilweise massiven körperlichen Angriffen auf eingesetzte Kräfte unter anderem durch Steinwürfe, Versprühen von Reizstoff und Zünden von Signalmunition kam".

Durch die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gewinne die Diskussion über die Beschränkungsmaßnahmen im rechtsextremistischen Diskurs wieder an Bedeutung, heißt es in der Antwort ferner. Die rechtsextremistische Szene sei bemüht, den in Teilen der Bevölkerung wachsenden Unmut über die staatlichen Beschränkungsmaßnahmen für sich zu nutzen. Rechtsextremistischen Parteien sei es bislang jedoch nicht gelungen, eine bedeutsame Teilnehmerzahl für eigene Versammlungen mit Bezug zu den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen zu mobilisieren oder aber demokratische Versammlungen maßgeblich zu beeinflussen. Auch vor dem Hintergrund einer möglichen Radikalisierung des Protestgeschehens insgesamt seien Straf- und Gewalttaten von Rechtsextremisten beziehungsweise "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" im Rahmen von Protestveranstaltungen jedoch einzukalkulieren.



07. Bekämpfung von gewaltbereitem Rechtsextremismus in der EU

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "umfassenden Ansätze" der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung bieten laut Bundesregierung "ausreichend Raum, um auch gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus zu bekämpfen". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24597) weiter ausführt, wurden in den Ratsschlussfolgerungen zum auswärtigen Handeln der EU zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus von Juni 2020 gewaltbereiter Rechtsextremismus und -terrorismus auf deutsche Initiative hin erstmals explizit aufgeführt.

Durch die Behandlung dieser Themen in den Ratsarbeitsgruppen zu nationalen und internationalen Aspekten der Terrorismusbekämpfung unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sei dort ein besseres Verständnis der internationalen Vernetzung rechtsextremistischer Personen und Gruppierungen erzielt worden, heißt es ferner in der Vorlage. Gleichzeitig seien die Mitglieder der Arbeitsgruppen für die Gefahren aus diesem Phänomenbereich sensibilisiert und die Diskussion über ein gemeinsames Vorgehen eingeleitet worden. Damit seien die Themen nachhaltig auf der Tagesordnung der beiden Ratsarbeitsgruppen etabliert worden, um dort auch nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft weiter behandelt zu werden.



08. Todesopfer politisch rechts motivierter Kriminalität

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Gesamtzahl der Todesopfer im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität im Zeitraum 1990 bis 31. Oktober 2020 beträgt nach Angaben der Bundesregierung 106 Personen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24663) weiter hervorgeht, wurden mit Stand vom 11. Dezember vergangenen Jahres seit Einführung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 2001 insgesamt 43 Todesopfer rechts motivierter Gewalt registriert.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die Meldung von Delikten über den KPMD-PMK den sachbearbeitenden Dienststellen obliege. Ebenso obliege diesen "die Einstufung von Straftaten gemäß Definitionssystem KPMD-PMK".