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Reise-News: Japan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 29. Dezember 2020

Epidemiologische Lage

Die japanische Regierung mahnt angesichts der steigenden Fallzahlen weiterhin zur Vorsicht und behält sich vor, bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems wieder zur Notstandssituation zurückzukehren. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.

Einreise

Seit 26. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.

Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.

Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.