Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischwirtschaft den Arbeitsschutz in dieser Branche deutlich verbessern wird. Das betont sie in ihrer Antwort (19/21182) auf eine Kleine Anfrage (19/19983) der FDP-Fraktion. In Betrieben, in denen kein Fremdpersonal eingesetzt werde, liege die Verantwortung für den Arbeitsschutz in einer Hand. Damit stünde den Beschäftigten ein allein verantwortlicher Ansprechpartner zu Verfügung. Außerdem könnten die für die Überwachung zuständigen Stellen die Einhaltung des Arbeitsschutzes effizienter kontrollieren, schreibt die Regierung zur Begründung.
Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der in Deutschland verfassten Patientenverfügungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Lediglich im Rahmen der Registrierung von Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sei es möglich, die zusätzliche Information zu hinterlegen, ob neben der Vollmacht auch eine Patientenverfügung erstellt wurde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21160) auf eine Kleine Anfrage (19/20847) der FDP-Fraktion.
Laut dieses Registers waren demnach zum 31. März 2020 rund 4,7 Millionen Vorsorgevollmachten eingetragen. Die Gesamtzahl der mit einer Patientenverfügung verbundenen Vorsorgevollmachten geht aus dem Register aber nicht hervor, denn angegeben ist dies jeweils nur für Neueintragungen. Von den 118.216 Neueintragungen von Januar bis März 2020 waren 85.383 (72 Prozent) mit einer Patientenverfügung verbunden.
Im Jahr 2019 waren von 393.092 Neueintragungen 312.331 (79 Prozent) mit einer Patientenverfügung verbunden. Dieser Anteil lag in den Jahren von 2009 und 2018 regelmäßig zwischen 74 und 76 Prozent. Bei einer vorsichtigen Schätzung könne daher davon ausgegangen werden, dass im Schnitt rund 75 Prozent aller eingetragenen Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen verbunden seien, schreibt die Bundesregierung. Bei einer aktuellen Gesamtzahl von rund 4,7 Millionen eingetragenen Vorsorgevollmachten wären demzufolge etwa 3,5 Millionen Patientenverfügungen registriert.
Berlin: (hib/CHE) Aufgrund der freiwilligen Nutzung der Corona-Warn-App (CWA) gibt es weder aus verfassungs- noch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der CWA durch private Dritte. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21197) auf eine Kleine Anfrage (19/20505) der AfD-Fraktion.
Die geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen würden bereits eine Diskriminierung oder Ausgrenzung von Personen, die sich gegen eine Nutzung der CWA entscheiden, unterbinden. Private Personen, die die Benutzung der CWA vor einem Zutritt von Beschäftigten oder Kunden zu ihren Geschäftsräumen prüfen oder den Status der App kontrollieren möchten, träten in eine eigenständige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit ein. Für die Verarbeitung der Daten durch die Unternehmen fehle es jedoch an einer datenschutzrechtlichen Erlaubnis, schreibt die Bundesregierung weiter.
Die bei der Installation der App von den Nutzern zu erteilende Einwilligung genüge insoweit nicht, da sie die verfolgten Zwecke der Zugangskontrolle oder betrieblichen Infektionsprävention nicht umfasse. Gesonderte Einwilligungen der Beschäftigten oder Kunden könnten mangels hinreichender Freiwilligkeit keinen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand darstellen, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/CHE) Ergebnisse der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 "Pandemie durch Virus Modi-SARS" sind in das Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise vom 4. April 2017 eingeflossen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21115) auf eine Kleine Anfrage (19/20122) der Fraktion Die Linke.
Mit den im Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) geschaffenen Ermächtigungen sei es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, in einer Versorgungskrise eine angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln einzuführen. Zu diesem Zweck könnten unter anderem Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden, schreibt die Regierung.
Neben den Ermächtigungen für Eingriffe in die Lebensmittelkette in einer Versorgungskrise könne die Bundesregierung in Krisenzeiten auf staatliche Lebensmittelreserven zurückgreifen. Diese Reserve trage dazu bei, längerfristige Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bestehe zum einen aus Getreide (Weizen, Roggen, Hafer), das im Krisenfall zu Mehl für die Brotversorgung verarbeitet werden könne, und zum anderen würden Reis, Erbsen und Linsen sowie Kondensmilch eingelagert. Diese Nahrungsmittel könnten im Krisenfall über Gemeinschaftseinrichtungen direkt an Verbraucher abgegeben werden. Als zusätzliche Maßnahmen zur Überbrückung kurzfristig auftretender Versorgungsengpässe empfehle die Bundesregierung aber auch eine private Vorratshaltung für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/CHE) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaf
Berlin: (hib/JOH) An welchen multilateralen Katastrophenschutzmechanismen,
Berlin: (hib/JOH) Der Stand der Umsetzung des Projekts "Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen" in Marokko ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/20705) der AfD-Fraktion. Unter anderem wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, wie hoch der gesamte Auftragswert ist, welches Referat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Projekt führt und welche konkreten Ziele und Schwerpunkte das Programm verfolgt.
Berlin: (hib/MWO) Nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen über einen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung. Wie die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (19/21204) schreiben, ist die Europäische Union (EU) der Konvention noch nicht beigetreten, obwohl sich alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet hätten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten in ihrem Hoheitsgebiet zu achten. Der Vertrag von Lissabon sehe vor, dass die EU der EMRK beitreten wird, aber dies sei noch nicht erfolgt. Nach Ansicht der Fragesteller ist ein Beitritt der EU zur EMRK entscheidend, um einen einheitlichen Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU zu garantieren. Gefragt wird unter anderem nach den Voraussetzungen für einen Beitritt der EU zur EMRK, nach möglichen Hürden für den Beitritt sowie nach Plänen der Bundesregierung, den Beitritt der EU zur EMRK im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft voranzubringen.