header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 06 22 08.08.11

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 29. Juli 2020

  1. Einflussnahme auf Eisenbahngesetz
  2. Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts
  3. Anwendung von Medizininformatik
  4. Umgang mit gefangenen IS-Mitgliedern
  5. Israelisch-palästinensische Kooperation
  6. Reaktion auf böswillige Cyberaktivitäten
  7. Datengrundlage der Coronabekämpfung
  8. Anwendung von Cytotec bei Geburten
  9. Förderung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten


01. Einflussnahme auf Eisenbahngesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/21099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20409) die im Rahmen der Verbändeanhörung zum "Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes" eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Antwort. "Der Referentenentwurf hat infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren", schreibt die Bundesregierung.



02. Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) hat die Erwartungen der Bundesregierung erfüllt. Sie habe die im Projektantrag vereinbarten Ziele erreicht und die Schul-Cloud einem grundsätzlich unbeschränkten Nutzerkreis geöffnet. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21177) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20292). Mit Stichtag 13.07.2020 hätten sich laut Bundesregierung 4.031 Schulen bei der HPI Schul-Cloud angemeldet, so die Regierung.

Die HPI Schul-Cloud ist laut Bundesregierung eine cloudbasierte Softwarelösung, die als infrastrukturelles Angebot webbasierte Lerninhalte sowie Anwendungen über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellt. Sie soll Endanwender (Schulen, Lehrkräfte, Schüler) von administrativen und technischen Aufgaben entlasten und eine leistungsfähige Lehr-Lernumgebung zur Verfügung stellen.



03. Anwendung von Medizininformatik

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Verknüpfung von Biologie, Informatik, Data Sciences und Medizin bietet ein großes Potential für das Verständnis komplexer Zusammenhänge in Zellen, Organen und Organismen und bei der Entstehung und Entwicklung von Erkrankungen im einzelnen Patienten. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21116) auf eine Kleine Anfrage (19/20414) der FDP-Fraktion zur Medizininformatik. Die hier gewonnenen Erkenntnisse könnten eine wichtige Grundlage für Innovationen in der Biotechnologie und Medizin bilden. Ziel der Medizininformatik-Initiative (MII) sei es, durch eine intelligente und verantwortungsvolle Verknüpfung von medizinischen Forschungs- und Versorgungsdaten die Möglichkeiten der Gesundheitsforschung und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern, so die Regierung. Der MII liegt ein langfristig angelegtes Förderkonzept des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zugrunde.



04. Umgang mit gefangenen IS-Mitgliedern

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In den kurdisch-verwalteten Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien befinden sich derzeit nach Angaben der kurdisch dominierten "Syrian Democratic Forces" (SDF) etwa 12.000 (ehemalige) Mitglieder des so genannten Islamischen Staats (IS). Zusätzlich hielten sich wahrscheinlich mehrere zehntausend Mitglieder und ehemalige Mitglieder des IS in Flüchtlingslagern in Nordostsyrien auf, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21044) auf eine Kleine Anfrage (19/19704) der Fraktion Die Linke.

Ihrer Kenntnis zufolge sind die meisten Gefängnisse überfüllt und können medizinische Versorgung meist nur sehr eingeschränkt anbieten. Die mangelhafte Lebensmittelversorgung bedinge, dass Kinder zum Teil an Unterernährung litten. Familienmitgliedern mutmaßlicher IS-Angehöriger sei es in der Regel nicht gestattet, diese in den Gefängnissen zu besuchen, heißt es in der Antwort weiter.



05. Israelisch-palästinensische Kooperation

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN) am 23. April 2020 und erneut am 20. Mai 2020 zur Intensivierung der israelisch-palästinensischen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie aufgerufen. Obwohl der UN-Sonderkoordinator für den Nahostfriedensprozess die Kooperation und Koordination am 27. März 2020 zunächst als "exzellent" bezeichnet habe, seien auf palästinensischer Seite Beschwerden erhoben worden, schreibt sie in einer Antwort (19/20980) auf eine Kleine Anfrage (19/19911) der Fraktion Die Linke. Ihnen zufolge würde die Rückkehr von palästinensischen Arbeitern aus Israel nicht mit der Palästinensischen Behörde abgestimmt, wodurch das Infektionsrisiko erheblich steige. Es seien Fälle bekannt, in denen an deutlichen Erkältungssymptomen leidende Palästinenser an den Checkpoints von israelischer Seite ohne Versorgung oder Benachrichtigung der Palästinensischen Behörde abgewiesen worden seien. Diese hätten ihre Rückreise ad-hoc selbst organisieren müssen.

Nach Einschätzung des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) komme die Palästinensische Behörde ihrer Verantwortung zum Schutz der Palästinenser im Kontext der Pandemie im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach, heißt es in der Antwort weiter. Bereits Anfang März 2020 seien nach Auftreten erster Infektionen in Bethlehem öffentliche Veranstaltungen abgesagt, öffentliche Gebäude geschlossen und betroffene Orte abgeriegelt worden. Seit Ende Mai 2020 würden zum Teil erhebliche Restriktionen des öffentlichen Lebens gelten. Die Hamas habe im Gaza-Streifen eine dreiwöchige Quarantänepflicht für Rückkehrende implantiert. Die Grenzübergänge zu Israel und Ägypten seien geschlossen und würden nur für humanitäre Notfälle geöffnet.



06. Reaktion auf böswillige Cyberaktivitäten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten ("Cyber Diplomacy Toolbox") trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Stärkung eines "regelbasierten, sicheren und stabilen" Cyberraums bei. Die Toolbox diene der EU-gemeinsamen Reaktion auf Cybervorfälle und ziele auf Individuen oder Gruppen ab, nicht auf Staaten, betont sie in einer Antwort (19/20902) auf eine Kleine Anfrage (19/20082) der Fraktion Die Linke. Das EU-Cybersanktionsregime, das die Möglichkeit biete, die Sanktionslistung von Personen oder Entitäten anhand offener Quellen zu begründen, sei bisher noch nicht angewendet worden.

Weitere Fragen der Linksfraktion zu den Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie zu Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage hat die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls nicht offen beantwortet.



07. Datengrundlage der Coronabekämpfung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PST) Bei ihrer Lagebewertung in der Coronakrise zieht die Bundesregierung Daten aus einer Vielzahl von Quellen heran. Dies teilte sie in ihrer Antwort (19/21086) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20104) mit. Auf nationaler Ebene seien dies insbesondere Daten des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsgeschehen, zu durchgeführten Testungen und zu Laborkapazitäten, außerdem Daten des Statistischen Bundesamtes zur Sterblichkeitsentwicklung sowie die Intensivregister-Daten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Quellen zur internationalen Lage seien insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Zur Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der ergriffenen Maßnahmen nennt die Bundesregierung eine Reihe weiterer Datenquellen. Zudem stellt sie in Beantwortung entsprechender Fragen die Entscheidungswege innerhalb der Bundesregierung dar, wobei sie darauf verweist, dass die Entscheidung über konkrete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Wesentlichen bei den Bundesländern liegt. Außerdem beantwortet sie eine Reihe von Fragen zur öffentlichen Kommunikation der Bundesregierung in der Coronakrise. Grundsätzlich stellt die Regierung zu den mit den Ländern vereinbarten Grundrechtseinschränkungen fest: "Ohne ein Mindestmaß an Gesundheit ist jegliche aktive Grundrechtsausübung unmöglich."

In einer weiteren Kleinen Anfrage (19/20085) hatte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen wollen, wann und von wem festgestellt oder anerkannt wurde, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. In ihrer Antwort (19/21098) betont die Bundesregierung, dass nicht sie, sondern der Bundestag am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß dem Infektionsschutzgesetz festgestellt habe. Grundlage des Beschlusses sei eine vom Gesundheitsministerium erarbeitete und am 23. März 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe gewesen. Es obliege aber allein dem Bundestag zu prüfen, ob die Grundlagen für eine solche Feststellung vorliegen, und auch vor der Aufhebung zu prüfen, ob die Grundlagen noch vorhanden sind. Dem entsprechend geht die Bundesregierung auf die Fragen der AfD-Fraktion nach den Entscheidungsgrundlagen nicht näher ein. Weitere Antworten der Bundesregierung beziehen sich auf Fragen unter anderem zu den Testverfahren, der Coronastatistik und der Sterbestatistik.



08. Anwendung von Cytotec bei Geburten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikationen liegt nach Angaben der Bundesregierung unabhängig von deren Herkunft in der Verantwortung der anwendenden Ärzte. Die Risiken würden zudem durch die Zulassungsbehörden auf europäischer und nationaler Ebene regelmäßig betrachtet, betont sie in einer Antwort (19/21138) auf eine Kleine Anfrage (19/20815) der AfD-Fraktion. In dieser geht es um Berichte, wonach Schwangeren das zur Therapie von Magengeschwüren und Zwölffingerdarmgeschwüren im Handel zugelassene Prostaglandin-E1-Derivat Cytotec Misoprostol zur Geburtseinleitung verabreicht worden sei. Dazu verweist die Bundesregierung auch auf ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/17308 sowie die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion "Der Einsatz von Misoprostol in der Geburtshilfe"(19/20302).



09. Förderung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (SBG) erhielt im Jahr 2018 inklusive der Projektmittel rund 3,3 Millionen Euro an Bundesmitteln. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20901) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20296) mit. Die unselbständige Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte werde durch den Bund über die SBG gefördert, 2018 habe sie 139.000 Euro an institutioneller Förderung und weitere 35.000 Euro an Projektförderung erhalten. Die Ausgaben für kulturelle Bildungsarbeit ließen sich aufgrund der weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen Stiftungsaufgaben nicht separat aufschlüsseln. Die institutionellen Zuwendungen des Bundes aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien seien aber mittels Auflage im Zuwendungsbescheid grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungs- und Vermittlungsarbeit verbunden.