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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 29. Juli 2020

  1. Hintergründe der Operation Rubikon
  2. Umgang der EU mit Desinformation
  3. Keine Aussagen zu Eigenkapital der FBB
  4. Corona-Folgen für S-Bahn Hamburg
  5. Kein Radweg an Rudolf-Wissel-Brücke
  6. Sofortprogramm Saubere Luft
  7. Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung
  8. Recht und Verbraucherschutz/Antwort


01. Hintergründe der Operation Rubikon

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Zu der von Journalisten im Februar 2020 aufgedeckten weltweiten und über Jahrzehnte währenden Geheimdienstoperation des damaligen westdeutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des US-amerikanischen Auslandsgeheimdienstes Central Intelligence Agency (CIA, "Operation Rubikon") kann die Bundesregierung keine umfassenden Informationen liefern. Die vollständige Beantwortung zahlreicher Fragen in einer Kleinen Anfrage (19/19970) der Fraktion Die Linke würde eine händische Sichtung der im Referat Archivwesen des Bundesnachrichtendienstes gelagerten Dokumente erfordern, schreibt sie in ihrer Antwort (19/20992). "Die dort archivierten Aktenbestände sind nicht digitalisiert, so dass eine Volltextsuche der Aktenbestände nicht möglich ist."

Die Antworten auf zahlreiche weitere Fragen könnten zudem nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad "Nur für den Dienstgebrauch" sei im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, betont die Bundesregierung.



02. Umgang der EU mit Desinformation

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung führt laut eigenen Angaben keine Auflistung einzelner Fälle von Desinformation. Wegen der verdeckten Vorgehensweise handelnder Akteure könne eine unmittelbare staatliche Steuerung von Desinformation in der Regel nicht belegt werden, schreibt sie in einer Antwort (19/20988) auf eine Kleine Anfrage (19/19982) der Fraktion Die Linke.

Das "Frühwarnsystem" ("Rapid Alert System") der EU-Kommission würde seit der Einrichtung im Frühjahr 2019 täglich zum Austausch von Informationen zwischen relevanten EU-Institutionen und allen EU-Mitgliedstaaten zum Thema "Desinformation" genutzt. Ein Alarm über das RAS sei bislang aber nicht ausgelöst worden.

Wie die Regierung weiter ausführt, sollen dem Aktionsplan gegen Desinformation der EU zufolge die Teams der Taskforce für strategische Kommunikation ("Stratcom East") bis Ende des Jahres von bisher 16 Mitarbeiter auf bis zu 55 Mitarbeiter aufgestockt werden.



03. Keine Aussagen zu Eigenkapital der FBB

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die operativ verantwortliche Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) hat laut Bundesregierung zur Entwicklung der Einnahmen und des Eigenkapitals der FBB für die Jahre 2020 bis 2024 unter Berufung auf die Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keine Auskunft erteilt. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20567) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20845). Es sei im fiskalischen Interesse des Bundes als Minderheitseigentümer, dass die schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FBB - insbesondere ihre betriebswirtschaftlichen Planungsgrößen im Einzelnen - als privatwirtschaftlichem, am Markt operierendem Unternehmen vertraulich sind, heißt es in einer früheren Antwort (19/20014), auf die die Regierung in der aktuellen Vorlage Bezug nimmt.



04. Corona-Folgen für S-Bahn Hamburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) lagen in der Hochphase der der Corona-Pandemie die Fahrgastzahlen der S-Bahn Hamburg um 70 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21133) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20821). Aktuell lägen die Fahrgastzahlen bei 40 Prozent unter dem Vorjahresniveau, heißt es in der Antwort.

Darin teilt die Regierung unter Berufung auf Auskünfte der DB AG mit, dass im gesamten Hamburger Verkehrsverbund (HVV) Hygiene- und Schutzmaßnahmen beschlossen und umgesetzt worden seien. Dazu gehörten unter anderem die regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen in den Zügen, eine Aufklärungskampagne zu Corona-Verhaltensregeln sowie laufende Hinweise auf das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. "Es kommen im Netz der S-Bahn Hamburg, wie in den Vorjahren, rund 200 Sicherheitskräfte täglich zum Einsatz", schreibt die Bundesregierung. Der gegenwärtige Schwerpunkt liege dabei auf der Erfüllung Corona-bedingter Aufgaben wie beispielsweise der Kontrolle der Maskenpflicht.



05. Kein Radweg an Rudolf-Wissel-Brücke

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auf der A100 in Berlin ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen. Der in Planung befindliche Ersatzneubau sei eine Erhaltungsmaßnahme und kein Ausbauvorhaben der Bundesverkehrswegeplanung, heißt es in der Antwort der Regierung (19/21134) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20853). Die verfolgte Planung der Auftragsverwaltung des Landes Berlins sehe - analog zum Bestand - keinen beidseitigen Radweg vor, wird mitgeteilt.

Auf die Frage nach dem Stand der Planungen für den Umbau des Autobahndreiecks (AD) Funkturm, antwortet die Bundesregierung: Die Vorplanung der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) im Auftrag der Auftragsverwaltung Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin) gemäß der "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" zum Umbau des Autobahndreieck Funkturm sei abgestimmt. "Der nächste Schritt ist die Erstellung der technischen Planung (RE-Entwurf) und die anschließende Vorlage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)", heißt es in der Antwort.



06. Sofortprogramm Saubere Luft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zum 16. Juni 2020 waren laut Bundesregierung Mittel in Höhe von 119,16 Millionen Euro im Rahmen des "Sofortprogramm Saubere Luft" ausbezahlt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/21159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20279) hervor. Insgesamt seien im Sofortprogramm mehr als 1,2 Milliarden Euro gebunden, schreibt die Regierung.

Die Wirkung der Maßnahmen des "Sofortprogramm Saubere Luft" hänge von den lokalen Rahmenbedingungen und der Umsetzung vor Ort ab, heißt es in der Antwort weiter. Die vom Umweltbundesamt am 4. Juni 2020 veröffentlichten finalen Stickstoffdioxid-Werte (NO2-Werte) der Länder für das Jahr 2019 zeigten eine deutliche Reduzierung der NO2-Werte in den einzelnen Kommunen. Im Bundesdurchschnitt sei die NO2-Belastung an den verkehrsnahen Messstationen um rund 4 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gegenüber dem Jahr 2018 zurückgegangen.

Die Anzahl der Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen ging der Vorlage zufolge von 57 im Jahr 2018 auf 25 im Jahr 2019 zurück. Allein 29 Städte, die den NO2-Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahr 2018 noch nicht eingehalten hatten, "haben in 2019 eine erhebliche Reduzierung von 6 bis über 10 µg/m³ erreicht", schreibt die Regierung. "Das zeigt, dass die von Bund, Ländern und Kommunen ergriffenen Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung, zusätzlich zur Flottenerneuerung mit Fahrzeugen, die auch im realen Betrieb niedrige Stickstoffoxidemissionen aufweisen, wirken", heißt es in der Antwort.



07. Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das reformierte Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bietet den Strafverfolgungsbehörden auch für den Bereich der Organisierten Kriminalität ein verbessertes Instrumentarium zur Abschöpfung und vorangehenden Sicherstellung inkriminierter Vermögenswerte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21156) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20858). Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung habe das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu gefasst und erhebliche Abschöpfungslücken geschlossen. Diese Neuregelungen könnten auch zu einer wirksamen Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit "Corona- Hilfen" beitragen.

Zu werterhaltenden Maßnahmen hinsichtlich beschlagnahmter Immobilien lägen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor, da die Strafverfolgung in der Zuständigkeit der Länder liege, schreibt sie in der Antwort. Was die Frage nach einer Evaluierung der Gesetzesreform anbelangt, prüfe das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit, ob bei einzelnen Bestimmungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Nachbesserungsbedarf besteht. Angaben zu Sicherstellung und Einziehung würden in der vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistik der Staatsanwaltschaften erfasst.

Die Fragesteller hatten sich nach der Wirksamkeit des Instruments der Vermögensabschöpfung erkundigt und wollten wissen, für wie praktikabel die Bundesregierung die Regelung gerade für umfangreiche Beschlagnahmen und Vermögensabschöpfungen im Bereich der organisierten Kriminalität hält.



08. Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Wirksamkeit des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ist Gegenstand einer umfassenden Prüfung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/21079) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20846) hervor. Dazu seien im November 2019 Fragenkataloge über die Landesjustizverwaltungen an die Familiengerichte, über die Landesinnenverwaltungen an die Standesämter sowie an die für die Beantragung der Aufhebung zuständigen Behörden und über die Obersten Landesjugend- und -familienbehörden an die Jugendämter versandt worden. Darüber hinaus seien der Justizstatistikausschuss um eine Sonderauswertung der Statistik der Familiengerichte und Terre des Femmes um die Mitteilung der dort vorhandenen Erfahrungen mit dem Gesetz gebeten worden. Zudem sei eine Auswertung der veröffentlichten Rechtsprechung erfolgt. Derzeit würden die Rückmeldungen und Stellungnahmen ausgewertet, um die Ergebnisse rechtzeitig vorzulegen. Nach Artikel 10 des Gesetzes sollen innerhalb von drei Jahren nach dessen Inkrafttreten die Auswirkungen der Änderungen auf die Anwendungspraxis untersucht werden.