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Antje Tillmann: Verständnisvolle Vermieter dürfen steuerlich nicht bestraft werden

Freitag, den 17. Juli 2020

Zur aktuellen Diskussion um die steuerrechtlichen Folgen von einvernehmlichen Mietkürzungen erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann (Foto):

„In Zeiten der Corona-Krise waren viele Vermieter dazu bereit, die Mieten zu kürzen. Dies kann steuerlich schädliche Folgen haben: § 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes bestimmt, dass bei Mieten, die weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen, die Werbungskosten anteilig vom Finanzamt gekürzt werden und die Kosten des Vermieters nicht in voller Höhe abziehbar sind. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Mieten – insbesondere unter nahen Angehörigen – grundsätzlich fremdüblich sein müssen, damit sie steuerrechtlich anerkannt werden. Das kann nicht gewollt sein! Wir wollen daher Rechtssicherheit schaffen und fordern das Bundesfinanzministerium auf, bundeseinheitlich klar zu stellen, dass es für Fälle einer zeitlich begrenzten Mietminderung in der Corona-Krise nicht zur teilweisen Aberkennung der Werbungskosten kommt.“