Plenarsitzung des Bundesrates am 05.06.2020
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 5. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Geologiedatengesetz zu, das im Vermittlungsausschuss beider Häuser nachverhandelt wurde.
Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung
Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab. Es enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung solcher geologischer Daten, die für eine transparente Standortauswahl eines Atommüllendlagers sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Es regelt auch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell.
Transparenz - Akzeptanz
Im Vermittlungsausschuss hatten sich Vertreterinnen von Bundestag und Bundesrat auf Änderungen am ursprünglichen Bundestagsbeschluss geeinigt, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist.
Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten
Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.