Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes vorgelegt (19/19361). Damit solle zum einen die Datenbasis für die Mindestlohnforschung gestärkt werden, begründet die Bundesregierung den Vorstoß. Die bisherigen Erhebungsmuster reichten nicht aus. Zum anderen werde in der Politik seit längerem ein größerer Datenbedarf zur Analyse des Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern gesehen. "So wird unter anderem eine jährliche Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap gefordert, die bisher nur alle vier Jahre aus Basis der Verdienststrukturerhebung erfolgen kann." Mit der Gesetzesänderung werden diesen Nutzeranforderungen entsprochen. Es sei vorgesehen, eine monatliche digitale Verdiensterhebung einzuführen und dabei die Deckung des zusätzlichen Datenbedarfs durch die Ausnutzung von Automatisierungs- und Digitalisierungspotenzialen so belastungsarm wie möglich für die Wirtschaft zu realisieren.
Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten für die Statistischen Landesämtern in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro. Für den Bund entstünden einmalige Umstellungskosten von etwa 800.000 Euro für die Länder etwa 4,4 Millionen Euro.
Der Bundesrat äußert in einer Stellungnahme Sorgen über den Aufwand für Unternehmen. Er bitte im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass eine Mehrbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen vermieden wird. Die Bundesregierung erklärt dazu, sie sei bestrebt, die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen so gering wie möglich zu halten. "Etwaige unvermeidbare Mehrbelastungen in einem Verfahren sollen möglichst an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden."
Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreicht werden soll (19/19649). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Allein im Jahr 2018 hätten sich diese Leistungen auf etwa 540 Millionen Euro belaufen. Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Mitglied in einer Konfession ist oder nicht, komme für diese Leistungen an die Kirchen auf. Weiter habe der Staat die Kirchen von allen Steuern befreit. Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnun
Berlin: (hib/HLE) Die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe ist weder Gegenstand des Koalitionsvertrages noch einer anderen Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19410) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19052) mit, die sich nach der Haltung der Regierung zur Forderung der SPD-Parteiführung nach einer einmaligen Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen Belastungen der Corona-Krise erkundigt hatte. Die Frage nach etwaigen Überlegungen stelle vor diesem Hintergrund eine hypothetische Erwägung dar, wozu die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung nehme, heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/STO) Die Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerkes ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19403) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18068). Danach wurde Mitte Dezember 2018 zwischen Bundesjugendministerin Franziska Giffey (SPD) und dem israelischen Erziehungsminister Naftali Bennet unter anderem die Bildung einer bilateralen Arbeitsgruppe vereinbart, um die Etablierung des Jugendwerkes voranzubringen.
Eine weitere Kontaktaufnahme zu den israelischen Ansprechpartnern werde umgehend nach Regierungsbildung in Israel stattfinden, führt die Bundesregierung weiter aus, Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat sich Giffey im Rahmen einer bilateralen Jugendkonferenz im vergangenen November in Berlin mit dem israelischen Botschafter Jeremy Issacharoff zu einem Gespräch getroffen, um die Entwicklung des Jugendwerks zwischenzeitlich weiter voranzubringen. In der Folge nahmen Mitarbeiter der israelischen Botschaft den Angaben zufolge an der Sitzung des Gemischten Fachausschusses für den deutsch-israelischen Jugendaustausch im Dezember 2019 in Hamburg teil "und es wurde vereinbart, auf Arbeitsebene die Kontakte zur Ausgestaltung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks fortzuführen".
Der Bundestag hat laut Vorlage am 18. Januar 2018 die Ausweitung des deutsch-israelischen Jugendaustausches und die Gründung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerkes beschlossen.