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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Montag, den 25. Mai 2020

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 25. Mai 2020

  1. Expertenkritik an Reduktionsstrategie
  2. Experten uneins über Grundrente
  3. Umstrittene Regeln für Gewässerschutz
  4. Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen


01. Expertenkritik an Reduktionsstrategie

Ernährung und Landwirtschaft/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die Nationale Strategie der Bundesregierung für die Reduktion und Innovation von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten enthält aus Sicht von Professor Hans Hauner von der Technischen Universität München "eine Reihe handwerklicher Schwächen". Während eines öffentlichen Fachgespräches zum Thema "Kompetenzcluster Ernährungsforschung in Deutschland" im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Montagnachmittag sagte Hauner: "Die Initiative war gut. Man darf es aber nicht als Selbstverpflichtung machen." Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass Selbstverpflichtungen ohne klare Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten "in der Regel erfolglos sind".

Der Ernährungsmediziner machte darauf aufmerksam, dass die Ernährung in Deutschland nach wie vor bei weitem nicht dem entspräche, was etwa die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt. Das Essen der Deutschen sei im Durchschnitt immer noch viel zu energiereich und zu fett, und enthalte zu viel Zucker und Stärke in hochverarbeiteten Lebensmitteln, sagte Hauner. Obwohl bekannt sei, dass der Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit sehr stark ist - mehr als 20 Prozent aller Todesfälle sind seiner Aussage nach auf "schlechte Ernährung im weitesten Sinne" zurückzuführen - gebe es in Deutschland bislang "keine echte Präventionspolitik", kritisierte er.

Ein Lösungsansatz ist aus Sicht Hauners, beliebte Fastfood-Produkte gesünder zu machen. Das sei technologisch sehr einfach zu machen, "ohne dass die Produkte dadurch sehr teuer werden". Die Industrie werde aber diesen Weg nicht von sich aus gehen, gab er zu bedenken.

Die Ernährungswissenschaften seien auf die Prävention orientiert, erläuterte Professor Tilman Grune vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke. Wesentliche methodische Instrumente seien dennoch gleichzusetzen mit der Medizin. So seien für Ernährungswissenschaftler epidemiologische Kohortenstudien und Interventionsstudien interessant, um ihre wissenschaftlichen Hypothesen zu überprüfen. Die derzeit vorhandenen Studien würden jedoch nur randständig die Ernährung thematisieren, sagte Grune. Die in der Medizin üblichen multizentrischen Interventionsstudien gebe es de facto in der Ernährungswissenschaft nicht.

Grune bezeichnete die Frage der Nachhaltigkeit als eine besondere Herausforderung. "Von einer gesunden Ernährung zu reden, ohne eine nachhaltige Lebensmittelproduktion zu erwähnen, ist richtig schädlich", befand er. Hier gebe es für die Ernährungswissenschaften eine "klare Aufgabe für die Zukunft".

Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit, Zucker in Lebensmitteln durch Süßstoffe zu ersetzen, sagte Grune, dies sei gefährlich. Weniger aus gesundheitlichen Gründen, so der Ernährungswissenschaftler, sondern weil damit ein "Training des Geschmacks in die falsche Richtung" erfolge.

Professor Stefan Lorkowski von der Friedrich-Schiller-Universität Jena forderte dazu auf, die Reduktionsstrategie der Bundesregierung in ein größeres Gesamtkonzept zu stellen. "Ohne ein entsprechendes Bildungskonzept wird eine Reduktionsstrategie an ihre Grenzen stoßen", sagte er. Zu kritisieren sei, dass das Thema Ernährung beim Medizinstudium "in so gut wie allen Fachdisziplinen" fehle. Hier bedarf es aus seiner Sicht einer "grundlegenden Überarbeitung des Curriculums".

Mit Blick auf die Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, sagte Lorkowski, es gebe dort eigentlich das "ideale Setting", um mit regulatorischen Maßnahmen Erfolge zu erzielen. Gebe es in Kitas - mit entsprechenden Subventionierungsmodellen - verpflichtend eine vollwertige Verpflegung, könnten Kinder auf einen entsprechenden Geschmack geprägt und an eine entsprechende Ernährung gewöhnt werden, sagte er. Der Biochemiker und Ernährungswissenschaftler sprach sich unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit gegen ein vollständig kostenloses Kita- und Schulessen aus. Ein eigenverantwortlicher Anteil der Eltern sei sinnvoll und helfe, "Abfall zu vermeiden".




02. Experten uneins über Grundrente

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Die politische Auseinandersetzung um die Grundrente hat sich auch bei einer Experten-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) widergespiegelt. Im Mittelpunkt stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (19/18473).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, vertreten durch Markus Hofmann, setzte sich für eine deutliche Korrektur an zwei Stellen ein: Die Erfüllung der 33 Jahre Wartezeit sei zu erleichtern und gerechter zu gestalten. Es sei unverständlich, dass im Fall einer Erwerbsminderung vor dem 48. Lebensjahr die Wartezeit objektiv rechtlich auch bei ununterbrochener Erwerbsbiographie nicht erfüllt werden könne. Zum Zweiten sollte auf die Einkommensanrechnung vollständig verzichtet werden. So mache sie das Gesetz unnötig kompliziert.

Für die Deutsche Rentenversicherung Bund machte Stephan Fasshauer geltend, dass die äußerst umfangreichen IT-Systemanpassungen im hochkomplexen Rentensystem auf Basis des aktuellen Entwurfs eine Auszahlung des Zuschlags frühestens ab Juli 2021 möglich machten. Die vorgesehene Einkommensprüfung sei trotz des geplanten Datenaustauschverfahrens mit der Finanzverwaltung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden. 1.700 Stellen seien dafür nötig.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, vertreten durch Alexander Gunkel, forderte den Gesetzgeber auf, die Reißleine zu ziehen und dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Die geplante Grundrente schaffe gravierende neue Ungerechtigkeiten im Rentensystem, wirke nicht zielgenau gegen Altersarmut, sei hochbürokratisch und nicht verlässlich finanziert.

Der Sozialverband Deutschland würdigte, dass mit dem Gesetzesvorhaben langjährige Forderungen von ihm umgesetzt werden sollen. Der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung sei richtig und stehe im Einklang mit dem Charakter der Rente als Versicherungsleistung. Legitimität und Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung würden gestärkt. Für den Verband sprach Henriette Wunderlich.

Professor Eckart Bomsdorf (Universität Köln) befand, im Grunde handele es sich bei der Grundrente um einen Rentenzuschuss oder einen Rentenzuschlag - genauer: Entgeltpunktezuschlag. Dieser solle auf eine sehr komplexe, für die einzelnen Personen kaum nachvollziehbare Weise berechnet werden und werde für viele - auch für bisherige Grundsicherungsbezieher - eine Enttäuschung sein.

Professor Martin Werding (Universität Bochum) lenkte unter anderem den Blick darauf, dass die Perspektiven für die kurz- bis mittelfristige Entwicklung der Rentenfinanzen auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und ihrer Bekämpfung eingetrübt würden. Sowohl Handlungsbedarf als auch Handlungsmöglichkeiten für die Einführung der geplanten Grundrente könnten sich dadurch verändern, auch wenn sie nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen.

Professor Ute Klammer (Universität Duisburg/Essen) hielt es für wichtig, dass die Grundrente nun wie im Koalitionsvertrag vereinbart und trotz Corona kommt. Das Ziel bestehe ja laut Koalitionsbeschluss darin, die Lebensleistung anzuerkennen, weil dies durch die Rentenkürzung beziehungsweise Rentenberechnung nicht mehr gewährleistet sei. Nun damit zu argumentieren, dass die Corona-Ausgaben die geplante Steuerfinanzierung nicht zulassen würde, wäre nach ihrer Einschätzung ein verheerendes Signal.

Nach Ansicht von Professor Georg Cremer wirft die Grundrente neue Gerechtigkeitsfragen auf. Wer in einer Halbtagstätigkeit 35 Jahre Grundrentenzeiten aufbringe, erhalte die volle Grundrente. Wer in einer Vollzeittätigkeit weniger als 33 Jahre erreiche, gehe völlig leer aus, auch wenn er weit höhere Beiträge geleistet habe.

Johannes Geyer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung - DIW, Berlin) machte klar, dass mit der Einkommensprüfung tatsächlich ein neues Element in die Versicherungsleistung eingeführt werde. Es sei unklar, ob dadurch die Zielgenauigkeit der Maßnahme im Sinne des Gesetzentwurfs erhöht wird. Denn die Höhe der Grundrente orientiere sich nicht mehr nur an der sogenannten Lebensleistung, sondern auch am sonstigen Einkommen des Haushalts.

Professor Frank Nullmeier (Universität Bremen) meinte, grundsätzlich sei sehr zu begrüßen, dass die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Ziele im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gelöst werden sollen. Es werde gerade nicht die Möglichkeit gewählt, Veränderungen allein im System der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorzunehmen oder ein zusätzliches System zur Altersarmutsbekämpfung zu schaffen.




03. Umstrittene Regeln für Gewässerschutz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Experten haben geplante gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen gegensätzlich bewertet. Das zeigte sich am Montag bei einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter der Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen). Im Mittelpunkt stand dabei der Regierungsentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (19/18469). Bei einer Hangneigung von fünf Prozent und mehr soll demnach zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke von mindestens fünf Metern Breite erhalten oder hergestellt werden.

Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) äußerte Zweifel an der Praktikabilität bei der Ermittlung der Hangneigung. Es sei stark zu befürchten, dass der in dem Gesetzentwurf gewählte Ansatz mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden sein werde, der regelmäßig die unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise treffen dürfte. Für die Umsetzung der Regelung müssten die zuständigen Behörden alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern zunächst auf ihre Neigung hin überprüfen, um die betroffenen Flächen überhaupt zu ermitteln.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht laut Steffen Pingen die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes parallel zur am Monatsbeginn in Kraft getretenen Änderung der Düngeverordnung sehr kritisch. Der Verband habe nicht zuletzt in der aktuellen Situation kein Verständnis dafür, dass nunmehr weitere Verschärfungen im Wasserrecht in Angriff genommen werden. Er werbe dringend dafür, die Novelle auszusetzen und zunächst das neue Düngerecht in der Praxis wirken zu lassen. Sollte der Gesetzgeber an seinem Vorhaben festhalten, bedürfe es dringend der Überarbeitung der geplanten Regelungen.

Michaela Schmitz erklärte, ihr Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüße die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Ergänzung der vollumfänglichen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie aus vielfältigen Gründen. So seien ausreichende Abstände zu Oberflächengewässern ein wesentlicher Schritt, um direkte Einträge von Düngemitteln in Gewässer oder ein nachträgliches Abschwemmen zu verhindern. Sie hob die Bedeutung der Gewässerrandstreifen mit Blick auf ihre Funktionen als Schutz und Puffer hervor.

Erwin Manz vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bescheinigte der vorgesehenen Regelung, einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und des naturnahen Hochwasserschutzes zu leisten. Ein größere Ausdehnung von Gewässerrandstreifen würde zu einem höheren Schutz der Gewässer beitragen. Auf jeden Fall sei für den effektiven Stoffrückhalt wichtig, dass auch kleine und kleinste Gewässer die Schutzstreifen erhielten.

Professor Lothar Scheuer (Aggerverband) wies darauf hin, dass Verbotsvorschriften formuliert werden, damit Gewässerrandstreifen ihre geforderte Funktion übernehmen können. Allerdings fielen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel nicht unter die Verbote. Zahlreiche Untersuchungen hätten die hohe Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen belegt. Mit ihnen solle ein weitergehender Schutz der Gewässer vor schädlichen diffusen Einträgen durch Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor, vor Pflanzenschutzmitteln und Sedimenteintrag erreicht werden.

Professor Henning Kage (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) sah den Gesetzentwurf in einigen Punkten als problematisch an. Er lenkte den Blick auch auf Drainagen, die am Stoffeintrag beteiligt seien. Er hob auf technische Innovationen ab, die dazu beitragen können, Dünger noch exakter auszubringen.

Für Julia Mußbach (NABU - Naturschutzbund Deutschland) ist die Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes dringendst notwendig. Der Gesetzentwurf sei aber unzureichend. Auch bei geringerer Hangneigung als fünf Prozent versickere ein Teil des gelösten Düngers im Boden und fließe mit dem Grundwasser dem angrenzenden Oberflächengewässer zu. Sie forderte zudem einen bundesweit einheitlichen Gewässerrandstreifen von zehn Metern. Auf ihm müsse der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten werden.

Ilka Dege (Deutscher Naturschutzring - DNR) setzte sich für einen bundesweit einheitlichen, zehn Meter breiten Randstreifen auch an Gewässern ohne Hanglage ein. Nach ihrem Befund liegt die geplante Änderung nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen im unmittelbaren Interesse der Bundesrepublik. Einer Nichtumsetzung des EU-Rechts stünden allein durch die Strafzahlungen Kosten gegenüber, die den Erfüllungsaufwand der geplanten Regelung um ein Vielfaches überstiegen.




04. Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Entwurf "eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" (19/19273) vorgelegt. Wie die drei Fraktionen darin ausführen, ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz inkorporiert wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei "ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt". Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln.

Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, heißt es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich circa 548 Millionen Euro.

Mit dem Gesetzentwurf werden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei "das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht". Hierbei werde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt. Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch "individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll".

Dem Entwurf zufolge sollen die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die - auch in Ratenzahlungen mögliche - Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein.


Foto: Bundesregierung / Bergmann