Montag, den 6. April 2020
Hygienestandards weiter gestärkt
Das Corona-Virus stellt auch die rund 1.400 Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen. Die Praxen sind jedoch bis auf wenige
Ausnahmen geöffnet und behandeln ihre Patienten. „Niemand muss Angst
haben, eine Zahnarztpraxis zu betreten“, erklärt Dr. Carsten Hünecke (Foto),
Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Die bereits in normalen
Zeiten sehr hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen wurden durch optimierte Terminvergabe, Abstandsregelungen und bereitgestelltes Desinfektionsmittel für Patienten zusätzlich verstärkt. Bei der Behandlung auf
dem Zahnarztstuhl wird der Patient durch Mund-Nase-Masken und Handschuhe des Behandlungsteams geschützt.
Was Patienten im Notfall tun sollten
Viele Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt haben angesichts der Folgen der
Corona-Pandemie ihr Leistungsspektrum heruntergefahren, verlegen verschiebbare Termine und entscheiden im Einzelfall den notwendigen Behandlungsumfang. Patienten mit Zahnschmerzen sollten die Praxisräume
nicht sofort betreten, sondern zunächst telefonisch den Kontakt zu ihrem
Zahnarzt suchen. Auch der nächtliche und an Wochenenden organisierte zahnärztliche Notdienst werde wie bisher durchgeführt, so Dr. Carsten
Hünecke. Liegen zusätzlich Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder
Halsschmerzen und damit der Verdacht auf eine Corona-Infektion vor,
sollten Patienten die Praxisräume auch bei einem akuten Notfall nicht betreten, sondern mit der Zahnarztpraxis rechtzeitig telefonisch die weitere
Behandlung besprechen, rät Dr. Hünecke.
Praxen hoffen auf Hilfe aus der Politik
Um die Versorgung aufrecht erhalten und Patienten weiter nach den geltenden Hygienebestimmungen behandeln zu können, brauchen die Zahnärzte in Sachsen-Anhalt dringend Nachschub an Mund-Nase-Masken,
Handschuhen und Desinfektionsmitteln. Doch diese sind auf dem Dentalmarkt aufgrund der weltweit hohen Nachfrage aktuell gar nicht oder nur
zu horrenden Preisen lieferbar. Hier warten die Zahnärzte weiter auf Unterstützung durch Bundes- und Landesregierung.
Gleichzeitig müssen die Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt durch die
Pandemie bei laufenden Zahlungsverpflichtungen enorme Einkommenseinbußen hinnehmen und sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Hilfe durch das Krankenhausentlastungsgesetz der Bundesregierung
ist nicht vorgesehen, obwohl die Zahnärzte und ihre Teams in der Krise
weiter mit größtem Einsatz die zahnmedizinische Versorgung gewährleisten. „Wir bitten deshalb die Bundes- und Landespolitik darum, auch
die Zahnärzte unter einen finanziellen Schutzschirm zu stellen“, so Dr.
Carsten Hünecke.
Foto: Dr. Carsten Hünecke, Zahnarzt aus Magdeburg und Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
© Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt