header-placeholder


image header
image
Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Skepsis beim Anti-Share-Deals-Gesetz

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 14. Oktober 2019

  1. Skepsis beim Anti-Share-Deals-Gesetz
  2. Enquete diskutiert Zwischenbericht
  3. Neue Ausbildung für Apotheken-Assistenz
  4. Reform der Anästhesie- und OP-Assistenz
  5. Mittelumschichtung für ländlichen Raum
  6. Änderungsvorschläge zum Maserngesetz
  7. Keine Korrekturbitten des BLE im Juni


01. Skepsis beim Anti-Share-Deals-Gesetz

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezweifeln, dass die zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer vorgenommenen Share Deals mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in Zukunft reduziert werden können. Umgehungsgestaltungen würden mit dem Gesetzentwurf keinesfalls effektiv verhindert, erklärten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag. Dem Gesetzentwurf fehle eine zielgenaue Ausrichtung, so dass mit erheblichen "Kollateralschäden" für sämtliche Branchen zu rechnen sei. Vor "Kollateralschäden" wurde auch von mehreren anderen Sachverständigen gewarnt.

Laut Gesetzentwurf wird Grunderwerbsteuer immer dann fällig, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht. Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werde häufig ein Unternehmen gegründet, dessen einziger Vermögensgegenstand ein Grundstück sei. Wenn statt des Grundstücks tatsächlich Anteile an dieser Gesellschaft erworben würden, bleibe die Gesellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks. Ein Eigentumswechsel finde nicht statt. Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile einer solchen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Es werde davon ausgegangen, dass das Gestaltungsmodell Share Deals in der gegenwärtigen Rechtslage bei hochpreisigen Transaktionen zu durchaus nennenswerten Steuermindereinnahmen führen dürfte, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 Prozent abgesenkt wird. Außerdem soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer die Anteilskäufe der neuen Eigentümer berücksichtigt werden. Sie soll statt fünf in Zukunft zehn Jahre betragen. Der als Sachverständiger geladene niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) erklärte dazu, wer eine Gestaltung auf 94,9 Prozent hinbekomme, bekomme auch 89,9 Prozent hin. Der Gesetzentwurf erreiche die Ziele nicht, warnte Hilbers, der sich für ein "schlüssiges, effektives und systematisches Gesamtkonzept" aussprach.

Die Spitzenverbände kritisierten, dass in Zukunft Unternehmen erfasst würden, die Immobilien für die operativen Geschäfte des Unternehmens benötigen würden, zum Beispiel Produktionshallen und Bürogebäude. Bei diesen würden zukünftig wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unter Beteiligung von grundbesitzenden Gesellschaften behindert. Ebenfalls würden Immobilien als Kapitalanlage, beispielsweise für Altersvorsorgeprodukte, getroffen, obgleich derartige Investitionen ebenfalls nicht aus Steuerspargründen getätigt würden.

Kritik kam auch aus der Wissenschaft, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. So erläuterte Professor Henning Tappe von der Universität Trier, dass die Absenkung der maßgeblichen Beteiligungschwelle von 95 auf 90 Prozent mit Blick auf die Verhinderung von Gestaltungen ein Schritt in die richtige Richtung sei. Share Deals würden jetzt aber nicht unattraktiver. Sicher verhindert würden sie auf diese Weise nicht. Die Absenkung der Grenze sei nicht ausreichend. Tappe brachte eine Absenkung der Grenze auf 75 Prozent ins Spiel. Es werde zwar das Scheunentor geschlossen, "aber die Flügeltür bleibt offen". Auf Fragen von Abgeordneten erklärte er, es sei schwer zu rechtfertigen, dass private Erwerber bis zu 6,5 Prozent Steuern entrichten müssten, große Unternehmen, die ganze Straßenzüge kaufen würden, aber nicht. Für eine Absenkung auf 75 Prozent plädierte auch Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau). Die Absenkung der Beteiligungsschwelle auf 90 Prozent in Kombination mit der Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre erscheine "unzureichend zur Verhinderung von Steuerumgehungen".

Professor Ulrich Hufeld (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) sagte, Umgehungsgestaltungen würden zwar unattraktiver, doch würden sie bis zur Grenze von 89,9 Prozent attraktiv bleiben. Eine weitere Senkung der Grenze sah er kritisch. Die Zehnjahresfrist bezeichnete er als möglicherweise verfassungswidrig. Nach Ansicht des Instituts Finanzen und Steuern kann bei großen Immobilientransaktionen gestalterisch die Grunderwerbsteuer umgangen werden, während andererseits jedoch zahlreiche Share Deals besteuert würden, bei denen eine grunderwerbsteuerbezogene Umgehungsabsicht fern liege. "Der vorliegende Gesetzentwurf verschärft diese Situation", so das Institut. Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) erwartet sogar, dass mit dem Gesetzentwurf neue Steuergestaltungen zum Beispiel über Stiftungen abgesichert werden könnten. Die von der Regierung geplanten Maßnahmen "erscheinen wenig geeignet, um das Ziel des Gesetzentwurfs zu erreichen".

Unter Berufung auf Praxis und Wissenschaft stellte der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), die Spitzenorganisation der Immobilienwirtschaft in Deutschland, fest, dass die Regelungen "untauglich und weitgehend nicht erfüllbar" seien. Es würden Konzernumstrukturierungen erschwert, und bei Unternehmen sowie bei der Finanzverwaltung werde es einen immensen Verwaltungsmehraufwand geben. "Die drohende zusätzliche grunderwerbsteuerliche Belastung, die sich beispielsweise auch im Rahmen der Projektentwicklung auswirkt, würde ferner kontraproduktiv bei dem Bemühen wirken, mehr Wohnraum zu schaffen und die Kosten der Nutzer zu senken. Denn die das Grundstück doppelt belastende Grunderwerbsteuer wird am Ende vom Erwerber zu tragen sein, der sie an den Nutzer weiter belastet", stellte der ZIA in seiner Stellungnahme fest.



02. Enquete diskutiert Zwischenbericht

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder der Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" haben am Montagnachmittag in ihrer 13. Sitzung ihre Beratungen fortgesetzt. In nicht-öffentlicher Sitzung stellte die erste Projektgruppe den Zwischenbericht zu "Herausforderungen der Digitalisierung für die Berufliche Bildung" vor. Die Vorsitzende der Projektgruppe, Katrin Staffler (CSU), umriss einige Schwerpunkte bezüglich der Charakterisierung der digitalen Transformation sowie Voraussetzungen für eine gesellschaftlich förderliche Digitalisierung. Sie ging auch auf Herausforderungen, Konsequenzen und mögliche Handlungsempfehlungen ein. Die Ausführungen wurden von Mitgliedern der Projektgruppe sowie von den Abgeordneten und Sachverständigen aus den anderen Projektgruppen ergänzt und kommentiert.

In der November-Sitzung des Gremiums ist die Beratung des Zwischenberichtes der dritten Projektgruppe vorgesehen. Diese befasst sich mit den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt an die berufsbildenden Schulen. In der Dezember-Sitzung sollen die Themen aus der Projektgruppe zwei, die die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt an die Ausbildung im Betrieb untersucht, diskutiert werden. Die Endberichte dieser ersten drei Projektgruppen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2020 beraten werden.



03. Neue Ausbildung für Apotheken-Assistenz

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) soll reformiert und an die aktuellen Anforderungen in Apotheken angepasst werden. Das sieht der Entwurf (19/13961) der Bundesregierung für ein PTA-Reformgesetz vor.

Die Hauptaufgaben der PTA bestünden heute vor allem darin, Arzneimittel und Medizinprodukte abzugeben und Patienten entsprechend kompetent zu beraten. Darauf soll die modernisierte Ausbildung künftig abzielen. Daneben soll für die Herstellung von Arzneimitteln eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz gewährleistet bleiben.

Die Berufsausbildung soll weiterhin zweieinhalb Jahre dauern, darunter zwei Jahre in einer PTA-Schule und im Anschluss daran ein halbes Jahr Praxiseinsatz in einer Apotheke.

Die PTA erhalten während ihrer praktischen Ausbildung eine Vergütung, die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt wird. Geprüft werden soll separat, wie für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen eine Schulgeldfreiheit erreicht werden kann.

Erfahrene PTA sollen dem Entwurf zufolge künftig unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen in der Apotheke übernehmen können.

Die reformierte Ausbildung soll zu Jahresbeginn 2021 starten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.



04. Reform der Anästhesie- und OP-Assistenz

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit dem Ziel einer verbesserten Patientensicherheit soll die Ausbildung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) modernisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/13825) der Bundesregierung vor. ATA und OTA arbeiten mit Ärzten in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen.

Die Auszubildenden sollen den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und medizinischen Geräten lernen. Sie sollen eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herstellen können und den Ärzten bei der Anästhesie oder während einer Operation assistieren. Teil der Ausbildung ist daneben auch die verständliche Kommunikation mit Patienten.

Die Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht auf einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist staatlich anerkannt. Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden.

Voraussetzung für eine solche Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige und abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss.

Die reformierte Ausbildung soll Anfang 2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für Schulen, Lehrkräfte und jetzige Auszubildende. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.



05. Mittelumschichtung für ländlichen Raum

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz soll geändert werden. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf (19/13960) vor, der die Umschichtung von Fördermitteln für das Jahr 2020 zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus der ersten Säule in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglichen soll. War in der Förderperiode für die Jahre 2015 bis 2019 eine Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds möglich, soll nun eine Erhöhung auf sechs Prozent fortgeschrieben werden.



06. Änderungsvorschläge zum Maserngesetz

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Masernschutzgesetzes (19/13452) prüfen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/13826) der Bundesregierung hervor.

So soll unter anderem geprüft werden, inwieweit die Erfassung der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege als Gemeinschaftseinrichtung zwingend zur Folge hat, dass in diesen Fällen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen sind und eine Überwachung durch das Gesundheitsamt notwendig wird.



07. Keine Korrekturbitten des BLE im Juni

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im Juni 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12860) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12607) der AfD-Fraktion hervor. Das BLE gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann