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Heute in Magdeburg: Landtag berät abschließend Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Freitag, den 30. August 2019

Beitragserhebung bei Abwasseranschlüssen künftig nicht mehr Pflicht

Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät am heutigen Freitag abschließend über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Mit der heutigen Änderung kehrt das Land zu der vor dem Jahr 1996 geltenden Regelung zurück. Damit wird es künftig nicht mehr Pflicht für Kommunen und kommunale Zweckverbände sein, für Abwasseranschlüsse einen Beitrag zu erheben. Die Kosten für Neuanschlüsse und tiefgreifende Sanierungsmaßnahmen im Abwassernetz können künftig auch über die Gebühren erhoben werden. Angesichts der bestehenden hohen Anschlussquote ist dieser Schritt sinnvoll.

Silke Schindler (Foto), stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, führte dazu aus: „Es ist richtig, nun auf die Beitragspflicht zu verzichten, um zum Beispiel notwendige Sanierungen im Abwassernetz voranzubringen. Auch beim Straßenausbau würden wir gern künftig auf Beiträge verzichten, aber die Koalition in Gänze hat sich mit diesem Gesetzentwurf zu diesem Schritt noch nicht entschließen können.“

Zudem wird mit dem Gesetz ein Gästebeitrag eingeführt. Mit den Mitteln aus Gästebeitrag oder Kurtaxe sollen künftig zweckgebunden die touristischen Einrichtungen der Kommunen verbessert und der Tourismus gefördert werden. Damit sind die in der Diskussion befindlichen Sonderabgaben - wie eine Bettensteuer - vom Tisch.