Zum Urteil des Gerichthofs der Europäischen Union zur Rechtswidrigkeit der
Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 erklärt
Sylvia Kotting-Uhl (Foto):
Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Sicherheit der Menschen in Europa.
Es muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Sie muss erstens endlich
eine Initiative ergreifen für ein europäisches Regelwerk, das einen
gefährlichen Überalterungsbetrieb von Atomkraftwerken verhindert. Frankreich
ist gerade dabei, Fakten zu schaffen und über dreißig Atomkraftwerke in den
Überalterungsbetrieb zu schicken. Ohne eine Laufzeiten-Begrenzung kommt
schon bald der Großteil des europäischen Atomstroms aus anfälligen
Uraltreaktoren. Ein unverantwortliches Spiel mit dem Risiko. Europäische AKW
sollten maximal 40 Jahre laufen dürfen, darauf wurden sie zur Bauzeit
ausgelegt.
Zweitens muss die Bundesregierung alles dafür tun, dass die beiden
belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 nach diesem wegweisenden Urteil vom Netz
gehen. Das müssen sie nach dem Urteil, wenn über den europäischen
Strom-Binnenmarkt die Versorgungssicherheit gewahrt werden kann. Die
Bundesregierung muss Belgien dabei unterstützen, die gefährlichen Altmeiler
nun unverzüglich abzuschalten.