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Sachsen-Anhalt will qualifizierte Fachkräfte mit Beamten-Status in den Landesdienst holen

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Sonntag, den 21. April 2019


Als Beamter bzw. Beamtin in die Verwaltung - das Land Sachsen-Anhalt will mit diesem Angebot künftig qualifizierte Fachkräfte gewinnen bzw. in der Verwaltung halten. Eine entsprechende Verordnungsänderung hat die Landesregierung in dieser Woche auf den Weg gebracht. Im weiteren Verfahren wird den Gewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen einzubringen, bevor die Verordnung Ende Mai endgültig beschlossen werden soll.

Finanzminister André Schröder (Foto): „Ein Bundesland funktioniert wie ein Unternehmen in der freien Wirtschaft: Mit Fachkräften. Um im Konkurrenzkampf um qualifizierten Nachwuchs zu bestehen, muss das Land als Arbeitgeber überzeugen. Die Privatwirtschaft kann umworbene Fachkräfte mit Sonderkonditionen wie etwa einem 13. Monatsgehalt oder einem Firmenwagen für sich gewinnen. Wir als Land werben mit sozialer Sicherheit: Der Verbeamtung. Die Zugangsmöglichkeiten werden erweitert, neue Laufbahnen geschaffen.“

Tierärztinnen und Tierärzte zum Beispiel, mussten nach der Approbation und Erfahrung aus der Berufspraxis noch ein zweijähriges Referendariat mit einem Ausbildungsgehalt durchlaufen bevor eine Verbeamtung möglich war. Künftig soll eine Verbeamtung auch ohne Referendariat möglich sein, wenn erfolgreich eine in der Regel hauptberufliche vierjährige Fachtierarztweiterbildung für öffentliches Veterinärwesen nach der Weiterbildungsordnung für Tierärzte der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt (WBO) absolviert wurde.

Betriebs- und Volkswirtinnen/ Betriebs- und Volkswirte oder Wirtschaftsingenieurinnen/Wirtschaftsingenieure hatten bislang erst mit einem Chef-Posten die Chance verbeamtet zu werden. Dies ist künftig bereits auf Sachbearbeiter-Ebene möglich.

Eine Verbeamtung ist künftig auch für Männer und Frauen möglich, die im Gesundheits- und Krankenpflegedienst im Justizvollzug arbeitet. Das ist neu und gab es bislang nicht in Sachsen-Anhalt.

Wer als Biologin/Biologe, Chemikerin/Chemiker, Informatikerin/Informatiker oder Physikerin/Physiker auf einem Beamten-Dienstposten im Landesdienst arbeitet, benötigte dafür bislang den entsprechenden Studienabschluss in Biologie, Chemie, Informatik oder Physik. Andere, ebenso gut für die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst qualifizierende Studiengänge blieben bislang unberücksichtigt. Hier wird der Zugang künftig geöffnet, in dem fachlich vergleichbare Studiengänge als Voraussetzung zugelassen sind.

Mit der Anpassung trägt das Land dem Facettenreichtum und der stetigen Entwicklung auf dem freien Markt Rechnung.

Die Verbeamtung bindet Spezialisten an das Land.