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Bundestag

Heute im Bundestag: Tierschutz in der Nutztierhaltung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 27. April 2018
  1. Tierschutz in der Nutztierhaltung
  2. Export von Tieren auf dem Luftweg
  3. Havarie des Frachters Glory Amsterdam
  4. Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs
  5. Regierung gibt Gutachten nicht heraus
  6. Vegetationskontrolle an Bahnstrecken


01. Tierschutz in der Nutztierhaltung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Im Jahr 2016 wurden 579.111 verendete Rinder über das Meldeprogramm des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere gezählt. Daraus lässt sich eine Steigerung gegenüber den Jahren 2015 mit 547.713 und 2014 mit 527.721 verendeten Rindern ablesen. Das geht aus Zahlen in einer Antwort der Bundesregierung (19/1756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1523) zu Erhebungen bei der Verwertung von Nutztieren in Tierkörperbeseitigungsanlagen hervor. Die Fraktion vermutet auf Grundlage von Studien, dass der Zustand zahlreicher Tiere in den Verarbeitungsbetrieben auf ein "ungerechtfertigtes, erhebliches und langanhaltendes Leiden" schließen lässt. Dazu heißt es in der Antwort, dass keine amtliche Statistik zur Anzahl der in Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte (VTN) verbrachten Tiere geführt werde. Die Bundesregierung erklärt weiter, dass tierschutzrelevante Befunde an sogenannten Falltieren in VTN-Betrieben nicht hinzunehmen seien und deshalb alle erforderlichen Maßnahmen unterstützt werden, die tierschutzrechtlichen Vorgaben durchzusetzen.




02. Export von Tieren auf dem Luftweg

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Nach vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2017 rund 3.000 Rinder, 36 Schweine und fast 1,8 Millionen Hühnerküken auf dem Luftweg aus Deutschland in Länder außerhalb der EU exportiert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/1757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1526) zum Im- und Export von Lebendtieren per Flugzeug hervor. Darüber hinaus verzeichnet die Außenhandelsstatistik, dass sich der Export von Hühnerküken via Luftfracht im Vergleich zum Jahr 2016 von ursprünglich rund vier Millionen Tieren mehr als halbiert hat. Nur im Jahr 2015 war die Exportzahl mit rund 2,5 Millionen Tieren geringer ausgefallen. Im Jahr 2013 seien hingegen mit 4,3 Millionen Küken und im Jahr 2014 mit fast 3,7 Millionen deutlich mehr Hühnerküken in Drittländer beim Luftexport gezählt worden. In der Antwort heißt es weiter, dass Meldungen über verendete Tiere im Zusammenhang mit Transporten auf dem Luftweg sehr selten seien. Der Lufttransport erscheine unter Berücksichtigung der Beförderungsdauer und klimatischen Verhältnisse, Brems- und Beschleunigungsvorgänge sowie Richtungswechsel und Länge der Distanzen im Hinblick auf den Tierschutz als vorteilhaft gegenüber Transporten auf dem Straßen- oder Seeweg.




03. Havarie des Frachters Glory Amsterdam

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Ermittlung des Unfallgeschehens und der gesamten Begleitumstände rund um die Havarie des Frachters "Glory Amsterdam" Ende Oktober 2017 ist Gegenstand der laufenden Seeunfalluntersuchung, deren Ergebnisse abgewartet werden müssten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1639) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1443). Die Regierung teilt außerdem mit, dass bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuches (StGB) (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) gegen den Kapitän der "Glory Amsterdam" erstattet worden sei.




04. Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bewertung der Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan 2030 soll bis zum dritten Quartal 2018 erfolgen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1463). Dadurch könnten auch die Erkenntnisse aus dem Zielfahrplan 2030plus und den Knotenausbaukonzepten in die Konfiguration und Bewertung der noch offenen Streckenvorhaben des Potenziellen Bedarfs einfließen, heißt es in der Antwort. Somit werde das Prinzip der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung weiter umgesetzt.

Nach den bislang vorliegenden Gutachten werden nach Aussage der Bundesregierung die drei Ausbaustrecken Weimar - Gera - Gößnitz, Nürnberg/Regensburg - Furth i.W. - Grenze D/CZ, Grenze NL/D - Kaldenkirchen - Rheydt-Odenkirchen sowie die Neubaustrecke Dresden - Prag und das Programm zur Ertüchtigung des deutschen Schienennetzes für 740m lange Güterzüge aus dem Potenziellen Bedarf aufgrund positiver gesamtwirtschaftlicher Bewertung in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. "Für alle übrigen Projekte des Potenziellen Bedarfs sind die Prüfungen, ob diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, noch nicht abgeschlossen", schreibt die Regierung in der Antwort.




05. Regierung gibt Gutachten nicht heraus

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung ist nicht bereit, den Wortlaut von Gutachten wiederzugeben, die Unternehmensberatungen im Vorfeld der Kreditvergabe für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin und zum Projekt Stuttgart 21 verfasst haben. Das geht aus der Antwort (19/1647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1496) hervor. Die Wiedergabe des Wortlautes der Gutachten komme der Herausgabe der Gutachten gleich, schreibt die Bundesregierung. Eine Dokumentenherausgabe oder Akteneinsicht sei aber nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst und stoße auch im Übrigen auf rechtliche Bedenken, heißt es in der Antwort.




06. Vegetationskontrolle an Bahnstrecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Vegetationskontrolle der DB Netz AG, die das Umstürzen von Bäumen auf die Gleisanlagen und in die Oberleitungen verhindern soll, interessiert sich die Fraktion der AfD. In einer Kleinen Anfrage (19/1587) wollen die Abgeordneten wissen, wie es um die Vegetationskontrolle "auf bahnfremden, an Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzenden Grundstücken" steht. Die DB Netz AG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG und für Betrieb und Instandsetzung des Schienennetzes zuständig.

In der Vorlage wird konkret gefragt, wie hoch der Fremdeigentümeranteil an Grundstücken ist, die an der Gesamtstrecke der Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzen und wie viele Strecken davon für eine Vegetationskontrolle relevant sind. Welche rechtlichen Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, Eigentümer von Grundstücken, die an Bahnanlagen angrenzen und die für eine Vegetationskontrolle relevant sind, zur Mitwirkung bei dieser zu verpflichten, interessiert die Abgeordneten ebenfalls.


Foto: Bundesregierung / Bergmann