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02 san heute

Afrikanische Schweinepest: Präventionsmaßnahmen der Landesregierung

Magdeburg, 16. Januar 2018



„Wir müssen die Einschleppung durch den Menschen verhindern“



Magdeburg. Gegenwärtig wird die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus dem osteuropäischen Raum in Richtung Mitteleuropa beobachtet. Diese anzeigepflichtige Tierseuche wird über tierische Produkte aus Seuchengebieten und durch das Schwarzwild übertragen und kann den Hausschweinbestand bedrohen. Sachsen-Anhalt ergreift verschiedene Maßnahmen, um das Einschleppen der Seuche zu verhindern.

 

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagt dazu: „Das Friedrich-Löffler-Institut geht davon aus, dass der wahrscheinlichste Übertragungsweg des ASP-Virus der Mensch ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung über den Menschen wird als sehr hoch eingeschätzt. Eine Übertragung von Wildschwein zu Wildschwein stellt ein geringeres Risiko dar.“

 

Die Landesregierung hat daher Maßnahmen ergriffen, die das Einschleppen der Krankheit aus den Seuchengebieten in Osteuropa verhindern soll. Dazu zählt auch die Prävention an Fernstraßen. Verkehrsminister Thomas Webel erläutert: „Die Landesstraßenbaubehörde hat besonders die Autobahnraststätten, aber auch alle Rastplätze an Bundes- und Landesstraßen verstärkt im Blick. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahn- und Straßenmeistereien sind aufgefordert, dem zuständigen Veterinäramt zu melden, wenn verendetes Schwarzwild aufgefunden wird.“

 

Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

 

Information an Fernstraßen

Bereits im vorigen Jahr ist per Erlass unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige  Warnhinweise angebracht worden.

 

Information der Jägerinnen und Jäger

Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger ist in Vorbereitung. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erscheint im Februarheft ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen.

 

50 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine

Das Landwirtschaftsministerium vergibt ab Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie in Höhe von 50 Euro für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen.

 

Überwachung der Hygiene in den Ställen

Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung

Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen

Schweinepest verstärkt zu kontrollieren.

 

Vorbereitung auf den Seuchenfall

Sachsen-Anhalt hat an der bundesweiten Übung zur Afrikanischen Schweinepest im November des vergangenen Jahres teilgenommen. Es wird eine weitere länderübergreifende Übung Ende 2018 geben. Für den Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden wurde eine Sachverständigengruppe eingerichtet.

 

Zur Bejagung von Wildschweinen führt Ministerin Dalbert aus: „Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht  beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen jedoch nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Das ist mit Abschussprämien oder anderen Anreizmaßnahmen überhaupt nicht zu erreichen.“

 

Anlegen von Bejagungsschneisen

Wildschweine gehen zum Fressen gern in Maisfelder. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit

möglich.

 

Befreiung von Standgeld im Landesforst

Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen.