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Wirtschaft-News: FRAGWÜRDIGE PREISERHÖHUNGEN BEI E.ON: VZBV SUCHT BETROFFENE


veröffentlicht am 24. März 2023

Foto: Frau im Heizungsraum blickt besorgt auf Stromrechnung in ihren Händen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft eine Musterklage gegen den Fernwärmeanbieter E.ON. 

Sind Sie Kundin oder Kunde und wurden in den letzten Jahren die Preise für Ihren Fernwärme-Vertrag deutlich angezogen? Dann nehmen Sie an unserer Umfrage teil! 

Der vzbv hält die drastischen Preiserhöhungen von E.ON für nicht rechtskonform. Die Auswirkungen für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in der sowieso schon belastenden Preiskrise sind deutlich: So können für Einzelne dadurch Extrakosten von mehreren tausend Euro entstanden sein.

Um die Klage vorbereiten zu können, braucht der vzbv die Mithilfe von betroffenen E.ON-Kundinnen und Kunden. Melden Sie daher gerne Ihren Fall in unserer Umfrage. Idealerweise sollten Sie Jahresabrechnungen (ab 2019) beifügen. In einigen Versorgungsgebieten haben sich die Arbeitspreise für Fernwärme mehr als vervierfacht. Unserer Einschätzung zufolge sind die von E.ON dafür zugrunde gelegten Preisänderungsklauseln nicht zulässig.

AM VERBRAUCHERAUFRUF TEILNEHMEN: https://www.musterfeststellungsklagen.de/eon-fernwaerme

Damit der eigene Energiekonsum nachvollziehbar ist, lohnt sich immer eine Überprüfung der eingehenden Abrechnungen. Die Verbraucherzentralen geben online Tipps und Hinweise, wie Sie beispielsweise Ihre Heizkostenabrechnung selbst prüfen können. In der aktuellen Energiepreiskrise ist es ratsam, bei jeglichen Preiserhöhungen durch Energieanbieter genau hinzuschauen.

Zusätzlich finden Sie auf dem Online-Portal der Verbraucherzentralen eine Übersicht mit einfachen Tipps zum Heizkosten sparen.

Wenn Sie von den drastischen Fernwärme-Preiserhöhungen durch E.ON betroffen sind, nutzen Sie die Chance und übermitteln Sie uns Ihren Fall in unserer Umfrage. Sollte eine Musterklage gegen den Energieanbieter zustande kommen, informieren wir rechtzeitig darüber, wie sich Betroffene an der Klage beteiligen können. Auf der Webseite zu Musterfeststellungsklagen lassen sich alle Informationen und Vorteile solcher Klageverfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher nachlesen.

 

Text / Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) / rh2010 - AdobeStock