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Arzt Mediziner pixabay

Magdeburg-News: Landarztquote startet in die 3. Runde – Bewerbung ab sofort möglich

Dienstag, 22. Februar 2022

Magdeburg. Seit dem Jahr 2020 besteht die Möglichkeit, einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote an einer der beiden Landesuniversitäten in Sachsen-Anhalt zu erhalten. Fünf Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze (ca. 20 insgesamt) sind für Bewerber vorgesehen, die nach Absolvierung der Facharzt-Weiterbildung eine hausärztliche Tätigkeit in einer Region mit entsprechendem Versorgungsbedarf aufnehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt führt das Bewerbungsverfahren durch, die Auswahl trifft das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Bewerbungen können ab sofort bis zum 31.03.2022 eingereicht werden. Alle Informationen und die Bewerbungsanforderungen sind der Webseite www.landarztquote-sachsen-anhalt.de zu entnehmen. Wesentliche Kriterien bei der Auswahl der Bewerber sind das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests, das mit 50 % in die Wertung einfließt und eine mögliche Berufsausbildung/Berufserfahrung, die mit 40 % gewichtet wird. Die Abiturnote fließt mit 10 % in die Wertung ein.

„In Sachsen-Anhalt benötigen wir auch zukünftig engagierte Hausärzte, die die Versorgung der Patienten in den ländlichen Regionen unseres Landes übernehmen. Die ersten beiden Bewerbungsdurchgänge der Landarztquote haben gezeigt, dass das Interesse an einem Studienplatz und die Motivation zu einer hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt groß ist, was mich sehr freut“, so Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der KVSA.

In Sachsen-Anhalt sind derzeit bereits 246,5 Hausarztstellen unbesetzt. Prognosen zeigen, dass es bis 2032 ein weiteres Defizit von 260 Stellen gibt. „Die KVSA hat eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen auch zukünftig sicherzustellen. Die ersten Erfolge sind sichtbar. So hat die KVSA im Jahr 2010 insgesamt 57 Ärzte auf dem Weg zum Facharzt für Allgemeinmedizin gefördert, im Jahr 2020 waren es bereits 269. Ein längst überfälliger Schritt ist die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze, um den Bedarf an Ärzten in allen Bereichen decken zu können“, so Dr. Böhme weiter.

Die KVSA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.000 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay