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Aus dem Gerichtssaal: Amtsgericht Magdeburg: Drei Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Donnerstag, den 2. August 2021

Das Amtsgericht Magdeburg hat heute drei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte in Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung eines knapp drei Jahre alten Kindes zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 6 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage müssen die drei Angeklagten Geldbeträge an gemeinnützige Organisationen zahlen. 

Die Erzieherinnen im Alter von 23, 31 und 60 Jahren waren am 02.10.2020 mit einer Kindergruppe am Neustädter See zum Spielen. Bei Rückkehr zur Kindertagesstätte wurde festgestellt, dass ein Kind fehlte. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Suchaktion wurde der Junge im Wasser gefunden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche verstarb das Kind durch Ertrinken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da sie nicht ausreichend sichergestellt hatten, dass alle Kinder der Gruppe jederzeit ausreichend beaufsichtigt worden sind.