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DS 0254L

GdP zu Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten für bundesweit gleiche Eigenbedarfsgrenze bei Cannabis

Montag, den 23. August 2021

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Empfehlung der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig einer bundeseinheitlichen Eigenbedarfsgrenze für den Konsum von Cannabis. Diesen Vorschlag habe die GdP schon vor rund fünf Jahren gemacht. Nach wie vor sei dieser richtig, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff (Foto) am Montag in Braunschweig. „Eine bundesweit gleiche Regelung sorgt für klare rechtliche Grundlagen für unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren Einsätzen.“ Zudem werde die Justiz entlastet und damit auch die Polizei.

Angesichts zunehmender Zahlen der Konsumenten und Behandlungen, gerade bei Cannabis, dürfe die von Ludwig angestoßene Diskussion weder zu einer Verharmlosung des Cannabiskonsums führen noch als offizieller politischer Einstieg in den Legalisierungsprozess verstanden werden, mahnte der GdP-Vize.

Großen Nachholbedarf machte Schilff bei der Drogenprävention aus. Schon in der Schule sollte ausführlich über die negativen Folgen bei Konsum von  Alkohol, Nikotin, Cannabis und weiteren Drogen aufgeklärt werden.