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Christoph Schmitz

„Nicht zulässiger Eingriff in freien Rundfunk abgewehrt“ – ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung

Donnerstag, den 5. August 2021

Das für die Medien zuständige Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Christoph Schmitz (Foto), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung als „dringend notwendige Klarstellung“ begrüßt. Damit sei ein „verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt“ worden. Die Länder hätten nicht über das Programm zu entscheiden, sondern die Beitragserhöhung sicherzustellen, die von ihrer gemeinsam berufenen unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen wird. „Parteipolitischen Winkelzügen wie dem der CDU in Sachsen-Anhalt schiebt das Urteil einen höchstrichterlichen Riegel vor“, so Schmitz.

Die erstmalige Erhöhung der Rundfunkgebühren seit zwölf Jahren um 86 Cent sei allerdings nicht ausreichend für die vielfältigen Aufgaben und den Erhalt des qualitativ hochwertigen Standards des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Es sei jetzt Aufgabe der KEF, die gewachsenen Ansprüche an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch finanziell umsetzbar zu machen.

CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte die Abstimmung über die Beitragserhöhung im Landtag von Sachsen-Anhalt Ende letzten Jahres verhindert. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren wurde damit blockiert, weil alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen. Daraufhin hatten die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Für die Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle.