header-placeholder


image header
image
Zoll Visite

Hauptzollamt Magdeburg: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in asiatischem Restaurant im Salzlandkreis auf

Mittwoch, den 28. Juli 2021

Magdeburg (ots) - Im Rahmen einer Routineprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in den Räumen eines asiatischen Restaurants in Könnern stießen Bedienstete des Hauptzollamtes Magdeburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Magdeburg am 21.07.2021 nicht nur auf original zubereitete Speisen, sondern auch auf insgesamt drei, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen. Eine dieser Personen konnte zunächst unbemerkt das Restaurant verlassen, wurde aber im Zuge der Nachsuche im weiteren Verlauf in der näheren Umgebung festgestellt.

Die illegal Aufhältigen wurden zur Durchführung weiterer ausländerrechtlicher Maßnahmen an eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde des Salzlandkreises übergeben. Hierbei wurden sie erkennungsdienstlich behandelt, die Ausweisdokumente einbehalten und von der Ausländerbehörde aufgefordert Flugtickets für eine Ausreise vorzulegen.

Von Seiten des Zolls wurde gegen die drei indischen Staatsbürger Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes eingeleitet. Ebenso wurde gegen den Betreiber des Restaurants ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt der o.g. Personen eingeleitet. Darüber hinaus leiteten die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den potentiellen Arbeitgeber wegen der mutmaßlichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ein.

Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 Aufenthaltsgesetz können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch kann eine Geldbuße bis zu 500.000 EURO zur Folge haben.