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Aus dem Gerichtssaal: Aktenzeichen XY-Fall: Urteil des Landgerichts Regensburg wegen Mordes an Verlobter rechtskräftig

Donnerstag, den 10. Juni 2021

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Regensburg wegen Mordes entschieden. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen der Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen verabreichte der Angeklagte, der sich einer anderen Frau zugewandt hatte, im Mai 2012 seiner nichtsahnenden Verlobten, in einem Getränk aufgelöst, erhebliche Dosen starker Schlaf- und Schmerzmittel. Entweder verstarb das Opfer an der Wirkung der Medikamente, oder es wurde im Zustand der tiefen Bewusstlosigkeit von dem Angeklagten erwürgt oder erstickt. Der Angeklagte vergrub den Leichnam in einem Waldstück und inszenierte den Tod seiner Verlobten als deren freiwilliges Verschwinden; u. a. trat er im November 2012 in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" auf. Im September 2013 fanden Pilzsammler die stark verweste Leiche. 

Der Angeklagte hat sich mit der allgemeinen Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Der 6. Strafsenat hat das Rechtsmittel verworfen; das Urteil des Landgerichts Regensburg ist damit rechtskräftig. 

Vorinstanz:   

Landgericht Regensburg - Urteil vom 6. Oktober 2020 – (Ks) 103 Js 17751/13   

BGH, Karlsruhe, den 9. Juni 2021