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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 9. Juni 2021

  1. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
    Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss
  2. AfD will Beobachtung radikalisierter Kinder ermöglichen
    Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
  3. Linke will Missbrauch von Leiharbeit stoppen
    Arbeit und Soziales/Antrag
  4. Feststellung der epidemischen Lage soll verlängert werden
    Gesundheit/Antrag


01. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen hat sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 158. Sitzung am Mittwoch befasst. In der von Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung mit mehr als 80 Tagesordnungspunkten wurde zudem über eine Reihe von Anträgen, Unterrichtungen, Verordnungen und EU-Dokumenten abgestimmt.

Der Ausschuss empfahl in seiner Eigenschaft als federführendes Gremium mehrheitlich die Annahme von elf Gesetzentwürfen der Bundesregierung, über die der Bundestag noch in dieser Woche abstimmt. Diese betreffen die Fortentwicklung der Strafprozessordnung zur Anpassung von Strafverfahren an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen (19/27654), die Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873), die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (19/27655), faire Verbraucherverträge - unter anderem zur effektiven Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung - (19/26915), die Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821), das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (19/29564), die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (19/27670), die Modernisierung des notariellen Berufsrechts (19/2682819/26920), die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (19/28172), die Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) (19/28177) sowie die Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673), jeweils in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.

Zur Vorlage zum Rechtsdienstleistungsmarkt erklärte die CDU/CSU-Fraktion, durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Internetportal wenigermiete.de habe es eine starke Rechtsunsicherheit auf dem Markt gegeben, sodass der Gesetzgeber habe tätig werden müssen. Es sei gelungen, sowohl die Rechte der Inkassounternehmen klar zu definieren, aber auch der Rechtsanwaltschaft weitere Möglichkeiten zum Beispiel im Bereich des Erfolgshonorars zu geben. Das Thema Prozessfinanzierung sei noch einmal herausgelöst worden, weil es mit den sogenannten Core Values der Anwaltschaft nicht vereinbar sei, und den Inkassounternehmen seien deutliche Schranken aufgezeigt worden.

Abgelehnt wurden Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs als Reaktion auf den Fall Wirecard (19/27023)und zur Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (19/27776). Von der Tagesordnung abgesetzt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität in das Grundgesetz (19/13123) sowie Gesetzentwürfe von FDP, Linken und Grünen zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß der Strafprozessordnung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) (19/30399) am 21. Juni 2021. Die bereits dem Grunde nach beschlossene Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung beziehungsweise Ergänzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz (19/2062819/24434) soll ebenfalls am 21. Juni stattfinden. Gegen den Protest der Linksfraktion wurde die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der Fraktion zum Thema "Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht" (19/7983) erneut von der Tagesordnung abgesetzt.

Keine Mehrheit fanden Anträge der FDP-Fraktion zum Verbraucherschutz (9/1745119/26630), zu virtuellen Gerichtsverhandlungen (19/19120), zur Anpassung des Familienrechts an die Lebenswirklichkeiten (19/29741) und zum Schutz von Start-ups und Mittelstand vor der Urheberrechtsreform (19/11054). Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der Linksfraktion zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels (19/28776), zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung (19/28905) sowie zur Begrenzung der Tätigkeit der Schufa und anderer Auskunfteien (19/24451). Auch die Grünen konnten sich mit Anträgen zum Verbraucherschutz (19/2976719/2844219/1744919/3332) nicht durchsetzen.



02. AfD will Beobachtung radikalisierter Kinder ermöglichen

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (19/30412) will die AfD-Fraktion die Möglichkeit eröffnen, "radikalisierte Kinder ohne Altersbegrenzung zu beobachten". Ziel der Regelung sei es, terroristische Anschläge rechtzeitig aufzudecken und zu verhindern, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Durch die Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen im Bundesverfassungsschutzgesetz sei bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen die Überwachung von Personen unter 14 Jahren möglich. Dadurch werde "die Gefährdung, die von dschihadistisch sozialisierten jungen Menschen ausgeht, insbesondere mit Blick auf die Begehung schwerer Gewaltdelikte und Anschläge" deutlich gesenkt, da die Regelung bereits im Vorfeld ein rechtzeitiges Einschreiten der Sicherheitsbehörden ermögliche.



03. Linke will Missbrauch von Leiharbeit stoppen

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/30387), den Missbrauch von Leiharbeit zu stoppen. Darin kritisiert sie, dass strenge gesetzliche Rahmenbedingungen fehlten, die den Einsatz von Leiharbeit wirksam beschränken. "Unterm Strich läuft die gesetzliche Regelung des Equal Pay nach neun Monaten Einsatzdauer für die Mehrheit der Leiharbeitenden ins Leere, da nur wenige so lange in einem Betrieb verbleiben und zweitens selbst diese Regelung tariflich auf 15 Monate ausgeweitet werden kann. Das gleiche gilt für die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten: Sie kann ebenso per Tarifvertrag überschritten werden und ist darüber hinaus an den einzelnen Arbeitnehmenden gebunden und nicht an den Arbeitsplatz", führt die Fraktion aus. Damit legitimiere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den dauerhaften Einsatz im Entleihbetrieb - entgegen der EU-Richtlinie zur Leiharbeit, die diese Beschäftigungsform nur als vorübergehendes Instrument zulasse,

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitskräftenverboten werden soll; nur bei Vorliegen eines vorübergehenden Bedarfs solle ein Arbeitsplatz für maximal drei Monate mit einer Leiharbeitskraft besetzt werden dürfen. Leiharbeitsbeschäftigte sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten ab dem ersten Einsatztag die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Festangestellte plus einen Flexibilitätszuschlag auf den Lohn von zehn Prozent erhalten. Ferner solle der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Einsatz, der Ausgestaltung und der Einschränkung von Leiharbeit bekommen.



04. Feststellung der epidemischen Lage soll verlängert werden

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD beantragen erneut die Fortgeltung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Auch wenn die Zahl der Covid-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und Europa stark zurückgingen, bestehe die Infektionsgefahr fort, heißt es in einem Antrag (19/30398) der Fraktionen.

Es wäre die vierte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die epidemische Lage wurde am 18. November 2020 sowie am 4. März 2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament zugleich einen Gesetzentwurf, demzufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe im Mai deutlich gemacht, dass die derzeit erreichten Fortschritte fragil seien, heißt es in der Begründung für den Antrag. Die pandemische Lage werde noch verschärft durch das Auftreten neuer Virusvarianten. Denkbar sei, dass künftige Varianten eine verringerte Sensitivität gegenüber den gebräuchlichen Impfstoffen hätten, sogenannte Escape-Mutationen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätze die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung trotz der bestehenden Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus als hoch ein. Die Risikobewertung sei am 1. Juni 2021 von "sehr hoch" auf "hoch" angepasst worden.

Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, mit geeigneten Schutzvorkehrungen die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.