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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 12. Mai 2021

  1. Änderung zu Beiträgen zum Abwicklungsfonds
    Finanzen/Gesetzentwurf
  2. Verlängerung des EU-Programms gegen Euro-Fälschungen
    Finanzen/Gesetzentwurf
  3. Steuerabkommen mit Großbritannien und Nordirland
    Finanzen/Gesetzentwurf
  4. Übereinkommen zu Umschuldungsklauseln umsetzen
    Finanzen/Gesetzentwurf
  5. Aufgaben des Patent- und Markenamts und Patentkostengesetz
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  6. KfW vervielfacht Kreditzusagen für Unternehmen NRW
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  7. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  8. BMI-Chronologie zum Behördenhandeln im Fall Amri
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Änderung zu Beiträgen zum Abwicklungsfonds

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung will Regelungen zur Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds ändern. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (19/29566) vorgelegt.

Durch das Gesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geschaffen werden. Die Änderungen dienen der vorgezogenen Einführung der gemeinsamen Letztsicherung vor Ablauf des Übergangszeitraums. Bei der möglichen Nutzung der Letztsicherung zur Finanzierung einer Abwicklungsmaßnahme stehen zusätzliche Mittel für die Rückzahlung von Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus bereit. Die Rückzahlung der in Anspruch genommenen Mittel im Rahmen der Letztsicherung wird durch nachträglich erhobene Beiträge gewährleistet.



02. Verlängerung des EU-Programms gegen Euro-Fälschungen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Das EU-Programm Pericles IV fördert die Zusammenarbeit von Behörden gegen Euro-Fälschungen. Es soll bis 2027 verlängert und auf weitere EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung (EU) des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021-2027 ("Programm Pericles IV") auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten vorgelegt (19/29560).

Durch die vorgeschlagene Verordnung werden Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn rückwirkend zum 1. Januar 2021 in das Programm Pericles IV miteinbezogen. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesem Beschlussvorschlag im Rat der Europäischen Union zuzustimmen.



03. Steuerabkommen mit Großbritannien und Nordirland

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung will das Steuerabkommen mit Großbritannien und Nordirland ändern. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Januar 2021 zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung (19/29559) vorgelegt. Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb auf.

Unter anderem soll durch eine Änderung der Präambel ausgedrückt werden, dass nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen und reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen.



04. Übereinkommen zu Umschuldungsklauseln umsetzen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung will die zwischen den Eurostaaten abgestimmten Änderungen der Regelungen über Umschuldungsklauseln in den Musterbedingungen umsetzen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze (19/29572) vorgelegt.

Die Euro-Staaten haben Anfang des Jahres im ESM-Änderungsabkommen vereinbart, dass alle Staaten des Euro-Währungsgebietes ab 2022 ihre neuen Schuldtitel mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis ausstatten. Bei einer anleiheübergreifenden Änderung der Emissionsbedingungen muss dann für alle betroffenen Serien gemeinsam eine Mehrheit erreicht werden. Damit entfällt das Erfordernis einer Mehrheit für jede Einzelanleihe. Die Bundesregierung will dazu die Paragraphen 4a bis 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ändern.



05. Aufgaben des Patent- und Markenamts und Patentkostengesetz

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat eine Unterrichtung (19/29562) zu dem Entwurf eines Gesetzes über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes (19/28680) vorgelegt. Thema ist die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Bundesrat in seiner 1004. Sitzung am 7. Mai 2021 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.



06. KfW vervielfacht Kreditzusagen für Unternehmen NRW

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr 26.000 Kredite an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Das sind nahezu doppelt so viele wie alle im Zeitraum zwischen 2015 und 2019 vergebenen Kredite zusammen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29191) auf eine Kleine Anfrage (19/28719) der FDP hervor. Im Zeitraum 2015 bis 2019 vergab die KfW insgesamt 14.400 Kreditzusagen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen beziehen sich auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW.



07. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/29207,19/29208,19/29211). Dabei ging es um den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt.

In ihrer Antworten erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass die Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmungen sowie der Länder- und Verbändeanhörungen Änderungen erfahren hätten. Auch zu dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung zu externen Dritten wird Auskunft erteilt.

Die Bundesregierung erklärt, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt sie zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt hätten. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.



08. BMI-Chronologie zum Behördenhandeln im Fall Amri

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Aktualisierung der Chronologie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum Behördenhandeln im Fall des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Die Chronologie gebe den aktuellen Stand der relevanten Erkenntnisse der Bundesregierung wieder, heißt es in deren Antwort (19/29493) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28203). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, ob sich diese Chronologie vom Februar 2017 nach Einschätzung der Bundesregierung seit dem 25. Juni 2019 geändert hat.