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BGH weist Banken in die Schranken

Mittwoch, den 28. April 2021

Unzulässige AGB-Klauseln bei der Postbank

Das BGH-Urteil bringt Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Mehrwert, kommentiert Klaus Müller (Foto), Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

" Das ist ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche. Es war gut und richtig, den Weg durch die Instanzen zu gehen und nun endlich Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen. Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln. Die Postbank muss sich nun auch schnell überlegen, wie sie mit den zu Unrecht erhöhten Entgelten umgeht. Für Bankkunden bringt das Urteil einen echten Mehrwert, denn es erhöht ihre finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.

Für die Postbank dagegen ist das Urteil eine Schlappe mit Ansage. Der vzbv hatte bereits 2017 in einer Abmahnung auf die aus seiner Sicht  viel zu weiten Klauseln hingewiesen. Der BGH hat diese Rechtsauffassung heute bestätigt. Tatsächlich haben viele Banken und Sparkassen in der Vergangenheit auf Grundlage dieser und vergleichbarer Formulierungen Leistungs- und  Preisänderungen durchgesetzt. Der Ball liegt nun bei den Banken. Wir werden genau beobachten, wie die Branche mit dem heutigen Grundsatzurteil umgeht. "