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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 14. April 2021

  1. Zustimmung zu Änderungen bei Wertpapierhandel
    Finanzen/Ausschuss
  2. Ex-BaFin Präsident Hufeld stellt sich nochmals den Fragen
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  3. Anforderungen an Bauprodukte
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort
  4. Asylanträge irakischer Antragsteller
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Korrekturbitten von BMI-Behörden
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Weiße Flecken bei Mobilfunkversorgung in Niedersachsen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Zustimmung zu Änderungen bei Wertpapierhandel

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/AB) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch zwei von der Bundesregierung eingebrachte Entwürfe zum Wertpapierhandel beschlossen. Der Ausschuss unter der Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmte dem Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten" (19/26929) in geänderter Form zu. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen-Fraktion stimmten dafür, die Fraktionen von AfD, FDP und Linke enthielten sich.

Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um. Danach soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst werden. So soll vor allem für rund 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, das Gesetz bedeute einen wichtigen Schritt in Richtung Kapitalmarktunion, was sie sehr begrüße. Die SPD sagte, Wertpapierfirmen aus dem Kreditwesengesetz herauszulösen sei wichtig, da diese ein anderes Risikoprofil hätten. Die Grünen-Fraktion erklärte den Gesetzentwurf ebenfalls zu einem Schritt hin zu einer europäischen Finanzmarktregulierung. Sie begrüßte die Verankerung von Offenlegungspflichten von Anlagestrategien und etwa verbundenen Umweltrisiken.

Die AfD-Fraktion kritisierte die mit dem Gesetzentwurf verbundene Bürokratie, es fehlten Differenzierungen für Wertpapierfirmen. Auch die FDP-Fraktion erklärte, sie sehe die zusätzliche Belastung der Firmen durch Bürokratie kritisch. Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Aufteilung der Aufsicht zwischen Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei unklar.

Die zweite Abstimmung betraf das Pfandbriefrecht. Der Finanzausschuss stimmte für den Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen" (CBD-Umsetzungsgesetz, 19/26927) in geänderter Form. Dafür votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Die Fraktionen der AfD und der Linken enthielten sich.

Mit der Änderung des Pfandbriefrechts wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur auf die Bezeichnung "Pfandbrief" bezog, wird ausgeweitet, um die Bezeichnungen "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und "Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)". Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierte Voraussetzungen erfüllen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, die Umsetzung der Richtlinie liege im deutschen Interesse. Die Anhörung habe ergeben, dass der deutsche Pfandbrief dadurch gestärkt werde. Die SPD-Fraktion betonte die wichtige Funktion des Pfandbriefs vor allem für den Immobilienmarkt. Die Umsetzung sei auch eine Reaktion auf zahlreiche Anregungen aus der Realwirtschaft für eine Harmonisierung. Die FDP-Fraktion betonte die jahrhundertelange Tradition des deutschen Pfandbriefs als bewährtes Finanzierungsinstrument. Eine europäische Harmonisierung sei richtig. Die Grünen-Fraktion erklärte, die Richtlinie orientiere sich am deutschen Rechtsrahmen, so dass die Änderungen überschaubar seien.

Die AfD-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf und kritisierte, der Premium-Zusatz diene nicht der Marke Pfandbrief . Die Fraktion Die Linke äußerte Bedenken, dass die vorgesehenen längeren Prüfungsintervalle nicht zu der höheren Anzahl von Produkten passten, die zu erwarten seien.



02. Ex-BaFin Präsident Hufeld stellt sich nochmals den Fragen

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Auch Felix Hufeld, bis zum 1. April 2021 Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zeigte bei seiner zweiten Befragung durch den 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") am Dienstag, 13. April 2021, was für ein Einschnitt der Fall Wirecard auch für die Finanzaufsicht gewesen sei und welche Lehren seine Behörde daraus gezogen habe.

Es gehöre zu den Herausforderungen für die Zukunft, dass künftig eine risiko-orientiertere Aufsicht Probleme bei einem Institut wie der Wirecard Bank erkenne und hoffentlich besser in den Griff bekomme. "Wegen ihrer relativen Kleinheit" sei die Wirecard Bank bei den Prüfern schlicht "nach dem Schema F durchgelaufen". Zu einer Einstufung und Kontrolle der gesamten Wirecard AG als Finanzholding aber habe man sich nicht entschließen können.

Warum er denn nicht einen Hinweis des Wirecard-Aufsichtsrates Eichelmann aufgegriffen habe, dass doch die Tatsache, dass der Bereich Treasury der Wirecard Bank organisatorisch innerhalb der AG angesiedelt sei, ein gewichtiges Argument für eine Einstufung darstelle, wollten die Ausschussmitglieder wissen.

Eichelmann habe plausible Argumente geliefert, so Hufeld. Und als Aufseher habe er das ohnehin "als wünschenswert erachtet, die Wirecard AG insgesamt als Finanzholding einzustufen". Er habe sein Haus angewiesen, das zu prüfen. Aber es sei ein ganzer Katalog an Kriterien zu beachten, quantitative, organisatorische Aspekte, man habe das gesamte Bild, die Gesamtstruktur von Wirecard umfassend prüfen müssen.

"Ich habe es für erstrebenswert gehalten dass wir endlich zu einer Einstufung kommen." Aber er habe das keinesfalls von oben anordnen können. Es musste geprüft werden. Aber das habe am Ende einfach zu lange gedauert. "Ich war mit dem langsamen Vorgehen nicht glücklich. Ich wollte, dass das akut nach vorne angepackt wird."

Nach dem Zusammenbruch der Wirecard AG im Sommer 2020 habe man dann sofort auch andere Unternehmen näher untersucht. "Wir sind dann durch den ganzen Gemüsegraten marschiert." Generell seien aber die Unternehmen verpflichtet, eine Veränderung ihrer Struktur, die zu einer veränderten Einstufung führen könnte, anzuzeigen.

Der Untersuchungsausschuss stellte Hufeld zudem Nachfragen zu den Arbeitsbeziehungen zwischen der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen, dem die Behörde unterstellt ist, zur Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden, zur Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft München sowie zur Aufarbeitung von Mitarbeitergeschäften und der Reform der Compliance-Regeln. Übereinstimmungen und Widersprüche mit den Aussagen seiner zuvor befragten Mitarbeiter wurden festgestellt. Hufeld trug, soweit das seine Position als Präsident zuließ, zur Aufklärung auch der operativen Prozesse auf der Fachebene seines Hauses bei und gab sich reformbewusst. Der Zeuge verwies dabei mehrfach auf seine Aussagen vor dem Gremium am 26. März.

Die Abgeordnete Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) brachte noch einmal die prominenteste Entscheidung der BaFin, nämlich das für die Wirecard AG am 18. Februar 2019 erlassene Leerverkaufsverbot zur Sprache. Er sei daran zwar operativ nicht beteiligt gewesen, so Hufeld, aber im Nachhinein sei ihm das Handeln seines Hauses in allen Schritten nachvollziehbar erschienen, vom Eingang des Hinweises der Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag über die eigenen Prüfschritte und die Kommunikation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der Bundesbank, dem Ministerium, bis hin zur Textarbeit an der Begründung. Alle beteiligten Kollegen hätten im Dialog miteinander und mit der ESMA gestanden und sämtliche Aspekte einer Tatbestandlichkeit abgeprüft.

Lediglich die Pressekommunikation sei unglücklich verlaufen. Da hätte man einfach noch mehr pädagogische Mühe investieren müssen, um die Entscheidung für das Leerverkaufsverbot zu erklären. "Das musste präzisiert werden. Das haben wir am Ende nicht gut hingekriegt", gab sich Hufeld selbstkritisch.

Daraufhin habe man daher den Sachverhalt und die Ratio hinter dem Schritt in unzähligen Gesprächen mit Journalisten nachbereiten und verdeutlichen müssen: Nein, die BaFin habe keinesfalls in erster Linie die Wirecard AG schützen wollen, unterstrich Hufeld. Vielmehr habe die Gewährleistung des Marktvertrauens und der Anlegerschutz für seine Behörde im Mittelpunkt gestanden.



03. Anforderungen an Bauprodukte

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Berücksichtigung von Immissionsschutzregeln in den Bauordnungen der Länder hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Daran ändere auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs nichts, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27767) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27411). Das Urteil (Az.: 45-2601.1/51 und Az.: 5-2601.3) hatte Anforderungen der Verwaltungsvorschrift zu Technischen Baubestimmung des Landes unwirksam gemacht. Eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz soll Schlussfolgerungen aus der Gerichtsentscheidung ziehen, die Bundesregierung sei dabei als Gast vertreten. In der Antwort heißt es weiter, dass es den Unternehmen offen stehe eine sogenannte Europäische Technische Bewertung zu beantragen. Dadurch könnten Anforderungslücken zwischen der EU-Norm und den baurechtlichen Vorgaben in den Mitgliedsstaaten geschlossen werden.



04. Asylanträge irakischer Antragsteller

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Irak ist laut Bundesregierung von 15.348 im Jahr 2019 auf 11.068 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Februar dieses Jahres stellten Iraker 1.718 Asylanträge, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28265) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27236) weiter hervorgeht.

Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 18 irakische Antragsteller als asylberechtigt anerkannt, während in 3.358 Fällen Flüchtlingsschutz und in 566 Fällen subsidiärer Schutz gewährt wurde. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde im Jahr 2020 laut Vorlage in 754 Fällen festgestellt. Abgelehnt wurden vom Bamf insgesamt 6.123 Anträge; die Zahl der "sonstigen Verfahrenserledigungen" belief sich auf 2.033.

In den beiden ersten Monaten dieses Jahres wurde vom Bamf eine Asylberechtigung anerkannt sowie in 404 Fällen Flüchlingsschutz und in 86 Fällen subsidiärer Schutz zuerkannt, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde danach vom Bamf im genannten Zeitraum in 113 Fällen festgestellt. Die Zahl der Ablehnungen von Asylanträgen irakischer Antragssteller durch das Bamf betrug den Angaben zufolge im Januar und Februar 2021 insgesamt 1.118, die der "sonstigen Verfahrenserledigungen" 273.

7.748 irakische Antragsteller legten im vergangenen Jahr laut Vorlage Klage gegen Bescheide des Bamf ein. Zugleich kam es der Antwort zufolge 2020 zu 14.660 Entscheidungen über Gerichtsverfahren, bei denen in 15 Fällen eine Asylberechtigung anerkannt wurde, während in 557 Fällen Flüchtlingsschutz und in 341 Fällen subsidiärer Schutz zuerkannt sowie in 1.528 Fällen ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII Aufenthaltsgesetz festgestellt wurde. Die Zahl der Ablehnungen belief sich den Angaben zufolge auf insgesamt 6.477 und die der sonstigen Verfahrenserledigungen auf 5.742.



05. Korrekturbitten von BMI-Behörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten verschiedener Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/28276) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/2778319/2778519/2778719/27788). Danach geben die Behörden des Ressorts in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.



06. Weiße Flecken bei Mobilfunkversorgung in Niedersachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Weiße Flecken, also keine Mobilfunkversorgung mit 3G oder 4G, gibt es laut Bundesregierung in Niedersachsen auf einem Anteil von 1,34 Prozent der Gesamtfläche des Bundeslandes. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/27943) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27235) hervor.

Die Vergabebedingungen der 2015 versteigerten Frequenzen enthielten pro Netzbetreiber eine Versorgungsauflage bezogen auf eine prozentuale Versorgung der Haushalte bundesweit (98 Prozent) und je Bundesland (97 Prozent) sowie eine vollständige Versorgung der Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken), "sofern dies rechtlich und tatsächlich möglich ist", schreibt die Bundesregierung. Nach Auswertung und Überprüfung der im Januar 2021 vorgelegten Versorgungsangaben erfüllten alle drei Mobilfunknetzbetreiber (Telefonica, Telekom und Vodafone) die Versorgungsauflage der 2015 ersteigerten Frequenzen und versorgten in Niedersachsen 97 Prozent der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s im Antennensektor.

Noch nicht vollständig versorgt seien bundesweit die Hauptverkehrswege. "Die Mobilfunknetzbetreiber wurden aufgefordert, detaillierte Angaben vorzulegen, um eine Einzelfallprüfung vornehmen zu können", teilt die Regierung mit.

Was den Glasfasernetzausbau in Niedersachsen angeht, so macht die Bundesregierung deutlich, dass sie vorrangig auf den privatwirtschaftlichen Ausbau setzt. "Wo der privatwirtschaftliche Ausbau nicht greift, setzt die Förderung des Bundes an", heißt es.